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Die evangelische Parochie Bentschen/Zbąszyń im Jahr 1816

Panorama Ansicht Bentschen - im Hintergrund die alte ehemalige evgl. Kirche / Postkartenausschnitt [1]

Panorama Ansicht Bentschen – im Hintergrund die alte ehemalige evgl. Kirche / Postkartenausschnitt

Beantwortung der in der Indagenda vorgeschriebenen Fragen, über das Kirchensystem der Evangelischen Parochie Bentschen, den 14ten May 1816

Diese Ausarbeitung wurde von dem Superintendenten Knispel, er war auch Pastor in Boruy gewesen, handschriftlich erstellt. Die Schreibweise jener Zeit wurde weitesgehenst, soweit noch entzifferbar, übernommen. Eingefügt wurden lediglich einige Erklärungen

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Zur 1ten Frage: Wann ist das Kirchensystem entstanden ? und wer hat die Kirche erbaut ?

Im Jahre 1777 ist der Consens zur Erbauung einer Kirche, auf dem Grunde der Erlaubniß der damaligen Grundherrschaft, von dem Consistorio zu Lissa gegeben; die Kirche selbst aber 1783 erbaut, und 1785 den 13ten p. Trinitatis feierlich und öffentlich eingeweihet worden. Die Gemeinde hat dieselbe, ohne Beihülfe des Dominium erbaut. Die Kirche besteht aus Fachwerk, mit Lehmen ausgekleibt, und ist 36 Ellen lang, und 24 Ellen (ca. 41,0×27,0m) breit. An der Morgenseite mit Sakristei, an der Abendseite, mit einem Thurm versehen, in welchem sich eine kleine eiserne Glokke befindet. In der Kirche ist ein Chor, ein hölzerner Altar, Kanzel und Orgel vorhanden.

2te Frage: Wer ist Patron oder Collator derselben; hat namentlich die Gemeine das Wahlrecht, und exerciert sie es selbst, oder wird es durch ein Kirchen Collegium ausgeübt ?

Die Gemeine hat das Ius. Patronatur (Schirmherrschaft über eine Kirche), daher auch das Recht, ohne Einmischung des Dominii den Prediger durch Mehrheit der Stimmen zu erwählen.

3te Frage: Wenn ein Patron oder Collator in dem Dominio vorhanden ist, in welcher Art wird von ihm das Ius patronatus oder Collationis geltend gemacht; presentirt die Gemeine ihm einen Candidaten oder mehrere, aus denen er wählen muß; oder ernennt er einen Prediger, ohne irgend den Vorschlag der Gemeine abzuwarten ?

Da die Gemeine Patron der Kirche ist, so hat sie auch nur das Recht, allein, einen Prediger aus den Candidaten, ohne Einmischung des Dominii sich zu wählen.

Die ehemalige evgl. Kirche zu Bentschen / Postkartenausschnitt [2]

Die ehemalige evgl. Kirche zu Bentschen / Postkartenausschnitt

4te Frage:  Aus welchen Ortschaften bestehet das Kirchensystem, und welche von diesen Ortschaften sind zu demselben definitive eingepfarrt, oder halten sich als Gast Gemeine zu ihm ?

Zu dem hiesigen Kirchensystem, sind eingepfarrt, von der Synode 1777, folgenden Ortschaften:
1. die Stadt Bentschen
2. das Dorf Strehse (8) . . . . . . . . )
3. das Dorf Lomnice (4 1/2)   . . . )
4. das Dorf Kurschnice (3) . . . . . ) In
5. das Dorf Stephanowe (9)  . . . . ) diesen
6. das Dorf Sakrszewe(10)  . . . . . ) Ortschaften,
7. das Dorf Sakrsziwke (11) . . . . . ) sich
8. das Dorf Pyrzin (6)  . . . . . . . . . ) nur
9. das Dorf Brandorf (1)  . . . . . . . ) einige
10. das Dorf Raiewo (7 1/2)  . . . . ) evangelische
11. das Vorwerk Neudorf (5) . . . . ) Bewohner
12. das Weiden Vorwerk (13). . . . )
13. die Przychodzker Holländer Gemeine (7)
14. die Lenschner Holländer Gemeine (4)
15. die Hans Kastner’sche Gemeine (2)
16. die Deutsch und Böhmisch Zisker Gemeine (12)
17. die Stephanower Holländer Gemeine (4)

die zur Filial Kirche gehörigen Gemeinen sind:
1. Alt Jastrzemsker Holländer Gemeine
2. Neu Jastrzemsker Holländer Gemeine
3. Grubsker Holländer Gemeine
4. Choyniker Holländer Gemeinde

