Arbeitsvereinbarung des Nachtwächters Gustav Wilhelm als Krankenpfleger am Städtischen Krankenhaus zu Neutomischel 1884

Unterschrift des Nachtwächters Gustav Wilhelm unter dem Vertrag seiner Beschäftigung als Krankenpfleger - Quelle: Archiwum Państwowe w Poznaniu – Fond: Akta miasta Nowy Tomyśl [Stadtakten] http://szukajwarchiwach.pl/53/4385/0/1.4/68

Unterschrift des Nachtwächters Gustav Wilhelm unter dem Vertrag seiner Beschäftigung als Krankenpfleger – Quelle: Archiwum Państwowe w Poznaniu – Fond: Akta miasta Nowy Tomyśl [Stadtakten]
http://szukajwarchiwach.pl/53/4385/0/1.4/68

Als erster Krankenpfleger am „Städtischem Krankenhaus zu Neutomischel“ wurde, dieses nach den noch erhaltenen Unterlagen welche im Staatsarchiv in Poznan verwahrt werden, der Gustav Wilhelm angestellt. Ihm wurde zum 1. Mai 1884 eröffnet, dass ihm, außer seinem bisherigen Dienst als Nachtwächter, auch noch die Arbeit als Krankenwärter mit allen Rechten und Pflichten übertragen werden würde.

Es kann davon ausgegangen werden, dass ausser dem Krankenpfleger noch 2 Ärzte ihre Praxis im Krankenhaus unterhielten. Diakonissinnen, die als Krankenpflegerinnen tätig gewesen waren, wurden erst ab dem Jahr 1888 erwähnt, sodass eine Vermutung wäre, dass nur Gustav Wilhelm und unter Umständen dessen Ehefrau für die Krankenpflege und -versorgung sowie die Hausmeistertätigkeiten zuständig waren

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Eine Verpflichtung des Gustav Wilhelm als Krankenpfleger war z. B. die der Verpflegung der Kranken. Weiterhin hatte er für die „Reinlichkeit“ der für die Krankenpflege bestimmten Räumlichkeiten und Sachen zu sorgen, welches auch beinhaltete darauf zu achten, dass weder die Krankenstuben noch deren Inventar zu anderen als den ihnen bestimmten Zwecken genutzt wurden. Außer den Räumlichkeiten im Krankenhaus musste er zudem noch den Platz vor diesem und den Hof stets sauber und rein erhalten.

Weiterhin hatte er auch die Verpflichtung, das für ein Bad zu verwendende Wasser herbei zu holen, wobei dann die ihm zur Benutzung zugewiesene Küche, als Badestube genutzt worden war.

Es war ihm nicht gestattet Gänse und Hühner zu halten, zudem durfte auch kein anderes Vieh im Hofe umherlaufen.

Mit seiner Tätigkeit unterstand er direkt dem Magistrat und den am Krankenhaus tätigen Ärzten.

Der vom Krankenhausvorstand, dem Magistrat, mit ihm geschlossene Vertrag regelte auch die Entschädigung, die Gustav Wilhelm für seine Arbeit erhalten hatte:

  • er durfte eine ihm im Krankenhause zugewiesene Wohnung nutzen, solange bis es ggfls im dienstlichen Interesse oder aus anderen Gründen wünschenswert gewesen wäre die Wohnungsräumlichkeiten zu verlegen
  • für die Beköstigung eines Kranken wurden ihm per Tag 60 Pfg  und
  • für jede Beheizung eines Zimmers 20 Pfg pro Tag vergütet
  • außerordentliche Aufwendungen und Leistungen wurden ihm, sobald diese ärztlich angeordnet worden waren, besonders gezahlt
  • pro Bad, er hatte dafür ja die ihm zugewiesene Küche zur Verfügung zu stellen als auch das benötigte Wasser herbeizuschaffen, wurde ihm für die Erwärmung des Badewassers eine Entschädigung von 20 Pfg gezahlt

Gustav Wilhelm versicherte nachdem ihm der Vertrag vorgelesen worden war, dass er alle Punkte wohl verstanden habe, er den Inhalt genehmige und signierte den Vertrag durch seine Unterschrift.

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 Quelle:

Archiwum Państwowe w Poznaniu – Fond: Akta miasta Nowy Tomyśl [Stadtakten]
http://szukajwarchiwach.pl/53/4385/0/1.4/68  – Die Nutzung und Unterhaltung des Grundstücks Neutomischel Nr. 44- Krankenhaus pp.