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Schöffengerichtssitzung vom 23. März 1904

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes - Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte - Bild: EA [1]

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes – Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte – Bild: EA

Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat von Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Witte, Schöffen waren die Herren Eigentümer Steinke aus Bukowiec und Eigentümer Förster aus Albertoske.

Verhandelt wurden folgende Fälle

1. Der Arbeiter Joseph Niga aus Alttomischel hatte, weil seine Tochter unentschuldigt die Schule versäumt haben soll, einen Strafbefehl in Höhe von 60 Pfg. erhalten und hiergegen die richterliche Entscheidung angerufen. Die Sache wurde vertagt.

2. Die Knechte Reinhold Flack aus Neu-Borui und Friedrich Rüdiger aus Blumerhauland waren angeklagt, gemeinschaftlich ihren Brotherrn, den Eigentümer Fischer aus Alt-Borui, dessen Frau, Tochter und Dienstmädchen mit der Begehung eines Verbrechens bedroht zu haben. Ersterer wurde mit 5 Tagen Gefängnis bestraft, letzterer freigesprochen.

3. Der Eigentümerssohn Karl Schulz aus Wiosker-Hauland und der Eigentümer Lange aus Jablone hatten Strafbefehle erhalten, weil sie an ihren Wagen keine Namenstafel gehabt und ihre Fuhrwerke auch nicht beleuchtet hatten. Infolge ihres Einspruchs wurde Schulz freigesprochen, Lange jedoch mit 10 Mark bestraft.

4. Gegen den Eigentümer Lachmann aus Albertoske war wegen des gleichen Vergehens in 2 Fällen ein Strafbefehl erlassen, gegen welchen er Einspruch erhob. Er wurde zu einer Gesamtstrafe von 20 Mark verurteilt

5. In der Privatklagesache Gierke gegen Lischinski, beide aus Neurose, wegen Beleidigung übernimmt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens und nimmt durch Inserat im Kreisblatt seine Aussage zurück.

6. Die Privatklagesache des Eigentümers Zibella aus Neu-Borui gegen den Eigentümer Wilhelm Franke ebenda (Neu-Borui) wird dahin erledigt, daß der Beklagte die Kosten des Verfahrens übernimmt und Kläger seine Klage zurückzieht.