Als Gastgemeinen halten sich zu dieser Kirche:
1. das Dorf Bellenschin .  . ) in welchen nur
2. das Dorf Maria Nowa . . ) wenige Evangelische
3. das Dorf Nass Lettel . . . ) Einwohner sind

5te Frage:  Wann und durch welche Art, ist die Einpfarrung der Gemeine erfolgt ?

Durch den Synodal Schluß von 1777 den 3ten Junii ist diese Einpfarrung bestimmt

6te Frage: Was hat das Kirchensystem für Revenuen ? theils an Zuschüßen vom Staate, theils an Beiträgen aus der Gemeine, die entweder ein für allemal fixiert, oder von dem Gebrauche der Stellen in der Kirche, oder aber von Ereignißen, die Actus ministeriales, erfordern, abhängig sind. Z. B. Begräbnißen, Trauungen, Kirchgängen u.s.w.

An Revenuen hat die Kirche jährlich:
1. An Zuschuß aus dem Unterstützungs Fond 50 Thaler
2. von den Gemeinen:
a)von der Evangelischen Bürgerschaft 43 Thaler
b) von Strehse 9 Thaler, 4 Groschen
c) von der Przychodzker Gemeine 11 Thaler
d) von der Lenscher Gemeine 8 Thaler, 16 Groschen
e) von der Hans Kastner’schen Gemeine 4 Thaler, 20 Groschen
f) von der Deutsch Zisker Gemeine 5 Thaler
g) von der Stephanower Gemeine 2 Thaler
h) von der Sakrsziwker Gemeine 3 Thaler
i) von der Alt Jastrzemsker Gemeine 11 Thaler, 20 Groschen
k) von der Neu Jastrzemsker Gemeine 7 Thaler
l) von der Grubsker Gemeine 7 Thaler, 20 Groschen
m) von der Choyniker Gemeine 4 Thaler, 16 Groschen

3. bei Trauungen 2 Thaler
4. fürs Läuten bei Begräbnißen 1 Thaler
5. Klingebeutel Einnahmen 80 Thaler
6. Kirchstellen Geld 8 Thaler, 8 Groschen

7te Frage:  Wer verwaltet das Aerarium (Kirchenkasse) der Kirche ? von wem ist er ernannt oder bestätiget ? hat er Caution gestellt ? an wen legt er Rechnung ? und wann und für welches Jahr ist die letzte Rechnung gelegt ?

Das Aerarium der Kirche, verwaltet der Rendant Gottlieb Heinrich Feist, Bürger, Schön- und Schwarzfärber in der Stadt, von der Gemeine erwählt und dem Kirchen Collegio bestätiget, hat zur Sücherheit sein eigenes Haus und Vermögen gestellt; wird von den Kirchen Vorstehern controlliert, legt jährlich dem sämmtlichen Kirchen Collegio die Rechnung vor, dieselbe wird dann revidiret und quittiert. Die letzte Kirchenrechnung ist, den 28ten Decembris 1815, gelegt worden

8te Frage: Wo wird der baare Bestand des Kirchvermögens, und der Bestand in Activis asservirt und welche Sücherheits Maaßregeln für denselben sind getroffen ?

Die Einnahmen des Kirchenvermögens werden von gedachten Rendanten aufbewahret, worüber derselbe, wie vorhin bemerkt worden, mit seinem Vermögen, Sicherheit leistet

9te Frage:  Sind Kirchenvorsteher vorhanden ?

Ja

10te Frage:  Ist ein Kirchen Collegium da ? aus welchen Mitgliedern bestehet es ? und in welcher Art sind sie gewählt ?

