- Tomischler Hauland - http://hauland.de -

Schöffengerichtssitzungen Januar – Juni 1905

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes - Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte - Bild: EA [1]

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes – Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte – Bild: EA

Nachstehend sind die Verhandlungspunkte und Urteile der Schöffengerichtssitzungen vom Januar bis Juni 1905 wiedergegeben.

Entnommen wurde die Berichterstattung dem Neutomischler Kreisblatt des Jahres 1905.

* * *

Schöffengerichtssitzung vom 11. Januar 1905 – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Witte, Schöffen waren die Herren Besitzer Sperling-Neuborui und Kurz-Paprotsch

Es wurden folgende Sachen verhandelt:

  1. Der an der Kleinbahn beschäftigte Bahnarbeiter Gustav Vetter zu Neutomischel wurde wegen Mißhandlung des Maurerlehrlings Fiege mit 5 Mark bestraft.
  2. Der Häusler Franz Molenda aus Bolewitz erhielt wegen Diebstahls 1 Tag Gefängnis
  3. Der Mühlenpächter Robert Ulrich erhielt wegen schwerer Körperverletzung 1 Monat Gefängnis
  4. Die Eigentümerfrau Marianna Korbanek aus Bolewitz erhielt wegen Körperverletzung 15 Mk. und wegen Uebertretung des § 366 Abs. 7 noch 3 Mk. Geldstrafe oder im Unvermögensfalle zusammen 4 Tage Gefängnis
  5. Der Eigentümer Wilhelm Becker aus Scherlanke wurde wegen Körperverletzung und Beleidigung der Grunwald’schen Eheleute ebenda zu 10 Mark Geldstrafe verurteilt. Der beleidigten Ehefrau wurde die Befugnis der Publikation des Urteilstenors zugesprochen. Wegen Sachbeschädigung war Becker ebenfalls angeklagt, erzielte aber seine Freisprechung
  6. Der Eigentümer Stanislaus Skierecki aus Chraplewo war wegen körperlicher Mißhandlung des Eigentümers Cissak ebenda angeklagt; er wurde freigesprochen
  7. Die Arbeiterfrau Smenta aus Grudno hat 6 Ltr. Schnaps entwendet und wird dieserhalb mit 1 Woche Gefängnis bestraft
  8. Der Eigentümer August Simon aus Neufeld wurde wegen Mißhandlung seiner Ausgedingerfrau mit 10 Mark bestraft
  9. Die Dienstmagd Martha Kupka aus Altborui wurde wegen Körperverletzung des Knechts Wolke ebenda mit einer Woche Gefängnis bestraft
  10. Der Arbeiter Robert Golnisch aus Dreusen im Kreis Posen, früher in Glinau, wurde zu 3 Tagen Gefängnis bestraft, weil er eine Taschenuhr entwendet hat.
  11. Der Eigentümer Jopseh Kandula aus Bolewitz hat Privatklage gegen die Eigenthümerin Marie Gutsch angestrengt, während letztere Widerklage gegen K. wegen Beleidigung erhob. Beide wurden mit ihren Klagen kostenpflichtig abgewiesen.
  12. Die Privatklage des Arbeiters Gustav Schulz aus Cichagora gegen den Eigentümer August Redlich ebenda wurde durch Vergleich erledigt, indem letzterer die Kosten übernahm

* * *

Schöffengerichtssitzung vom 25. Januar 1905 – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Witte, Schöffen waren die Herren Steinke-Bukowiec und Heinrich-Sontop

Es standen folgende Sachen zur Verhandlung:

