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Testamente, 1904-1912, des Mühlenbesitzers Adolph Heinrich Schilling aus Gross Lenschetz — verstorben 19. Juni 1917

7 Mär 1904

Es ist mein ernster freier und wohlüberlegter Wille hierdurch mein Testament zu errichten.

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Gross Lenschetz seinerzeit Kreis Birnbaum / Ausschnitte Messtischblatt 3363+3463

Früher von mir errichtete Testamente insbesondere auch das von mir unter dem 15. Oktober 1900 dem Königlichen Amtsgericht in Posen übergebene Testament widerrufe ich hiermit ausdrücklich.

Ich bin in erster Ehe mit Auguste geborene Meyer verheiratet gewesen. Aus dieser Ehe sind folgende Kinder hervorgegangen:

  1. Clara, verehelichte Mai in Carlsbrunn bei Posen
  2. Minna, verehelichte Eisenbahnschaffner Menzel in Wahren in Mecklenburg
  3. Friedrich, Mühlenbesitzer in Glowno
  4. Marie, verehelichte Förster Kaatz in Mühlehen bei Obornik

Aus meiner zweiten Ehe mit meiner gleichfalls verstorbenen Ehefrau Helene geborene Krenzke sind folgende Kinder entsprossen:

  1. Gustav Adolf Wilhelm, Ingenieur in Maniston (oder Manston) in Amerika
  2. Martha Elise Therese, verwittwete Oldenburg in Zirke
  3. Paul Theodor in Neumühle bei Posen
  4. Adolph Heinrich in Neumühle bei Posen
  5. Emil Herrmann in Glogau
  6. Wilhelm Julius in Neumühle

Nach dem Tode meiner ersten Ehefrau hat eine Auseinandersetzung mit meinen Kindern erster Ehe und nach dem Tode meiner zweiten Ehefrau hat eine Auseinandersetzung auch mit meinen Kindern zweiter Ehe stattgefunden und haben meine Kinder ihr Müttererbteil erhalten.

Mein Vermögen besteht im wesentlichen aus folgenden Bestandteilen:

  1. aus dem Mühlengrundstück Gross-Lenschetz
  2. aus einer auf dem Ziegeleigrundstück von Schenk in Neudorf bei Posen eingetragenen Hypothekenforderung von zwanzig Tausend Mark
  3. aus einer auf dem Mühlengrundstücke meines Sohnes Friedrich in Glowno eingetragenen Hypothekenforderung von vier und zwanzig Tausend Mark.

Meine älteste Tochter Clara, verehelichte May, soll aus meinem Nachlaß nichts mehr erhalten, weil sie sich mir gegenüber lieblos benommen hat. Sie hat zu ihrer Verheiratung sechs Tausend Mark erhalten und später wiederholt baare Zuwendungen erhalten, so daß sie unter Hinzurechnung all dieser Beträge nichts mehr am Vätererbteil zu beanspruchen hat. Gleichwohl bestimme ich noch, daß alle diejenigen Beträge, welche ich ihr und ihrem Ehemann Wilhelm May geliehen habe, insbesondere ein Darlehn von fünfzehn Hundert Mark nebst Zinsen als erlassen gelten sollen.

Meinem Sohn Friedrich habe ich, abgesehen von der oben erwähnten Hypothekenforderung, zum Bau einer Dampfmaschine und zu anderen Zwecken die Mittel gegeben, welche sieben Tausend Mark überschreiten. Die Rückzahlung dieser Beträge wird ihm erlassen und soll er hierdurch wegen seines Vätererbteils vollständig abgefunden sein. Ferner bestimme ich, daß er die Hypothek von 34.000 Mk. erst fünf Jahre nach meinem Tode denen meinen Erben zurückzuzahlen braucht.

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Neumühle östlich von Posen gelegen / Ausschnitt Messtischblatt

Meinen Söhnen Paul Theodor und Adolph Heinrich sollen aus meinem Nachlasse nichts mehr erhalten. Sie sind durch den Überlassungsverträge, welche ich mit ihnen bei Übereignung das Mühlenguts Neumühle geschlossen habe, ferner durch den Empfang einer auf dem Gute Obra bei Zirke eingetragenen gewesenen Hypothek von zehn Tausend Mark, welche ich aus meinem Vermögen gegeben, aber auf den Namen meiner Söhne habe eintragen lassen, wegen ihres väterlichen Erbteils vollständig befriedigt.

