Antrag Blaesing für tot zu erklären / 1898

Eingang mit Relief des ehemaligen Amtsgerichtes – Bild: EA

Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger

Mittwoch, 08.12.1897

Bekanntmachung

Auf Antrag der Eigenthümerfrau Pauline Saar, geb. Blaesing, in Cichagora, im Beistande ihres Ehemannes Gottlieb Saar

daselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Bartecki in Neutomischel, wird der Bruder der Antragstellerin, nämlich der am 2. Juli 1854 zu Cichagora geborene Adolf Eduard Blaesing zu Cichagora, welcher von seinem Wohnsitz Cichagora vor etwa 20 Jahren sich entfernt hat und seitdem verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Termin am 25. November 1898, Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt wird.

Neutomischel, 3. Dezember 1897 – Königliches Amtsgericht“

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Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger

Mittwoch, 30.11.1898

„Im Namen des Königs !

Auf Antrag der Eigenthümerfrau Pauline Saar, geb Bläsing in Cichagora vertreten durch den Rechtsanwalt Bartecki in Neutomischel, hat das Königliche Amtsgericht zu Neutomischel auf die mündliche Verhandlung vom 25. November 1898 durch den Amtsrichter Dr. Rudolphi für Recht erkannt:

Der am 2. Juli 1854 zu Cichagora geborene Adolf Eduard Bläsing aus Cichagora, Sohn des Eigenthümers Johann Dienegott Bläsing und seiner Ehefrau Johanne Wilhelmine, geb. Löchel, wird hiermit für todt erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Neutomischel, den 26. November 1898 – Königliches Amtsgericht“

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Quellen soweit nicht direkt im Text oder in der Bildbeschreibung genannt: Personenstandsunterlagen: Staatsarchiv Poznan (http://szukajwarchiwach.pl/);  Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger – Deutsche digitale Bibliothek