  1. Peter Kasprowicz aus Bolewitz wurde wegen leichter Körperverletzung und Bedrohung seines Schwiegervaters mit 10 Mark bestraft
  2. Franz Weber und Antonie Weber aus Wonsowo waren der schweren Mißhandlung und der Bedrohung mit der Begehung eines Verbrechens an der Helene Weber und der Beleidigung derselben angeklagt. Letztere zog, soweit ihr Antrag wegen Beleidigung zulässig war, denselben zurück. Der Angeklagte F. W. wurde wegen Bedrohung zu 5 Mark bestraft, wegen Mißhandlung aber freigesprochen. Die Angeklagte A. W. wurde in beiden Fällen freigesprochen.
  3. Der Arbeiter Stanislaus Prczijstaniak aus Witomischel war des einfachen Diebstahls angeklagt, wurde aber freigesprochen
  4. Ein Strafbefehl in Höhe von 10 Mark war gegen Valentin Spychalski aus Neutomischel erlassen worden. Er hatte gegen denselben Einspruch erhoben und erzielte seine Freisprechnung
  5. Der Arbeiter Ludwig Franke aus Neuborui wurden wegen Mißhandlung und Bedrohung mit 10 Mark bestraft
  6. Die Arbeiterinnen Marianna Mainiani, Konstanzia Nowak und der Arbeiter Johann Rozek aus Witomischel hatten Strafbefehle in Höhe von je 2 Mark erhalten, weil sie auf dem Gutsche’schen Grundstück in Witomischel Laub gerecht hatten. Sie erhoben Einspruch. Heute wurden die ersten beiden Angeklagten zu je 2 Mark Strafe verurteilt. Die Sache der Angeschuldigten zu 3 wurde vertagt
  7. Die Postagentin Selma Eitner aus Bolewitz hatten gegen den Buchhalter Pilarczik aus Alttomischel Privatklage wegen Beleidigung erhoben. Letzerer wurde mit 10 Mk bestraft. Auch wurde der Klägerin die Befugnis zugesprochen, den Urteilstenor auf Kosten des Beklagten im Neutomischeler Kreisblatt veröffentlichen zu lassen
  8. Die Privatklagen Lottka gegen Gierke, Linke gegen Decke, Urban gegen Goldmann wurden durch Vergleich erledigt, indem die Beklagten die Kosten übernahmen

* * *

Schöffengerichtssitzung vom 22. Februar 1905 – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Witte, Schöffen waren die Herren Besitzer Reschke-Scharke und Roy-Glinau

Es standen folgende Sachen zur Verhandlung

  1. Der Ausgedinger Michael Pienta, seine Ehefrau und seine Schwiegertochter, sämtlich aus Bukowiec, waren angeklagt, die Ausgedingerin Katharina Drczemala ebenda gemeinschaftlich körperlich gemißhandelt zu haben. Es traf sie eine Strafe von 10 Mark
  2. Die Eigentümerfrau Minna Jäkel aus Neuborui wurde mit 30 Mark bestraft, weil sie die Eigentümer Franke’schen Eheleute ebenda gemißhandelt hat
  3. Der Hausbesitzer und Tischler Karl Nawrot in Bolewitz war der Entziehung der Unterstützungspflicht gegen seine Mutter angeklagt, er wurde freigesprochen
  4. Der Fleischer Bruno Otto aus Witomischel hat Vieh geschlachtet, ohne ein vorschriftsmäßiges Schlachthaus dazu benutzt zu haben; er wurde mit 30 Mark bestraft
  5. In der Privatklagesache des Eigentümers Gustav Linke in Zinskowo gegen den Maurer Grünberg in Glinau wurde letzterer mit 30 Mark bestraft, außerdem wurde dem Beleidigten die Befugnis zugesprochen, den Urteilstenor auf Kosten des Beklagten im Kreisblatt veröffentlichen zu lassen

* * *

Schöffengerichtssitzung vom 15. März 1905 – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Witte, Schöffen waren die Herren Bäckermeister Liepelt-Neutomischel und Eigentümer Gebauer-Scherlanke

Folgende Fälle kamen zur Verhandlung:

  1. Hulda Seiffert-Glinau war der Sachbeschädigung, Beleidigung und des Hausfriedensbruches angeklagt. Sie wurde wegen der ersteren beiden selbstständigen Handlungen zu einer Gesamtstrafe von 3 Tagen verurteilt, wegen des Hausfriedensbruchs jedoch freigesprochen.
  2. Der Müller Robert Ulrich aus Neufeld war angeklagt, dem Müller Minge-Wonsowo Fensterscheiben und eine Cementsäule vorsätzlich beschädigt zu haben. Er wurde der Zertrümmerung der Fensterscheiben überführt und mit 10 Mk bestraft, wegen der Säulenbeschädigung aber freigesprochen
  3. Der Müller Hermann Franke, früher in Neutomischel jetzt in Czarnikau, erhielt wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe von 10 Mk
  4. Wegen einfachen Diebstahls wurde der Ausgedinger Michael Oehler aus Neufeld mit 3 Tagen Haft bestraft
  5. Der Eigentümer Wilhelm Bernhardt aus Glinau und dessen Sohn Reinhold erhielten wegen körperlicher Mißhandlung des Arbeiters Hausfeld-Zinskowo eine Geldstrafe von je 15 Mark
  6. Der Arbeiter August Schlinke aus Glinau hatte einen Strafbefehl in Höhe von 3 Mk wegen unbefugten Schießens mit einer Pistole erhalten und Einspruch erhoben. Er wurde freigesprochen, weil sich die Anklage gegen seinen Sohn Wilhelm richtete