Nach diesen Vorausschickungen ernenne ich zu meiner alleinigen Erbin meine Tochter, die Wittwe Martha Oldenburg, dieselbe soll jedoch gehalten sein, an meine anderen Kinder nachstehende Beträge, die ich ihnen ausdrücklich vermache, auszuzahlen:

  1. an Minna Menzel sechs Tausend Mark
  2. an Marie Kaatz sechs Tausend Mark
  3. an Emil Herrmann sechs Tausend Mark
  4. an Wilhelm Julius sechs Tausend Mark

Mein Sohn Gustav Adolf Wilhelm soll nur den gesetzlichen Pflichtteil, welchen ich ihm hiermit vermache, erhalten.

Ferner soll meine Tochter Martha folgende Vermächtnisse ein Jahr nach meinem Tode auszahlen:

  1. an meine Enkeltochter Elise, Tochter meines Sohnes Friedrich, ein Tausend Mark
  2. an meine Enkeltöchter Clara, Hedwig und Gertrud, welche Kinder meiner Tochter Marie Kaatz sind, je ein Tausend Mark.

Sollte eines meiner Kinder mein Testament anfechten, so soll es nur den gesetzlichen Pflichtteil erhalten

Gr. Lenschetz, den 7ten März 1904

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27. März 1908

Mein Testament

Für meinen Todesfall anordne ich was folgt:

§1. Ich setze hiermit meinen Sohn den Mühlenbesitzer Adolf Heinrich Schilling, zur Zeit in Groß Lenschetz, als meinen alleinigen Erben ein.

§2. Meine übrigen Kinder sind sämtlich abgefunden. Es sollen aber noch als Vermächtnisse erhalten:

  1. meine Tochter die Ehefrau Minna Menzel geborene Schilling in Waren in Mecklenburg viertausend Mark = 4.000 M
  2. meine Tochter die Ehefrau Marie Kaatz geborene Schilling in Mühlen bei Obornik sechstausend Mark = 6.000 M
  3. mein Sohn Emil Hermann Schilling dreitausend Mark = 3.000 M
  4. mein Sohn Wilhelm Julius Schilling dreitausend Mark = 3.000 M

§3. Außerdem sollen folgende Enkelkinder die nachstehenden Vermächtnisse erhalten:

  1. meine Enkeltochter Elise Schilling eintausend Mark = 1.000 M
  2. meine Enkeltochter Paula Schilling eintausend Mark = 1.000
  3. die drei Töchter meiner Tochter Marie Kaatz namens Clara, Hedwig und Gertrud Kaatz je eintausend Mark zusammen = 3.000
  4. die vier Töchter meiner Tochter Martha Oldenburg geschiedene Böse geborene Schilling namens Helene Böse, Erna Böse, Charlotte Böse und Herta Oldenburg je fünfhundert Mark zusammen = 2.000

zusammen 7.000 M

Die in §2 vermachten 16.000 M und die in §3 vermachten 7.000 M sollen fünf Jahre nach meinem Tode aus der Hypothek von 24.000 M bezahlt werden, welche auf dem Grundstück meines Sohnes Friedrich Schilling in Glowno eingetragen steht.

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Gluwno oder auch Glowno bei Posen / Ausschnitt Messtischblatt 3567

Die 24.000 M hat mein Sohn Friedrich Schilling deshalb erst fünf Jahre nach meinem Tode zu zahlen.

Alle früher von mir errichteten Testamente und letztwilligen Verordnungen widerrufe ich hiermit.

Dasjenige Kind, welches dies Testament anfechten sollte, soll nur den gesetzlichen Pflichtteil erhalten und sich auf den Pflichtteil Alles anrechnen lassen, was es bei meinen Lebzeiten von mir an Geschenken oder als Ausstattung erhalten hat oder was seine Erziehung gekostet hat.

Die anzurechnende Summe setze ich für jedes Kind auf 6.000 Mark fest.

Groß Lenschetz, den 27. März 1908

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Verhandelt, Birnbaum, den

10. November 1908

Vor dem unterzeichneten in Birnbaum wohnhaften Notar im Bezirk des königlichen Oberlandesgerichts zu Posen Justizrat Carl Emil Otto Voss und den beiden von dem Notar zugezogenen Zeugen: 1. dem Gemeindevorsteher Ignatz Tobis aus Altzattum, 2. dem Gastwirt Paul Spychala aus Dormowo, welche beide von Person bekannt und verfügungsfähig sind und ebenso wie der Notar bei der ganzen Verhandlung zugegen waren, erschien heute geschäftsfähig und von Person bekannt der Mühlenbesitzer Adolf Schilling aus Groß Lenschetz und erklärte:

Ich habe am 27. März 1908 in Birnbaum ein notarielles Testament errichtet, und in diesem Testament meinen Sohn Adolf Schilling als alleinigen Erben eingesetzt.

