- Tomischler Hauland - http://hauland.de -

Schöffengerichtssitzung vom 27. Juli 1904

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes - Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte - Bild: EA [1]

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes – Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte – Bild: EA

Vorsitzender Herr Amtsrichter Dr. Brasack, Amtsanwalt Herr Polizeirat Roll, Schöffen waren die Herrn Eigentümer Roy-Glinau und Segner-Sempolno.

Verhandelt wurden folgende Fälle:


1. Der Dienstjunge Paul Schinske aus Glinau war angeklagt, seinem Dienstherrn, dem Eigentümer Gottlieb Tepper, 2 Kühe durch Messerstiche schwer verletzt und 3 andere auf der Weide arg gemißhandelt zu haben. Er wurden wegen dieser Roheit mit 3 Tagen Gefängnis bestraft.

2. Der Arbeiter Gottlieb Quast aus Albertoske wurde wegen Körperverletzung des Arbeiters August Siegismund zu einer Woche Gefängnis verurteilt.

3. Der Buchbinder Arthur Ungar aus Schönlanke wurde wegen Bettelns mit 5 Wochen Haft und wegen Widersetzung gegen die Staatsgewalt verbunden mit Beamtenbeleidung mit 3 Monaten Gefängnis bestraft.

4. Die Strafsache gegen den Eigentümer Johann Bartkowiak und dessen Sohn Boleslaus, beide aus Kozielaske, wegen Körperverletzung wurde vertagt.

5. Desgleichen wurde die Verhandlung gegen den Fleischer Bruno Otto aus Witomischel wegen Bedrohung zurückgestellt.

6. Der Hausbesitzer Rudolf Schäfer von hier (Neutomischel) war der Bedrohung und Körperverletzung angeklagt. Von der ersteren Anklage wurde er freigesprochen, während er wegen der begangenen Körperverletzung 30 Mark Geldstrafe zahlt.

7. Der Eigentümer und Viehhändler Valentin Percz aus Bukowiec wurde zu einer Geldstrafe von 10 Mark verurteilt, weil er seinen Onkel, den Eigentümer Lorenz Percz ebenda mit einem Stock über den Kopf geschlagen hatte.

8. Der Eigentümer Kaczmarek aus Bukowiec hatte der Herrschaft Bukowiec Rübenschnitzel entwendet; er wurde dafür mit 1 Tag Gefängnis bestraft.

9. Die Privatklage des Eigentümers Reinhold Schober zu Kunik gegen den Eigentümer Heinrich Schober ebenda wegen Beleidung wurde, weil der angetretene Wahrheitsbeweis begründet war, abgewiesen. Ebenso wurde die Widerklage des Heinrich Schobert gegen den Privatkläger abgewiesen, da der angetretene Wahrheitsbeweis in keiner Weise gelungen war.

* * *

Quelle: Großpolnische digitale Bibliothek Poznan (http://www.wbc.poznan.pl/dlibra) – Amtliches Kreis-Blatt für den Kreis Neutomischel 1904-08-02