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Schüsse im Schützenhause beim Tanzvergnügen / 1899

Das ehemalige Schützenhaus, früher in Paprotsch gelegen, heute der Stadt Nowy Tomyśl zugehörig / Photo: GT [1]

Das ehemalige Schützenhaus, früher in Paprotsch gelegen, heute der Stadt Nowy Tomyśl zugehörig / Photo: GT

Zeitungsmeldung vom 10. Oktober 1899 – „Am Jahrmarktstage fand im Schützenhause ein öffentlicher Tanz statt, an welchem sich auch das Schankmädchen des Schützenwirths betheiligte, trotzdem dies untersagt war.

Um seinem Befehle Achtung zu verschaffen, zog Herr Schulz einen mit Platzpatronen geladenen Revolver und wollte in die Luft schießen. Der Schuß traf aber das Mädchen neben dem Auge und brachte ihre eine Verletzung bei, welche glücklicherweise ohne nachtheilige Folgen sein wird.

Dem schußfertigen Herrn dürfte eine Belehrung über den Gebrauch der Schießwaffen dienlich sein.“

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Zeitungsmeldung vom 13. Oktober – „Ueber die Schießaffaire beim Tanzvergnügen im Schützenhause erhalten wir folgende Zuschrift:

Geehrte Redaktion !

Die No. 79 Ihres Blattes vom 10. Oktober 1899 bringt einen Artikel über das im Schützenhause stattgefundene Tanzkränzchen, welcher nur unwahre Behauptungen aufstellt. Auf Grund des §11 des Preßgesetzes ersuche deshalb um folgende Berichtigung und zwar an selber Stelle:

1. Es ist unwahr, daß das Schankmädchen am Tanz theilgenommen und durch Handlungen zu meinem Vorgehen Veranlassung gegeben hat.
2. Habe ich ein Verbot des Tanzens meinem Personal nicht ertheilt
3. Hat sich der Vorgang, wie ich den Schreckschuß abgegeben, nicht im Saal, sonder im Büffetzimmer zugetragen, wo eine Anzahl junger Leute Rauferei anfingen und meiner Aufforderung, das Lokal zu verlassen keine Folge leisteten, vielmehr hinter das Büffet, wo sich auch das Schankmädchen befand, auf mich einzudringen suchten und somit Veranlassung zu meinem energischen Vorgehen gaben.
4. Dürfte eine Belehrung über Gebrauch von Schießwaffen sich erübrigen, da ich als Soldat und Waidmann es sehr wohl kenne.

Hochachtend F. Schulz-Schützenhaus

Nachdem wir Herrn Schulz gerne Gelegenheit gegeben, sich über den merkwürdigen Vorfall zu äußern, welcher tagelang hier und in der Umgegend das Gespräch bildete, wollen wir die Berichtigung einer kurzen Betrachtung unterziehen:
1. und 2. derselben dürfte zu dem Vorfall belanglost sein, 3. gibt Herr Schulz die Thatsache zu und behauptet, den Schreckschuß nicht im Saale, sondern im Büffetzimmer abgegeben zu haben, was wir gar nicht erwähnt hatten. 4. ist eine Belehrung über den Gebrauch von Schießwaffen nicht abzuweisen, da Soldaten und Waidmänner um so weniger Schreckschüsse in einem mit vielen Menschen gefüllten Lokale abgeben dürfen. Ein bekanntes Sprüchwort sagt:

„Spiel nicht mit Schießgewehr, denn es könnt geladen sein.“

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Quellen, soweit nicht direkt im Text oder in Bildbeschreibungen angegeben: Großpolnische digitale Bibliothek Poznan (http://www.wbc.poznan.pl/dlibra) – “Amtliches Kreis-Blatt für den Kreis Neutomischel” 1899-10-10 / 1899-10-13