Mein Sohn Adolf Schilling war damals bei mir in Groß Lenschetz und in meiner Mühle tätig. Er hat seit einiger Zeit Groß Lenschetz verlassen und ist nach Posen gezogen, wo er die ihm und seinem Bruder Paul Schilling gemeinschaftlich gehörige Neumühle verwaltet.

An seiner Stelle ist mein jüngster Sohn Wilhelm Schilling zu mir gezogen und ist zur Zeit in meiner Mühle tätig, deshalb ändere ich mein früheres Testament dahin ab, daß an die Stelle meines Sohnes Adolf Schilling mein jüngster Sohn Wilhelm Schilling treten soll. Ich setze Wilhelm Schilling als meinen alleinigen Erben ein, und lege ihm alle Rechte und Pflichten bei, die in dem ersten Testament meinem damaligen Erben zustehen sollten.

Im übrigen bleibt mein Testament vom 27. März 1908 unverändert.

Durch diese abgeänderte Bestimmung wird mein Sohn Adolf Schilling von der Erbfolge ausgeschlossen. Ich erwarte, daß er hiermit einverstanden und ein Pflichtteil nicht beanspruchen wird. Er hat durch die Überlassung der Neumühle an ihn und seinen Bruder mehr erhalten, als sein gesetzlicher Erbteil beträgt und ist deshalb wegen seines Vatererbe abgefunden.

Weiter habe ich nicht zu bestimmen.

Darauf ist dies Protokoll von dem Notar langsam und deutlich vorgelesen, von Herrn Schilling genehmigt und von ihm sowie von den beiden Zeugen eigenhändig unterschrieben worden.

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Verhandelt Birnbaum, den

8. September 1910

Vor dem unterzeichneten zu Birnbaum wohnhaften Notar im Bezirk des königl. Oberlandesgerichts zu Posen Justizrat Carl Emil Otto Voss und den mitunterschriebenen zu diesem Akt zugezogenen Zeugen 1. dem Kaufmann Fritz Hesse, 2. dem Arbeitsmann Karl Scheibe, beide aus Birnbaum von Person bekannt und geschäftsfähig, welche ebenso wie der Notar während der ganzen Verhandlung zugegen waren, erschien heute geschäftsfähig und von Person bekannt: der frühere Mühlenbesitzer Adolf Schilling aus Gross Lenschetz und erklärte, daß er ein Testament errichten wolle. Herr Schilling erklärte seinen letzten Willen wie folgt:

§1. Ich besitze acht lebende Kinder:

  1. Friedrich Schilling, Mühlenbesitzer in Glowno bei Posen
  2. Paul Schilling, Mühlenbesitzer in Neumühle bei Posen
  3. Marie verehelichte Hegemeister Kaatz in Tepperfurth
  4. Ida verehelichte Bahnbeamte Menzel, dessen Wohnort ich zur Zeit nicht genau angeben kann
  5. Martha verwitwete Oldenburg in Gross Lenschetz
  6. Wilhelm Schilling, Mühlenbesitzer in Gross Lenschetz
  7. Emil Schilling, Mühlenbesitzer in Scharkow bei Glogau
  8. Adolf Schilling, Geschäftsführer in Neumühle

Diese acht Kinder setze ich hiermit zu gleichen Teilen als meine Erben ein.

§2. Ich besitze zwei Kapitalien nämlich 24.000 M, die mir mein Sohn Friedrich Schilling und 6.000 M, die mir mein Sohn Paul Schilling verschuldet.

Die 24.000 M vermache ich zu gleichen Teilen meinen in § 1. Nummer 1 bis 6 genannten sechs Kindern Friedrich Schilling, Paul Schilling, Marie Kaatz, Ida Menzel, Martha Oldenburg und Wilhelm Schilling mit je 4.000 M nebst Zinsen.

Die 6.000 M dagegen vermache ich meinen in § 1. No. 7 und 8 genannten Kindern Emil Schilling und Adolf Schilling zu gleichen Teilen mit je 3.000 M.

§3. Meine verstorbene Tochter Klara Schilling war mit dem Müller Wilhelm Mai verheiratet und hat aus dieser Ehe mehrere Kinder hinterlassen. Diese Kinder schließe ich von der Erbfolge aus, weil ihre Mutter eine Ausstattung von mindestens 10.000 M erhalten hat und deshalb wegen ihres Erbteils abgefunden ist.

§4. Alle meine früheren letztwilligen Verfügungen widerrufe ich.

