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Silberwäscherei in Bromberg /1590-1786

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Alt-Bromberg – An den Königl. Mühlen – AK

„Die Bromberger Münze ist nach der Annahme von Kirmis in seinem Handbuch der Polnischen Münzkunde (S. 74) in der Art entstanden, dass König Sigismund III., welchem seit dem Jahre 1590 die Erträgnisse aus der Münzprägung zugewiesen waren, irgend einem Edelmann für sich oder seine Familie die Neueinrichtung einer Prägestätte zu Bromberg gestattete.

Doch muß diese Münze sehr bald wieder zum Stillstand gekommen sein, denn schon 1594 finden wir den Unterkämmerer von Krakau, Stanislaus Cikowski, in Unterhandlungen mit Valentin Jans, dem Meister der Königlichen Münzen zu Posen und Fraustadt, wegen Einrichtung einer neuen Münze zu Bromberg.

Dem Jans folgte Herman Rüdiger i. J. 1596, welcher nach der Warschauer Münzordnung vom Jahr 1580 zu prägen gelobte. Unter ihm hatte die technische Leitung von 1594-1596 Andreas Laffert, während später die Geschäfte wahrscheinlich von Münzgehülfen besorgt wurden.

Erst im Jahr 1600 finden wir wieder einen Münzmeister Rüdigers, Namens Ernst Knorr, in Bromberg, der aber dort nur ein Jahr verblieb. Auch Rüdiger selbst muß spätestens im folgenden Jahre die Pacht der Bromberger Münze aufgegeben haben, da er zu der Zeit als gewesener Münzmeister von Bromberg bezeichnet wird.

Um 1608 wurde die Bromberger Münze als reine Kronmünze wieder eröffnet. Hier wurden zuerst im Jahr 1614 die Dreipölker aus 7 ½ löthigem Silber geprägt. Erwähnt werden als Königliche Münzmeister Herman Rüdiger im Jahr 1613, Erich Huxer 1614, Konrad Bremer 1615 bis 1617, Jacob Jacobson aus Emden seit 1617, welcher lange Jahre der Münze bis in die Regierungszeit Wladislaws IV. vorstand. Sein Nachfolger war Christof Guttmann, dessen die Bromberger Stadtbücher bis zum Jahre 1651 Erwähnung thun.

Unter dem Könige Johann Kasimir in den Jahren 1657 und 1658 wurde die Münze durch die Schweden vollständig zerstört und ruhte nun mehrere Jahre.

Erst 1660 übernahm Andreas Tympf die Pacht der neuen Bromberger Münze, später mit seinem Bruder Thomas zusammen, welcher zuletzt am 2. Februar 1667 als Pächter derselben erwähnt wird.

Es war unterwerthiges Geld, welches geprägt wurde; von den neuen 8 löthigen Guldenstücken sollten 30 Stück auf die Mark gehen und der Gulden den Zwangswerth von 30 guten Groschen haben. Kein Wunder, daß ausdrücklich festgesetzt werden mußte: „die in der Königlichen Münze zu Bromberg zur Bezahlung des Soldes hergestellten Gulden sollen von Jedermann genommen werden.“

Im Jahr 1672 wurde das Bromberger Münzhaus amtlich besichtigt, und dabei stellte sich heraus, daß dasselbe verwüstet sei, oder vielmehr in Trümmern liege. Es wurde aber in Aussicht genommen, die Münze wiederherzustellen, und das muß geschehen sein, denn von 1678 an bis 1685 ist Michael Hodermann als Bromberger Wardein bekannt.

In dem letztgenannten Jahre kommen ferner Santi de Urbanis Bani als Superintendent, Joseph Benemann als Notar, der Kastellan Dabski als Pächter vor; erwähnt werden ferner Bartholomäuse Sardi im Jahr 1683, Samuel Feller im Jahr 1686 als Administratoren der Bromberger Münze.

Dann hören alle Nachrichten über dieselbe auf, bis wir aus einer Eintragung in den Bromberger Grodbüchern wieder Kunde von ihr erhalten. Am 20. Dezember 1743 nämlich protestierte der Notar der Bromberger Zollkammer, Albert Zielecki, dagegen, daß Unberechtigte sich das Eigenthum des Müngrundstückes angemaßt hätten. Auch seien die zum Münzen nöthigen Werkzeuge, welche unverschlossen und zerstreut herumgelegen, geraubt.

Von Münzerei war in Bromberg, wie in ganz Polen, nicht mehr die Rede. Der nothwendigste Bedarf wurde außer Landes, in Sachsen, fertig gestellt. Aber man träumte vielleicht von fabelhaften Schätzen, welche das alte Grundstück bergen sollte, und versuchte zu verschiedenen Malen, dieselben zu heben.