Es ist ein Kirchen Collegium, welches aus folgenden Mitgliedern bestehe, welche von der Gemeine gewählt und verpflichtet wurden
1. der Prediger des Orts,
2. der Rendant Gottlieb Heinrich Feist
3. Johann Samuel Reinisch, Bürger und Bäkkermeister in Bentschen
4. Johann Jacob Roestel, Bürger und Hutmachermeister in Bentschen
5. Carl Gottlieb Hoffart, Bürger, Kämmerer und Gewandschneider in Bentschen
6. Johann Christian Mathes, Bürger, Huf- und Waffenschmid in Bentschen

11te Frage: Was hat das Kirchen Collegium für Befugnisse ?

Das Kirchen Collegium hat die Aufsicht über die Kirche und kirchlichen Gebäude, verwaltet die Einnahmen und Ausgaben, und besorgt die Reparaturen und Bauten

12te Frage: Worinnen besteht das Vermögen der Kirche ?

Der ganze Bestand des vorhandenen Vermögens besteht, nach Abschluß der letzten Kirchenrechnung in 21 Thalern, 20 Groschen. Das Inventarium der Kirche befindet sich am Schluße der Beantwortungen.

Pfarrhaus und die ehemalige, alte evgl. Kirche zu Bentschen / Postkartenausschnitt [3]

Pfarrhaus und die ehemalige, alte evgl. Kirche zu Bentschen / Postkartenausschnitt

13te Frage: Wo sind die etwaigen Activa untergebracht, und welche Sicherheit ist für sie bestellt ?

Es sind keine Activa weiter vorhanden

14te Frage:  Reichen die Einnahmen zur Bestreitung der Ausgaben hin ?

Wenn keine Bauten oder Reparaturen vorfallen, so reicht das Kirchen Aerarium, nothdürftig zu.

15te Frage: Wie werden etwaige Ausfälle in den Einnahmen gegen die Ausgaben gedeckt ?

Durch Beiträge aus der Gemeine

16te Frage: Ist ein Etat für Ausgaben und Einnahmen vorhanden ? und von wem ist er genehmigt ?

Ein Etat ist nicht vorhanden

17te Frage:  Wie wird des mit der Bestreitung der Kosten, bei Bauten und Reparaturen an Kirchen- und Pfarr Gebäuden gehalten ? Hat beim Mangel des Aerarii, die Gemeine oder Patron sie aufzubringen ? der Letztere wenigstens die Bau Materialien herzugeben ?

Bei erforderlichen Bauten und Reparaturen müßen die sämmtlichen Kosten von der Gemeine zusammen getragen werden. Das Dominium giebt dazu weder Geld noch Baumaterialien.

18te Frage: Leistet die Gemeine bei Bauten und Reparaturen Hand- und Spanndienste ?

Nein! Es würde zur Einsparung der Ausgaben aus dem Kirchen Aerario bei Bauten und Reparaturen sehr vortheilhaft seyn, wenn Hand- und Spanndienst, von den dazu eingepfarrten Gemeinen geleistet würden.

19te Frage: Nach welchen Grundsäzzen werden diese Dienste und die etwaigen baaren Geldbeiträge unter den verschiedenen Mitgliedern der Gemeine repatirt ?

Die sämmtlichen baaren Geldbeiträge werden nur von der Bürgergemeine allein getragen, und wie die Quartalsgelder unter den Mitgliedern eingetheilt

20te Frage: Ist ein Pfarrhaus vorhanden und gehören Nebengebäude zu demselben ?

Es ist ein Pfarrhaus vorhanden, welches 22 Ellen in der Länge und 16 Ellen in der Breite (ca. 25,0×18,0m) beträgt. Darinnen befindet sich beim Eingange, zur rechten Hand eine Wohnstube, 9 Ellen lang und 8 Ellen breit (ca, 10,0×9,0m) ; an diese stößt eine Stube, 9 Ellen lang und 6 1/2 Ellen breit (ca. 9,0×7,0m). Gegenüber dieser Stube ist eine Stube, welche 7 Ellen Länge und 9 Ellen Breite (ca. 8,0×10,0m) hat, neben dieser ist noch ein Stübchen, welches 7 Ellen lang und 6 Ellen breit (ca. 8,0×7,0m) ist, unter welchem sich ein baufälliger Keller befindet. In der Mitte dieser Stube ist eine kleine, massive Küche angebracht. Außer zwei Böden ist keine Kammer da. An Nebengebäuden sind auf dem Pfarrhofe, nahe an der Kirche, ein Gebäude von 18 Ellen lang und 8 Ellen breit (ca. 20,5×9,0m), welches verschiedene Abtheilungen, zu Holz, Vieh und Hausgeräthen hat.