Weiter habe ich nicht zu bestimmen.

Darauf ist dies Protokoll von dem Notar langsam und deutliche vorgelesen, von Herrn Schilling genehmigt und von ihm sowie von den beiden Zeugen eigenhändig unterschrieben worden

Verhandelt Posen, den 11ten Juli 1912

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Verhandelt Posen, den

11ten Juli 1912

Vor mir dem unterzeichneten in Posen wohnhaften Notar im Bezirke des königlichen Oberlandesgerichts zu Posen Justizrat Michaelis Placzek und den zu dieser Verhandlung zugezogenen, dem Notar bekannten Zeugen, nämlich: 1. dem Kaufmann Leopold Wreschinski aus Posen, 2. dem Gerichtsboten Michael Piotrowski aus Posen, welche ebenso wie der Notar während der ganzen Verhandlung zugegen waren, erscheint der frühere Mühlenbesitzer jetzt Rentier Adolph Heinrich Schilling, wohnhaft zu Gross-Lenschetz bei Zirke und dem Notar von Person bekannt.

Der Erschienene gibt an, daß er ein Testament errichten wolle und erklärt demnächst dem Notar das folgende mündlich als seinen letzten Willen:

Ich bin in erster Ehe mit Auguste geborene Meyer und in zweiter Ehe mit Helene geborene Krenzke verheiratet gewesen. Aus meiner ersten Ehe sind folgende Kinder hervorgegangen

  1. Fritz (Friedrich), Mühlenbesitzer in Glowno
  2. Klara, verehelichte Mai in Posen
  3. Marie, verehelichte Hegemeister Kaatz in Tepperfort
  4. Minna, verehelichte Bahnbeamter Menzel in Waren in Mecklenburg

Von diesen Kindern ist Klara Mai verstorben.

Aus meiner zweiten Ehe sind folgende Kinder hervorgegangen und am Leben:

  1. Paul, Mühlenbesitzer in Neumühle
  2. Gustav, in America
  3. Adolph, Mühlenbesitzer in Neumühle
  4. Willi Wilhelm, Mühlenbesitzer in Gross-Lenschütz
  5. Emil, Mühlenbesitzer in Szarkow bei Gross-Glogau
  6. Martha, verwitwete Oldenburg in Gross-Lenschütz

Nach dem Tode meiner ersten Frau hat eine Auseinandersetzung mit meinen Kindern erster Ehe und nach dem Tode meiner zweiten Frau hat eine Auseinandersetzung mit meinen Kindern zweiter Ehe stattgefunden, und haben meine Kinder ihr Muttererbteil erhalten.

Alle meine Kinder haben während meiner Lebzeit zu ihrer Selbstständigmachung oder Verheiratung oder aus sonstigen Anlässen erhebliche Zuwendungen erhalten.

Mein Vermögen besteht noch aus etwa 30.000 Mark, wovon 24.000 Mark auf dem Grundstück meines Sohnes Friedrich in Glowno stehen, 5.300 Mark auf Schuldschein meinen Söhnen Adolph und Paul ausgeglichen sind.

Dies vorausgeschickt bestimme ich, daß meine Söhne Wilhelm (Willi) und Gustav, sowie meine Tochter Marta Oldenburg nur ihren gesetzlichen Pflichtteil erhalten sollen, ebenso sollen Kinder meiner verstorbenen Tochter Klara Mai zusammen, und zwar zu gleichen Teilen, soviel erhalten, als der gesetzliche Pflichtteil meiner Tochter Klara Mai betragen haben würde.

Den Rest meines Nachlasses sollen meine übrigen sechs Kinder zu gleichen Teilen erben.

Ich bestimme jedoch, daß im Falle meines Todes ein Betrag bis zu eintausend Mark für mein Leichenbegräbnis, eine Grabstätte und einen Grabstein, aus meinem Nachlass aufgewandt werden soll.

Ich habe mein ganzes Leben lang für meine Kinder gearbeitet und geschafft und erwarte deshalb von ihnen, daß sie diesen meinen letzten Willen in allen Bestimmungen achten und befolgen werden.

Alle meine früher errichteten Testamente hebe ich hiermit ausdrücklich auf.

Hierauf ist das Protokoll vom Notar vorgelesen und von dem Erblasser genehmigt und von ihm eigenhändig wie folgt unterschrieben

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Quellen soweit nicht direkt im Text oder in der Bildbeschreibung genannt: Personenstandsunterlagen und Testamente: Staatsarchiv Poznan (http://szukajwarchiwach.pl/ [5]);