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Schiedsspruch im Jahr 1757 zum Nachlass des George Rausch aus Sontop

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Kopie des Schiedsspruches aus dem Jahr 1757, Quelle: Staatsarchiv in Poznan, Dokumenty wiejskie (Landdokumenten) sign. 369 http://szukajwarchiwach.pl/53/973/0/-

Am 26 Mai 1757 kam es durch die Schultzen-Gerichte aus Glinau und Paprotsch zu einem Schiedsspruch in Sachen der Erbauseinandersetzung des Nachlasses des George Rausch aus Sontop.

Wir erfahren, dass der George Rausch zweimal verehelicht gewesen war. Die erste Frau ist vermutlich verstorben; aus dieser Ehe scheinen 2 Söhne und 1 Tochter zu stammen. Die zweite Ehe schloss er dann mit Maria Giering, auch hier sind Kinder, 2 Mädchen, in der Erbfolge. Marie Giering verwittwete Rausch schloss dann eine weitere Ehe mit Johann Friedrich Jäger, dieser wurde auch zum Stiefvater einiger Rausch Kinder.

Wir würden uns freuen von den Genealogen, die sich mit einer der erwähnten Familien beschäftigen hier nähere Daten zu erfahren !

Zu guter Letzt wäre noch zu erwähnen, dass diese Transkription nach bestem Wissen aus dem handschriftlichen Text erstellt wurde. Das Original ist zu finden im Staatsarchiv in Poznan unter  Dokumenty wiejskie [Landdokumenten] Signatur 369 [http://szukajwarchiwach.pl/53/973/0/- [2]]. Der Text im Original lautet:

Weile so viel Streitigkeiten wegen des seeligen George Rauschens nachgelassenen Kindern entstanden und so viel Versäumniß darüber geschehen, auch niemahlens zum rechten Endzweck kommen können.

Auch am Hofe viele Turbation und Verdruß erwecket worden, sogar daß Ihro Hohe Gnaden der gnädige Herr von Majaschevski einen Ausspruch gethan, wie dieser Sache beyzulegen sey, und nach Wahl 2 Unpartheyischer Gerichten darzu consentiret, nehmlich das Paproste und Glinauische, welche nebst deren Freunden und Vormündern diese Sache auf das Genaueste untersuchen und beylegen sollen, auch mit Consens der Beyden Rausche von Sontop solches vorgenommen, und Sie auch in allen und jeden Puncten, so wir es von Scholtzen und Gerichten nebst ihren Beysein taxiret und ausgesprochen zu Frieden gewesen, auf jede Untersuchung auch befraget worden, ob es ihr Consens mit sey, darauf sie allemahl ihren Willen darin gegeben, und nichtes eingewendet haben, vielmehr gesagt, daß wenn nur die Kinder viertzig Reichsthaler ein jedes zu ihrem Vater-Erbe bekämen, so wären Sie zu frieden, nach den andern Vermächtnüß frügen Sie nicht, sondern ließen es sich gefallen, waß auf die Kinder an Kleidung fallen kann.

Allso ist das Guth mit Consens taxiret worden, und zwahr von denen Freunden, welche Scholtzen und Gerichten mit eingewilliget 600 Rthlr. Hernach ist an Baarschafft und ausstehenden Schulden gewesen nach Aussage George Stürtzebechers, welches Er behaupten kann 95 Rthl. von diesen 95 Thlr. sind 15 Thlr. auf das Begräbnüß gerechnet worden, verbleiben allso nur 80 Thlr an Baarschafft und allso 680 Rthler.

