Schöffengerichtssitzung vom 14. Dezember 1904

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes - Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte - Bild: EA

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes – Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte – Bild: EA

Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat von Grabski, Amtsanwalt Herr Sekretär Großkopf, Schöffen waren die Herren Bäckermeister Liepelt-Neutomischel und Eigentümer Steinke aus Bukowiec.

Verhandelt wurden folgende Fälle:

  1. Der Angeklagte Jakob Koza aus Neustadt b. P. wurden wegen Mißhandlung des Knechts Fiege aus Scharke zu einer Gesamtstrafe von 4 Wochen verurteilt, wovon 2 Wochen durch die Untersuchungshaft als verbüßt erachtet wurden.
  2. Der Tischlermeister Olschewski von hier (Neutomischel) wurde wegen Bedrohung und Körperverletzung mit 10 Mk. bestraft.
  3. Die Klagesache gegen Franz Molenta aus Bolewitz wegen Körperverletzung mußte vertagt werden, da der Angeklagte nicht erschienen war.
  4. Der Eigentümer Otto Stenschke aus Scherlanke wurden wegen Hausfriedensbruches mit 20 Mark bestraft.
  5. Der Eigentümer Wilhelm Gebauer und der Ausgedinger Paul Gebauer, beide aus Scherlanke, erhielten wegen Grenzbeschädigung eine Geldstrafe von 20 Mk.
  6. Wegen körperlicher Mißhandlung des Schulknaben Schlifke von hier (Neutomischel) erhielt der Schlosserlehrling Wilhelm Gedrange einen Verweis, während der Fuhrmann und Eigentümer Kahl mit 6 Mk. bestraft wurde. Die übrigen Mitangeklagten wurden dagegen freigesprochen.
  7. Der Ausgedinger Joseph Maczijewicz aus Bolewitz erhielt wegen Mißhandlung des Knaben Pathan ebenda 10 Mk. Geldstrafe.
  8. Der Arbeiter Gustav Vetter von hier (Neutomischel) war der Mißhandlung des Maurerlehrling Otto Fiege bezichtigt. Die Sache wurde vertagt.
  9. Der Zimmermann Wilhelm Schilling wurde von der Anklage des Bettelns freigesprochen, dagegen wurde er wegen Körperverletzung des Gastwirtssohnes Rausch aus Sontop mit 2 Wochen Gefängnis bestraft.
  10. Die Arbeiterfrau Magdalena Patan aus Alttomischel war geständig, eine Henne sowie eine Quantität Kleie entwendet zu haben. Sie muß dafür 2 Tage Gefängnis verbüßen.
  11. Die Privatklage des Wirtschafters August Zerbe aus Zinskowo und Tischlermeisters Berthold Thomas aus Neutomischel wurde durch Vergleich erledigt.
  12. Die Privatklage des Hopfenhändlers Raphael Lewy von hier (Neutomischel) gegen den Wirth Ignatz Pirsch aus Bukowiec kam nicht zur Verhandlung, da ersterer die Klage zurückzog.
  13. In der Privatklagesache des Wirts Weimann aus Bukowiec gegen die Einwohnerfrau Muczik wurden beide Parteien zur Tragung der Kosten verurteilt.
  14. Die Privatklage des Eigentümers Karl Kucz zu Alttomischel gegen den Eigentümer Kandula wird dadurch erledigt, daß ersterer die Klage auf Kosten des Beklagten zurücknimmt.
Quelle: Großpolnische digitale Bibliothek Poznan (http://www.wbc.poznan.pl/dlibra) – Amtliches Kreis-Blatt für den Kreis Neutomischel 1904-12-14