Die erste Erwähnung eines derartigen Versuches findet sich in einer Urkunde des Königs Stanislaus August vom 23. Juli 1766, welcher in deutscher Übersetzung folgendermaßen lautet: „Wir König Stanislaus August … thun kund … daß wir dem Litman Levin, Goldschmied und Scheider … gestatten, in unserer Stadt Bromberg an der Stelle, wo seit Jahren sich die Münze befindet, nach Abfällen von Kupfer und nach anderen Münzmaterialien oder Krätze in der Erde oder im Wasser in der Nähe der Münze Nachforschungen anzustellen, dieselben zu suchen und zu sammeln.

Der Litman ist jedoch verpflichtet, vor dem Beginn seiner Arbeit vor dem Münzdirektor hier in Warschau einen Eid zu leisten, daß er das Gefundene treu und ehrlich an unsere Münzverwaltung abliefern wird. Alles das, was er durch seine eigene Arbeit findet, soll er zusammenschmelzen und an die Münze abgegeben, wovon er die Hälfte als Belohnung für seine Mühe und Arbeit zu seiner beliebigen Benutzung erhalten wird. Die zweite Hälfte soll der Münzerei gehören. Dies thun wir hiermit Allen, besonders aber dem Magistrate zu Bromberg kund und zu wissen, damit sie den gedachten Litman nicht in seinen Arbeiten stören.“

Ob der Plan zur Ausführung gelangt ist und ob ein greifbares Resultat zu verzeichnen gewesen, wir wissen es nicht; vielleicht wurden die Arbeiten durch die Besitzergreifung des Netzedistrikts im Jahr 1772 unterbrochen und erst im Jahr 1785 wieder aufgenommen, nachdem seitens der Königlichen Regierung zu Bromberg einem Consortium, bestehend aus dem Mühlenmeister Koplin, Kanzlisten Golke, Goldschmied Zuckmantel und Petschierstecher Meyer Michael, die Erlaubniß hierzu unter ähnlichen Bedingungen ertheilt worden war.

Nach dem vorliegenden Kontrakt verbanden sich die Interessenten, die Brahe bei der Schneidemühle neben der alten Münze zu untersuchen und die im Flusse sowohl wie in der Erde liegenden, von ihnen gefundenen Metalle unter sich gleichmäßig zu vertheilen.

Dem Fiskus sollte die Hälfte des Ertrages nach Abzug der seitens der Unternehmer gemeinschaftlich zu tragenden Bergungs-Kosten zufallen.

Koplin und Golke, welche nicht selbst bei der Arbeit sein konnten, verpflichteten sich, jeder einen Arbeiter auf ihre Kosten anzunehmen, die durch einen Eid sich verbindlich machen mußten, auf alles nicht allein ein genaues Augenmerk zu richten, sondern auch die vorkommenden Arbeiten getreulich zu verrichten.

Die Leute trauten sich gegenseitig nicht, wie die vorbemerkte Bestimmung ergiebt. Klarer noch spricht dies § 3 ihres Kontraktes aus: „Zugleich machen sich die Herren Interessenten unter sich zur ausdrücklichen Bedingung, daß, sobald die Arbeit ihren Anfang nimmt, nicht allein einer auf den andern sein genaues Augenmerk, damit von den aufgefundenen Metallen nichts entwendet werde, richte, und wenn sich ja finden sollte, daß einer oder der andere etwa Unterschläge sich zu Schulden kommen lasse, selbiger sogleich aus der Gesellschaft gestoßen und nicht wieder angenommen werden sollte, sondern sie wollen auch zugleich mit Anfertigung zweyer Kasten, wovon der eine, welcher 2 besondere Schlösser haben soll, in der Behausung des Herrn Koplin stehet, vorgehen, und wovon der eine Schlüssel dem Herrn Koplin und Herrn Golke, der andere aber den Herren Zuckmantel und Meyer in Verwahrung gegeben wird, der andere Kasten aber auf der Arbeitsstelle, worin die eingesammelten Metalle geworfen werden, stehen muß.“

Alle acht Tage sollte das reine Silber gewogen werden; die der Königlichen Kasse gehörige Hälfte wurde dem Mühlenmeister Koplin in Verwahrung gegeben, die andere Hälfte zu gleichen Theilen vertheilt, Schlacken und unreines Silber aber so lange dem Koplin anvertraut, bis die Mühe des Ausschmelzens sich verlohnte.

Dieser Vertrag ist am 24. Juli 1785 zu Bromberg geschlossen; nachträglich wurde noch am 1. August desselben Jahres der Braueigner Ossowski als Theilnehmer zugelassen. Daraufhin wurde seitens der Bromberger Kammer durch Erlaß vom 31 August 1785 ihnen die Nachsuche auf dem Bromberger Mühlendamm nach den dort der Sage nach vorhandenen Metallen gestattet.

