Brandstiftung aus Eifersucht … ? / Brody 1900

Brody / Ansichtkarte aus der Sammlung des Wojtek Szkudlarski

Brody / Ansichtkarte aus der Sammlung des Wojtek Szkudlarski

War es Eifersucht, war es ein anderes Motiv welches den Zimmermann und Wirthssohn Martin Osinski aus Brody, einen bisher unbescholtenen Menschen, wegen des ruchlosen Verbrechens der vorsätzlichen Brandstiftung am Freitag (16. März 1900) auf die Anklagebank des Posener Schwurgerichts führte ?

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Am Abende des 21. Januar d. Js. (1900) ist, wie wir z. Z. berichtet hatten, eine Scheune nebst Schweinestall und ein Schuppen der Wittwe Barbara Kubiak abgebrannt. Dieser Abbau liegt etwa 1 Kilometer vor dem Dorfe Brody an einem Wege.

Etwa 100 Stritte davon liegt das Anwesen, auf welchem Angeklagter mit seiner Schwester wirthschaftet.

Am 1. Januar war der Ehemann der Kubiak gestorben. Während seiner Krankheit hatte Angeklagter bei ihm gearbeitet und vielfach geäußert, daß er, wenn Kubiak stürbe, in die Wirthschaft heirathen würde. Kubiak war aber, als ihm dies zu Ohren kam, noch so rüstig, daß er den Angeklagten zweimal durchprügelte. Nach dem Tode des Mannes kam Angeklagter dem „Pos. Tgbl.“ zufolge das erste Mal am 21. Januar Nachmittags gegen 2 1/2 Uhr zu der Wittwe Kubiak, sie bewirthete ihn und unterhielt sich mit ihm. Es war ein Sonntag. Es stellten sich dann auch der Bruder der Kubiak, Wirth Wawrzyn Smentek aus Gronsko mit dem Wirthssohne Anton Michalski aus Zembowo und bald darauf ihr Schwager, Häusler Stanislaus Cebernik aus Brody Abbau ein.

Michalski hatten ebenfalls die Absicht, die Wittwe Kubiak zu heirathen, was dem Angeklagten jedenfalls bekannt war. Die Männer unterhielten sich mehrere Stunden. Gegen 6 1/2 Uhr ging die Wittwe Kubiak zu ihrem Nachbarn, dem Wirth Peter Bartkowiak. Die Gäste begannen nun von der Verheirathung der Kubiak mit dem Michalski zu sprechen. Da erklärte der Angeklagte, daß er die Kubiak heirathen würde. Darüber war deren Schwager Cebernik empört, er packte den Angeklagten am Arme und führte ihn hinaus.

Da kam der Wirth Bartkowiak nach Hause, es war 7 Uhr geworden; er traf den Angeklagten an einer Ecke der Kubiak’schen Scheune. Nicht weit davon befand sich der Wirthssohn Stefan Kubiak, er war hinausgegangen, weil Angeklagter an jenem Tage mehrmals geäußert hatte, er würde ihnen einen „Ball“ ausrichten, und Stefan Kubiak befürchtete, Angeklagter würde die Scheune seiner Mutter anzünden; er theilte seine Besorgniß dem Bartkowiak mit, und dieser schickte die Wittwe Kubiak, die er in seiner Wohnung antraf, schleunigst nach Hause.

Bald daruf kam auch Angeklagter zur Kubiak. Als diese in die Küche ging, um Kaffee zu kochen, folgten ihr Cebernik, Smentek und Michalski, um über die Verheirathung des Letzteren mit der Kubiak ruhig sprechen zu können und ließen den Angeklagten und den Stefan Kubiak in der Wohnstube zurück. Es war aber vorher dort schon in Gegenwart des Angeklagten von dieser Heirath gesprochen worden; jetzt fragte Angeklagter den Stefen Kubiak unter vier Augen, ob seine Mutter heirathen werde. Als Stefan Kubiak dies bejahte, äußerte Angeklagter wiederum: „Das wird aber schlimm werden, ich werde Euch vorher einen „Ball“ ausrichten!“

Darauf verließ Angeklagter das Kubiak’sche Haus, um nach Hause zu gehen. Kurz vor 9 Uhr brach im Schuppen und in der Scheune Feuer aus, in der Scheune der auf der Tenne liegende Häckselhaufen und der linke Bansen. Das Feuer muß an zwei Stellen angelegt sein, denn eine Uebertragung des Feuers von einem Gebäude zum andern war nach Aussage der Augenzeugen in der kurzen Zeit ausgeschlossen.

Angeklagter giebt denn auch zu, das Feuer veranlaßt zu haben, aber aus „Fahrlässigkeit“. Nachdem er aus dem Kubiak’schen Hause hinausgewiesen war, habe er sich an der Scheune eine Zigarre angezündet und in seinem Aerger und in seiner Kopflosigkeit habe er nicht darauf geachtet, wohin er das glimmende Streichholz geworfen, es müsse in das Stroh vor der Scheune gefallen sein, die bald darauf in Flammen stand.

Trotzdem ist er nach Hause gegangen, Cebernik ist ihm aber bald nachgeeilt; auf dessen bittere Vorwürfe hatte er keine Antwort. Niemand hat den Angeklagten jemals rauchen sehen. Wenn gar keine Belastungszeugen vorhanden wären, so erscheint Angeklagter durch seine eigenen Angaben hinlänglich überführt; er wurde denn auch wegen vorsätzlicher Brandstiftung zu zwei Jahren Gefängniß und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf drei Jahre verurtheilt.

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Beim Standesamt Neustadt bei Pinne findet sich am 4. Februar 1901 die Eheschliessung

des Wittwers und Eigentümers Josef Kubiak, katholischer Religion, geboren am 2ten März 1866 zu Michorzewko, wohnhaft zu Brody
Sohn des zu Brody der verstorbenen Eheleute: Eigentümer Lorenz Kubiak und dessen Ehefrau Josefa geborene Haladuda welche zuletzt in Glupon ansässig gewesen waren
und
der Wittwe und Eigentümerin Barbara Kubiak geborene Smetek, katholischer Religion, geboren am 26ten September 1864 zu Gronsko,
wohnhaft zu Brody, Tochter der verstorbenen Eheleute: Eigentümer Stanislaus Smetek und dessen Ehefrau Nepomucena geborene Loba, welche zuletzt in Brody ansässig gewesen waren

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Quellen, soweit nicht direkt im Text oder in Bildbeschreibungen angegeben: 1.) Großpolnische digitale Bibliothek Poznan (http://www.wbc.poznan.pl/dlibra) – Posener Tageblatt 1900-03-17 Morgenausgabe und gleichlautend Amtliches Kreis-Blatt für den Kreis Neutomischel 1900-03-20 / 2.) Akten des Staatsarchivs Poznan (http://szukajwarchiwach.pl/):Kopien der Personenstandsunterlagen Neustadt bei Pinne