Schöffengerichtssitzung vom 13. Januar 1904

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes - Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte - Bild: EA

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes – Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte – Bild: EA

Den Vorsitz führte Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, als Amtsanwalt fungierte Herr Bürgermeister Witte, die beisitzenden Schöffen waren die Herren Eigentümer Reschke-Scharke und Förster-Konkolewo.

Verhandelt wurden folgende Fälle:

  1. Wegen Betteln wurde der inhaftierte Nitschke aus Glinau mit 3 Tagen Gefängnis bestraft.
  2. Die Eigentümersfrau Franziska Pukz aus Neurose erhielt wegen Diebstahls von 7 Stück Preßkohlen 1 Tag Haft.
  3. Die Ausgedingerin Ernestine Rau und deren Tochter, die Eigentümersfrau Minna Jäkel, beide aus Neuborui, wurden wegen gemeinschaftlicher körperlicher Mißhandlung mit je einer Woche Gefängnis bestraft.
  4. Die Dominialarbeiter Kaczmarek und Jamuczek, beide aus Bukowiec, erhielten jeder 3 Tage Gefängnis; ersterer wegen Beleidigung, vorsetzlicher Mißhandlung und Bedrohung mit Totschlag des letzteren, letzterer wegen körperlicher Mißhandlung des ersteren mittelst eines gefährlichen Werkzeuges.
  5. Der jugendliche Arbeiter Josef Banach aus Bollwitz wurde wegen Beschädigung einer Fensterscheibe mit einem Verweise bestraft.
  6. Der Volksanwalt Valentin Spichalski von hier (Neutomischel) war des Betruges bezichtigt, wurde aber von der Anklage freigesprochen.
  7. Die Arbeiterswitwe Dombrowska aus Scherlanke, früher in Glinau, war angeklagt, sich auf Anordnung der Ortsbehörde nicht rechtzeitig eine Wohnung beschafft zu haben. Die Sache wurde vertagt.
  8. Der Eigentümer Ferdinand Labsch aus Paprotsch hatte einen Strafbefehl erhalten, weil er seine Tochter angeblich unentschuldigt die Schule versäumen ließ. Er wurde freigesprochen.
  9. Die Eigentümersöhne Stefan und Josef Korbanek aus Bolewitz wurden wegen gemeinschaftlicher körperlicher Mißhandlung des Arbeiter Lodiga ebendaselbst mit je 10 Mk. bestraft.
  10. Die Privatklagesache Janotte gegen Meißner aus Glinau wurde zwecks Ladung eines Schriftverständigen vertagt.
  11. Die Privatklagesache des Eigentümers und Hopfenhändlers Wilhelm Weber aus Glinau gegen den Eigentümer Krepel aus Scherlanke wegen schriftlicher Beleidigung wurde, nachdem letzerer Widerklage gegen den Privatkläger erhoben hatte, durch Vergleich erledigt.
  12. Die wegen grober Beleidigung angestrengte Privatklage der Eigentümersfrau Josefa Korbanek gegen den Eigentümer Stefan Kaczmarek, dessen Ehefrau Agnes und deren verheirateten Tochter Mathis, sämtlich aus Bolewitz, mußte behufs Vernehmung weiterer Zeugen vertagt werden.
  13. Die Privatklagesache des Eigentümers Gustav Kühn gegen die Eigentümersfrau Juliane Rausch, beide aus Albertoske, wegen Beleidigung, wurde mangels genügender Beweise auf Kosten des Privatklägers eingestellt.
  • Quelle: Großpolnische digitale Bibliothek Poznan (http://www.wbc.poznan.pl/dlibra) – Amtliches Kreis-Blatt für den Kreis Neutomischel 1901/01 No. 5