* * *

Schöffengerichtssitzung vom 29. März 1905 – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Witte, Schöffen waren die Herren Besitzer Sperling-Neuborui und August Roy-Paprotsch

Es wurden folgende Sachen verhandelt:

  1. Der Müller Robert Ulrich in Glinau wurde mit 30 Mark bestraft, weil er den Müller Minge zu Wonsowo durch eine Postkarte beleidigt hatte
  2. Der Eigentümer August Wolf aus Wengielno hatte gegen einen Strafbefehl von 30 Mark, welchen das Königliche Distriktamt zu Neustadt bei Pinne gegen ihn wegen Uebertretung der Bauerlaubnis erlassen hatte, Einspruch erhoben. Er zog heute seinen Einspruch zurück
  3. In der Privatklagesache des Photographen Hermann Spychalsky zu Neutomischel, vertreten durch seinen Vater, den Volksanwalt Valentin Spychalski, gegen den Hotelkutscher Wandtke zu Neutomischel wurde letzterer wegen Beleidigung mit 5 Mark bestraft. Außerdem wurde dem Beleidigten die Befugnis zugesprochen, den Urteilstenor nach eingetretener Rechtskraft im Neutomischeler Kreisblatt auf Kosten des Beklagten veröffentlichen zu lassen

* * *

Schöffengerichtssitzung vom 26. April 1905 – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen waren die Herren Besitzer Steinke-Bukowiec und Förster-Konkolewo

Es standen folgende Sachen zur Verhandlung:

  1. Wadislaus Pointkowski, Arbeitersohn aus Bukowiec, war angeklagt, der Häuslerfrau Stankowski ebenda zwei Hühner gestohlen zu haben. Er wurde mangels Beweises freigesprochen
  2. Wilhelm Müller, Eigentümer aus Albertoske, war angeklagt, die Jagd währen der Schonzeit widerrechtlich ausgeübt zu haben. Er wurde deswegen mit 30 Mk bestraft, auch wurde auf Konfiskation des Gewehres erkannt.
  3. Thomas Pienta, Eigentümer aus Sworzyce, war des Betruges angeklagt; er wurde freigesprochen
  4. August Löchelt, Zimmermann aus Neuborui, war wegen Beleidigung des Gendarmen Leßmann angeklagt. Er wurde mit 50 Mk. evtl. zehn Tagen Haft bestraft
  5. Dienegott Schulz, Eigentümer aus Groß -Lipke, hatte einen Strafbefehl von 15 Mk. wegen Baumfrevels erhalten und dagegen Einspruch erhoben; er wurde mangels Beweises freigesprochen
  6. Die Privatklagesache Fischer gegen Ortlieb und Ortlieb gegen Fischer (Widerklage) wurde durch Vergleich erledigt.
  7. Die Sache gegen Bernhard-Glinau wurde vertagt, weil der Angeklagte ohne Grund ausgeblieben war. Die Vorführung desselben ist beschlossen worden.

* * *

Schöffengerichtssitzung vom 10. Mai 1905 – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen waren die Herren Reschke aus Scharke und Saegner aus Sempolno

Folgende Sachen kamen zur Verhandlung:

  1. Gegen den Eigentümer Robert Neumann aus Cichagora standen drei Sachen zur Verhandlung, welche alle vertagt wurden
  2. Der Eigentümer Herkt aus Neu-Borui war angeklagt, einen Radfahrer, den Maler Linke aus Kirchplatz-Borui tätlich beleidigt zu haben. Er wurde freigesprochen
  3. Die Maurerfrau Wladislawa Schmichalska aus Wonsowo hatte die Arbeiterfrau Kawa mit einer Hopfenhacke mißhandelt. Sie wurde deswegen mit 30 Mk bestraft
  4. Der Eigentümerssohn Eichberg aus Wengielno hatte Privatklage erhoben gegen den Eigentümerssohn Robert Matschke ebenda. Eine Einigung war nicht zu erzielen. Die Verhandlung hatte das Ergebnis, daß der Kläger sowohl wie der Angeklagte mit je 10 Mk Strafe belegt wurden, auch hat jeder von ihnen die Hälfte der Gerichtskosten zu zahlen, ebenso wurde jedem die Befugnis zugesprochen, den Urteilstenor einmal im Neutomischeler Kreisblatt auf Kosten des Gegners bekannt machen zu lassen.
  5. In der Privatklagesache Michalina Kliczynska aus Bolewitz gegen die Arbeiterin Wozna übernimmt letztere die Kosten, womit ein Vergleich erzielt und das Verfahren eingestellt wird