Diese Summa ist getheilet an Mutter als Kinder, und bekömmt jeder Theil 340 Rthl: Weil aber die Tochter ersterer Ehe apporte 9 Rthl. zufordern hat, nehmlich an Keßel, Fischpfanne und einen Birnstock, welches muß von der Baarschafft gezahlet werden, so werden von diesen 340 Rthl. diese 9 Rthl abgezogen und verbleiben allso 331 Rthl. : davon bezahlen die Kinder 7 Rthlr Kostüng welches der Process verursachet, und allso alle 5 Kinder dieses tragen müssen: bleiben annoch 324 Rthlr. Nun bekommen die 5 Kinder 200 Rthlr Vater-Gut. und 45 Rthlr zu denen Brautkleidern, nehmlich jedes Kind 9 Rthlr. Ferner hat der jetzige Wirth von dem Seinigen 60 Rthlr ausgezahlet, auf das Kind ersterer Ehe, macht allso zusammen 305 Rthlr. Verbleiben demnach von den 324 Rthlr. 19 Rthlr. Davon sollen die beyden Töchter ihre Bette und Hochzeit bekommen. Weile aber noch 10 Rthlr von des seeligen Vaters seinen Kleidern ausstehen, so sollen dieselbigen mit dazu genommen werden, daß allso aus den 19 = 29 Rthlr werden, und sollen diese 29 Rthlr, die letzteren beyden Töchter empffangen, auf Bette 24 Rthlr und 5 annoch auf andrer Notdürfftigen Sachen, und sich beyde darin theilen.

Dieses alles, wie es nun hier aufgesetzt, ist mit vielen Bedencken und wohl bedächtiglich so wohl von denen darzu erwehlten zwey unpartheyischen Scholtzen und Gerichten, wie auch von denen Freunden und Vormündern allso gemacht und ausgefertigt, und haben sonderlich die Freunde von Sontopp auf  unterschiedenes Befragen: ob Sie so mit allen wie es nunmehr gemacht zu frieden seyn, darauf ihren Consens darein gegeben und nichts darauf wieder mehr eingewendet Also verhoffen wird, daß Ihro Hohe Gnaden Selbsten solches wollen zu ihrer Überlegung nehmen, und nach dero hohen Disposition einen völligen Ausspruch geben. Damit nun wohl eine friedliche Endschaft erfolge.

Wir haben so viel als möglich des Unseren darbey gethan und unser Verstandt hat nicht weiter zu reichen mögen es anders ein zurichten. Beklagen nur, daß nach so vielen Process die armen Kinder letzterer Ehe einen nicht gering Einbuß tragen müssen, sondern denen zu schreiben möge welche hierzu Anleitung gegeben, und Schuld daran seyn. Erwarten dennoch von Ihro Hochgeb. Gnaden dero allergändigste Approbation und erstreben mit allen unterthänigsten Respect. Wie wir dem Buch solches mit unserem Nahmen unterschrieben auch mit unseren gewöhnl. Gerichts-Insiegel …

So geschehen Anno 1757 d 26ten May

Johann George Strauß – Scholtz, Michael Bielcken, George Friedrich Zinschcke, Johann George Hübner, Johann George Schmidt …. Judicii in der Glinauische Gemeinde

George Kahl – Scholtz, Martin Kleinitz, Christian Friedenberger, Johann George Bengsch, Johann GeorgeWelcken, .. Judicii in der Papr. Gemeinde

als Nachtragungen sind zu finden: 

a dato d 21 Dec am St Thomas Tage 1773 – sind die 2 Söhne und Elteste Frau Tochter des Weyl. Hr. George Rausch alhier nach gelaßene Erben lt Quittation Richtig und baar Ihres Erbtheils ausgezahlt von Ihrem Pflegevater Joh. Friedrich Jäger – attestiert Schultz: Andreas Seide, Gottf. Flöter, Mart. Baßler, Martin Redlich, Christian Schmied …

 a dato d 30ten April 1776 hat Tit. Johann Friedrich Jäger Nachbar alhier seinen Schwiegersohn Mstr. Johann George ..it (Nitsche?) baar laut Invendario 40 Thl.  .. 14 Thl 3 Gr nebst Vieh völlig ausgezahlet: welches wir attestiren: Schultz: Gottf. Seyde, Joha Friedrich Stölber, Mr. Joh. George Kruschel, Joachim Schultz, Christian Friedenberger …

das übrige Vermächtniß, waß sonsten die Kinder nach dem vorigen zu fordern gehabt, fält weg, sinermahles das Guth nicht tragen kann u. es hoch genurg taxiert ist. Die beyden Söhne bekommen 2 dreyjährige Stiere, Wagen, Pflug und Axt. Von denen Töchtern bekömmt ein jede zur Ausstattung 2 Kühe und eine zweyjährige Färse. Der Tochter ersterer Ehe werden die zwey Stücke Vieh abgesprochen, welche die Freunde über Verhältniß des seeligen Vaters von der Mutter pratendierten.

Letztlich wurden dann noch erwähnt