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Familie Neumann / 1837 – Alt Dabrowo

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Das alte Gasthaus zu Dombrowo / Postkartenausschnitt (a/Schulchronik)

Am 23. Juli 1837 schlossen in der evangelischen Kirche zu Grätz Johann Gottfried Neumann, 25 Jahre, und Auguste Henriette Rose, 24 Jahre, die Ehe.

Als ihre Kinder wurden geboren im

lediglich nach den Eintragungen zu urteilen, lebte die Familie wie viele andere auch, als Eigentümer einer Landwirtschaft, deren Größe uns nicht bekannt ist, im Dorf Alt Dabrowo. Einer Ortschaft wo jeder jeden kannte, in welcher nichts Aufregendes passierte und wo jeder Tag gleich dem Vorherigen und auch dem Folgenden war.

Wären da nicht nachstehende Aufzeichnungen bekannt geworden, welche diese Idylle der Eintönigkeit in einem anderen Licht erscheinen lassen:

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Oeffentlicher Anzeiger – Beilage zu No. 29. des Amtsblatts der Königl Regierung Posen – No. 29 – Posen, den 15. Jul 1856

Der Eigenthümer Gottfried Neumann aus Alt-Dabrowo, gegen welchen wegen schweren Diebstahls im wiederholten Rückfalle die Voruntersuchung eingeleitet worden ist, hat seinen bisherigen Wohnort heimlich verlassen und da sein jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, ersuchen wir sämmtliche Militair- und Civilbehörden, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und an uns abliefern zu lassen.

Signalement

Grätz, den 28. Juni 1856 – Königliches Kreisgericht – Der Untersuchungsrichter

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und weiterhin in der Zeitungsausgabe unter der Überschrift Taschendiebe:

Eberhardt’s allgemeiner Polizei-Anzeiger / 28.12.1867

Neumann, verehelichte Auguste Henriette, geborene Rose,

Händlerin; geboren, heimatsangehörig und wohnhaft zu Altombrawo (Alt Dabrowo), Regierungsbezirk Posen;

Alter: 06.03.1815 geboren.

Dieselbe hat folgende Vorbestrafungen erlitten:

  1. wegen einfachen Diebstahls 6 Monate Gefängniß; die sie vom Juni bis December 1857 beim Kgl. Preuß. Kreisgericht Wollstein verbüßt hat;
  2. wegen einfachen Diebstahls 1 Jahr Gefängniß , das sie vom August 1859 bis eben dahin 1860 beim Kgl. Preuß. Kreisgericht Kosten abgebüßt hat;
  3. wegen Holzdiebstahls eine Geldstrafe von 23 Thlrn. 10 Gr., die ihr das Kgl. Preuß. Kreisgericht zu Grätz im Jahr 1862 zuerkannt und die sie bezahlt hat.

Die Neumann wurde am 21. October d. Jahres (1867) bei Gelegenheit des hier (Dresden) stattgefundenen Jahrmarktes über die Entwendung eines Geldtäschchens mit 7 Thlrn. mittelst Taschendiebstahls betroffen, deshalb von der kgl. Polizeidirection verhaftet und vom hiesigen kgl. Bezirksgerichtsamt ihres Leugnens ungeachtet, des Diebstahls für überführt erachtet und deshalb, sowie in Berücksichtigung des ziemlich vollständig vorhandenen Ersatzes, sowie ihrer Rückfälligkeit mittelst Erkenntnisses vom 29.11.1867, dem sie sich unterworfen, zu 4 Monaten Arbeitshaus verurtheilt, im Uebrigen von der wieder sie weiter erhobenen Anklage, daß sie an dem nämlichen Tage auf dem Markte hier noch zwei andere Portemonnaies mit acht und sechs Thalern mittelst Taschendiebstahls gestohlen, im Mangel an vollständigem Beweise der Schuld von der Anklage freigesprochen.

Sie ist am 6. December in das Weiberarbeitshaus Hoheneck eingeliefert worden und verdient, weil sie ihren Hausierhandel weit über die Grenzen ihrer Heimath und sogar auf die Leipziger Messen auszudehnen pflegt, auch in weiteren Kreisen der polizeilichen Beaufsichtigung und Ueberwachung.

Dresden, 21.12.1867 – Dr. Urban, Kgl. Criminal-Polizei-Commissar

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Quellen soweit nicht direkt im Text oder in der Bildbeschreibung genannt: Personenstandsunterlagen: Staatsarchiv Poznan (http://szukajwarchiwach.pl/ [2]); Ancestry. com; Zeitungsbericht/-inserate in Wielkopolska Biblioteka Cyfrowa; MDZ Münchner Digitale Bibliothek