* * *

Schöffengerichtssitzung vom 24. Mai 1905 – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen waren die Herren Bäckermeister Liebelt aus Neutomischel und Traugott Roy aus Glinau

Es standen folgende Sachen zur Verhandlung:

  1. Gegen den Schmiedemeister Rex aus Zinskowo war ein Strafbefehl von 3 Mark erlassen. Er hatte Einspruch erhoben und erzielte keine Freisprechung
  2. Der Tischler Carl Nawrot aus Bolewitz wurde wegen Hausfriedenbruches mit einer Woche Gefängnis bestraft. Er hatte sich aus dem Fechner’schen Schanklokale zu Bolewitz auf die Aufforderung des Besitzers nicht entfernt
  3. Der Eigentümer Heinrich Löchel II aus Scharke hatte gegen einen Strafbefehl von 10 Mark wegen Jagdvergehens Einspruch erhoben. Er wurde freigesprochen
  4. Joseph Kucz, Wladislaus Nowak u. Alfred Lindenholz hatten wegen Verübung groben Unfugs Strafbefehle von je 3 Mk erhalten, jedoch Einspruch dagegen erhoben. Die Angeklagten kamen mit Verweisen davon
  5. Die Strafsache gegen Helmchen wurde vertagt, desgleichen die Privatklage Fabian gegen Schmidt-Duschnik, da der Beklagte nicht erschienen war

* * *

Schöffengerichtssitzung vom 7. Juni 1905 – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen waren die Herren Besitzer August Roy-Paprotsch und Ortsschulze Gebauer-Scherlanke

Folgende Fälle kamen zur Verhandlung:

  1. Der Arbeiter Viktor Freitag aus Grudno, zurzeit in Essen, und desgl. (sh. unter 2.)
  2. Ludwig Freitag aus Brodi wurden wegen gemeinschaftlichen unberechtigten Jagens im Bolewitzer Forst mit je sechs Wochen Gefängnis und Einziehung der Jagdgeräte bestraft
  3. Wegen Holzdiebstahls erhielt der Eigentümer und Arbeiter Wilhelm Marquard aus Alttomischel, zurzeit in Zachi bei Kizin, 3 Tage Haft
  4. Der Arbeiter Franz Nobik aus Neutomischel wurde zu 3 Tagen Gefängnis verurteilt, weil er im hiesigen Gefängnis ein Gesangbuch entwendet hatte
  5. Der Eigentümer Berthold Fritsche aus Scherlanke wurde mit 30 Mark bestraft, weil er einen Obstbaum entwendete
  6. Der Eigentümer Dienegott Weidner aus Neu Scharke hatte ein Schwein dem Kaufvertrage zuwider vor der Abnahme stark angefüttert und erhielt hierfür eine Geldstrafe von 20 Mark
  7. Wegen eines Fahrraddiebstahl wurde der Arbeiter Grocholewske aus Wonsowo, zurzeit in Moers, mit einer Woche Gefängnis bestraft
  8. der Eigentümer Wihelm Roy aus Glinau war angeklagt, der Herrschaft Alttomischel einen Baum vom Grenzrain entwendet zu haben. Er wurde freigesprochen, und die Klägerin auf den Weg des Zivilprozesses verwiesen

* * *

Schöffengerichtssitzung vom 21. Juni 1905 – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen waren die Herren Besitzer Sperling-Neuborui und Kurz-Paprotsch

Es standen folgende Sachen zur Verhandlung:

  1. Der Eigentümerssohn Wilhelm Helmchen aus Groß-Lipke war angeklagt, seinen Stiefvater mit der Begehung eines Verbrechens bedroht zu haben. Er wurde freigesprochen
  2. Der Arbeiter Wilhelm Strauch aus Glinau war angeklagt, beim dem Besitzer Otto Töffling zu Neutomischel sich des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht zu haben. Er wurde deswegen mit 10 Mark bestraft. Der als Belastungszeuge geladene T. war unentschuldigt ausgeblieben und traf ihn dieserhalb eine Geldstrafe von 5 Mark.

* * *

Quelle: Großpolnische digitale Bibliothek Poznan (http://www.wbc.poznan.pl/dlibra) – Amtliches Kreis-Blatt für den Kreis Neutomischel 1905 / Ausgaben Januar – Juni