21te Frage: In welchem Zustande befinden sich die Kirche und die Pfarrteilichen Gebäude ? Sind Reparaturen an denselben erforderlich, und wieviel betragen die Kosten derselben ?

Die Kirche und der Thurm befinden sich im baulichen Zustande, und sind vor 2 Jahren neu bedacht worden, die Pfarrtheiligen und Nebengebäude sind, außer den schadhaften Dächern, in gutem Zustande. Die Dächer erfordern eine baldige Reparatur, deren Kosten nicht genau bestimmt werden können. Sämtliche Dächer sind mit Schindeln bedeckt.

22te Frage: Wie ist das Rituale bei dem Gottesdienste, und welche liturgische Formen bei denselben sind hergebracht ?

Der Anfang des Gottesdienstes wird mit Beichte und Abendmahl gemacht; dann ein Morgenlied angestimmt; nach diesem singt der Prediger vor dem Altare: Ehre sey Gott in der Höhe, und die Gemeine sing alsdann das Lied: Allein Gott in der Höhe. Worauf der Prediger eine paßende Collecte sagt und die Epistel vorliest, dann folgt das Hauptlied, nach deßen Beendigung das Evangelium vorgelesen wird. Hierauf der Glaube, oder ein anderes paßendes Lied zur Predigt, abwechselnd gesungen wird und die Predigt gehalten wird. Hierauf erfolgt das allgemeine Kirchengebet, Abkündigungen u.s.w. Gebet und der Seegen, worauf noch einige Verse gesungen werden zum Beschluße des Gottesdienstet.

23te Frage: Wird die Kirche bei den Sonntäglichen und Wöchentlichen Gottesdienst fleißig besucht ?

Der Gottesdienst wird fleißig und zahlreich an Sonn- und Wochentagen besucht.

24te Frage: Werden Katechismus Lehren gehalten, und von der Gemeine fleißig frequentirt ?

Bei den Katechismuslehren, welche des Sonntags im Sommer gehalten werden, finden sich Kinder un ein großer Theil der Gemeineglieder zahlreich ein

25te Frage: Nach welchen Säzzen werden die Jura Stolae an den Geistlichen bezahlt ? und worauf gründet sich die dieshalsige Observanz ? Wieviel bezieht der Geistliche an fixem Gehalte ?

Die Jura Stolae (Pfarrgebühren) werden nach der von der Synode festgesezten Taxe bezahlt, und das fixirte Gehalt des Predigers besteht jährlich
1. an baarem Geld aus dem Aerario 80 Thaler
2. an Naturalien
a) Korn 12 Viertheil aus dem Aerario  –    8 Thaler
b) Holz 20 Fuder à 12 Groschen            – 10 Thaler
c) Bier 8 Tonnen à 2 Thaler                    – 16 Thaler

26te Frage: Hat er eine Wiedemut (Kirchenlehen – Grundstück, dessen Ertrag dem Unterhalt eines Geistlichen oder eines kirchlichen Mitarbeiters, z. B. Kantor und Lehrer, dient) ?

Keine Wiedemut, nur einen Garten, etwa 1/2 Morgen sandigen Boden, mit Obstbäumen bepflanzt, hat er zu benuzzen.

27te Frage: Wieviel beträgt sein Einkommen, an Fixo, an Stolgebühren und den Wiedemut Revenuen ?

das sämmtliche Einkommen des Predigers beträgt
1. an Fixo 114 Thaler
2. an Stolgebühren
a) Taufgebühren 60 Thaler
b) Trauungsbühren 30 Thaler
c) Begräbnisgebühren 42 Thaler
d) Beichtgeld 160 Thaler
e) 4 Opfer 30 Thaler

Der Garten bezahlt manches Jahr die Arbeitskosten nicht

Der alte Kirchenbau um 1909 kurz vor dem Abbbruch / Bildausschnitt [4]

Der alte Kirchenbau um 1909 kurz vor dem Abbbruch / Bildausschnitt

28te Frage: Ist ein besonderer Cantor, Organiste oder Küster der nicht zugleich Schulhalter wäre vorhanden ? worinnen besteht sein fixirtes und unfixirtes Einkommen ?