Jedoch wurde unter dem 11. April 1786 die Aufsicht dahin verschärft, daß in jeder Woche am Mittwoch und Sonnabend sämmtliche Metalle an der Ober Empfänger Zschock abzuliefern waren. Im Beisein der Unternehmer wurde alsdann das Abgelieferte gewogen und in einen Kasten gethan, von welchem die Gesellschaft einen Schlüssel an sich nahm. Die Absendung an die Königliche Münze zu Berlin geschah durch die Kammer, besonders große Ausbeute mußte noch an demselben Tage dem Ober-Empfänger angezeigt werden.

Die Arbeiten begannen noch im Sommer 1785 und lieferten eine gerade nicht sehr große, aber doch annehmbare Ausbeute, welche bis Oktober des Jahres auf 14 Aß Gold, 25 Pfund 6 ½ Loth Bracksilber, etwa 20 Pfund Kupfer und 1ß Pfund Blei berechnet wurde. Geprägte und ungeprägte Stücke, kleine Goldblättchen und Stücke Silber von 6-8 Loth waren gefunden, vermischt mit sehr viel Schillingen und Schlacken. Die Mark Silber hatte laut Berliner Münzattest in verschiedenen Proben 4 Loth 7 Gran bis höchstens 6 Loth 17 Gran fein.

Eingeliefert hatte der Mühlenmeister Koplin an das Hauptmünzcomptoir  in Berlin ursprünglich 89 Pfund Metall. Dieses schreibt jedoch hierüber an ihn unter dem 15. November: „Da es sehr unrein war und zum Theil aus verwaschenem Silber bestand, so hat sich dieses Gewicht, nachdem es vorhero ins Reine geschmolzen war, stark verändert. Und selbst durch das Schmelzen hat dieses Metall den Grad der Reinheit noch nicht erhalten, daß es zur Vermünzung kann gebrauchet werden, sondern es muß solches erst auf hiesiger Silber-Affinerie fein gemachet werden.“

Die Münze zahlte für das eingesandte Metall, nach Abzug ihrer Unkosten, 374 Thr. 20 Gr. 6 Pf., wovon die Kriegs- und Domainen-Kammer zu Bromberg gemäß dem Vertrage die Hälfte erhielt.

Der Erfolg, welchen die Schatzgräber erzielten, erregte aber gar bald den Neid Anderer.

Schon am 29. März 1786 richtete der Inowrazlawer Jude Abraham Israel eine Denunciation an das General-Direktorium zu Berlin, welche dahin ging, daß die Kriegs- und Domainen-Kammer an ihrem Antheile erheblich verkürzt würde.

Zum Beweise brachte er auch allerhand Gerede über die Unredlichkeit der Concessionierten bei. Meyer, Ossowski und Zuckmantel sollten das feinste Gold und Silber unter sich ausgezeichnet und vertheilt, an die Königliche Kasse aber nur das schlechte mit Kupfer vermischte Silber ausgeliefert haben, indem sie das feinste Silber probierten und bei Seite legten; und wenn einige der Bromberger Herren Kriegsräthe oder Kammer-Offizianten zur Stelle gekommen seien, so habe man ihnen nicht das feine, sondern nur das schlechte, vermischte Silber vorgezeigt. Auch hätten die Beschuldigten verschiedentlich Silber in die Tasche gesteckt und unterschlagen. Wes Geistes Kind aber der Denunciant war und was er mit seiner Anklage bezweckte, ergiebt sich klar genug aus dem Schlußsatze seiner Eingabe: „Wollen Ew. Kgl. Majestät ihnen dieses unredlichen Betragens ohnerachtet ihre Concession lassen, so würde es wenigstens sehr gut seyn, wenn ich ihnen zur Seite gesetzt würde.“

Die aufs peinlichste geführte Untersuchung vermochte nichts Belastendes für die Beschuldigten zu Tage zu fördern. Es ist daher auch erklärlich, wenn dieselben nunmehr verlangten,  daß der Jude, der ihren guten Leumund und ehrlichen Namen auf die beleidungsvollste und kränkendste Art geschmäht und in üblen Ruf gebracht, zu ihrer Satisfaction auf das Nachdrückliste am Leibe gestraft werde. Wenngleich nun der die Untersuchung führende Beamte anscheinend von der Schuld des Israel überzeugt war, so kam es doch wohl nicht zu einem solchen Strafgerichte. Wenigstens ergeben die Akten hierüber Nichts.

Wir erfahren über die Silberwäscherei nur noch, daß das Münz-Comptoir am 11. März 1786 über weiteres Gold und Silber im Werthe von 240 Thr. 6 Gr. quittierte.

Mit dem Jahre 1786 wird die Schatzgräberei abgeschlossen worden sein, da der Mühlenmeister Koplin an der Stelle der früheren Münze eine Mühle zu errichten beabsichtigte.

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Quellen soweit nicht direkt im Text oder in der Bildbeschreibung genannt: Wielkopolska Digital Library – Zeitschrift der Historischen Gesellschaft für die Provinz Posen – Herausgegeben von Dr. Rodgero Prümers – Posen 1893