Es ist ein Cantor und Organiste bei der Kirche angestellt, welcher zugleich die Jugend unterrichtet, sein Einkommen als Cantor und Organiste beträgt jährlich
1. Fixum aus dem Aerario 56 Thaler
2. Accidentien
a) an Taufen 18 Thaler
b) am Trauungen 10 Thaler
c) an Begräbnißen 4 Thaler
d) Communion Opfer 4 Thaler
e) Festags Opfer 14 Thaler

29te Frage: Wie heißt der izzige Prediger ?

Johann Gottlieb Sturzel

30te Frage: Wie alt ist er ?

50 Jahre alt

31te Frage: Wo, und wie lange hat er studiert ?

In Halle, von Ostern 1785 bis Ostern 1787

32te Frage: Wann und von wem ist er vocirt, confirmiert und in sein Amt eingeführt ?

1803 von der hiesigen Gemeine, einstimmig, ohne Wahl, von Tirschtiegel, wo derselbe als Diaconus 13 Jahre im Amte gestanden, vocirt; von dem ehemaligen königl. Preuß. Consistorio zu Posen den 14ten Novembris, 1803 confirmirt, und von mir öffentlich und feierlich introducirt

33te Frage: Wie ist sein moralischer Wandel ?

Untadelhaft

34te Frage: Wie seine Amtsführung ?

Verwaltet sein Amt mit Treue und Sorgfalt

35te Frage: In welchem Verhältniße steht er mit der Gemeine überhaupt ? und in welchem mit seinen Mitarbeitern an der Schule ?

Er lebt mit seiner Gemeine und dem Schullehrer in bestem Vernehmen; da er friedlich und freundschaftliche mit allen umgeht, und ihr hehres Wohl und Beste befördert

36te Frage: Welchen Erfolg scheint der Unterricht des Geistlichen auf die moralische Stimmung seiner Gemeine gehabt zu haben ?

Im Ganzen hat die Bildung und Sittlichkeit der Gemeine, während der unglüklichen Kriegesjahren sichtbar ab-, und Schwelgerei, Treulosigkeit, Unzucht und Betrügerei zugenommen.

37te Frage: Was für Vorschläge zur Beförderung der Zwekke des Cultus für das Kirchensystem sind zu machen ?

Es wäre vorzüglich zu wünschen; daß es ernstlich verboten würde, während des Gottesdienstes keine Gäste in den Gasthöfen und Schänken zu dulden; das die Verächter des Gottesdienstes und des heiligen Abendmals von allen Aemtern ausgeschloßen, die Spötter der Religion zur Verantwortung gezogen würden, und es würde von großen Nuzzen seyn, wenn man eine bestimmte Kirchenzucht eingeführte.

Inventarium, der bei der Kirche zu Bentschen vorhandenen Sachen, zum kirchlichen Gebrauch
1. an Altartüchern – a) ein weiß cattunes – b) ein schwarz zeugnenes – c) ein rothes tuchenes Altartuch

2. an vasis sacris
a) ein silberner Kelch nebst silbernen Patene
b) ein meßingner übersilber Kelch mit dergleichen Patene
c) eine dergleichen Hostien Schachtel
d) eine zinnerne Kanne
e) eine dergleichen Flasche zum Wein beim heiligen Abendmal

3. ein meßingnes Cruzifix mit meßingnem Gestell
4. 2 Paar zinnerne Altarleuchter und
5. 1 Paar hölzerne (Altarleuchter), übersilbert und übergoldet
6. verschiedene kleine Tücher zur Bedekkung der Kanzel und des Taufbekkens
7. 2 brauchbare weiße Chorrökke
8. ein hohes Kruzifix, welches bei Begräbnißen vorgetragen wird
9. ein meßingner Kronleuchter

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