„Berlin, den. 14 September 1912 – Die königliche Geologische Landesanstalt, hierselbst weist auf Grund geologischer Schlüsse die Stellen nach, an denen mutmaßlich Wasser anzutreffen oder zu erbohren ist … pp der Minister für Handel und Gewerbe – Im Auftrag gez. von Velsen, der Minister des Innern gez. Kirchner“
Dieses Schreiben ist versehen mit dem Eingangstempel des „Königl. Landrathsamt Neutomischel“ vom 08. Oktober 1912
Mit diesem Hinweis beginnen die noch erhaltenen und bis jetzt ausgewerteten Unterlagen zum Bau eines Wasserwerkes in Neutomischel . Ob die Versuchsbohrungen nun tatsächlich von dieser Behörde oder von jemanden Anderen ausgeführt wurden, ist nicht bekannt. Eine kleine Randnotiz in der Beilage „Dies und Das aus dem Posener Lande“ siehe hierzu unsere Veröffentlichung http://oledry.pl/de/1912-versuchsbohrung-zum-wasserwerk berichtete im November 1912 über die „außerordentlichen günstigen Resultate“ von 2 Versuchsbohrungen und dass man sich erhoffte, dass ein dritte Bohrloch ebenso positiv bewertet werden könne.
Es wurde also Ernst mit dem Bau eines Wasserwerkes in der Stadt, dessen Errichtung in unmittelbarem Zusammenhang mit den im April 1912 eingereichten Planungsunterlagen eines Kreiskrankenhauses in der Stadt stand.
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In den eingesehenen Akten der Stadt ist leider kein in sich geschlossener Schriftverkehr aus der Zeit der ersten Planung vorhanden. Mit dem 26.03.1913 findet sich zum Beispiel ein Schreiben des Königl. Regierungs-Präsidenten in Posen an den Magistrat der Stadt, dass bei diesem ein Entwurf eines Wasserwerkes eingegangen sei. In diesem Schreiben wird aber auf eine Verfügung vom 15. Januar 1913 Bezug genommen, die leider nicht zu finden war, die aber besagte, dass erst die Ergebnisse der Vorarbeiten einzureichen gewesen wären; weiterhin würden Anlagen des Entwurfes fehlen und auch das Gutachten des Stadtbauinspektors a.D. Knauff. Dieses Schreiben endet damit, dass ohne die Einreichung der fehlenden Unterlagen keine Bearbeitung der Angelegenheit vorgenommen werden würde.
Für den März und April 1913 finden sich Hinweise, dass bzgl. der Baukosten zwischen der Fa. Carl Francke Bremen, diese wurde schlussendlich das Unternehmen, welches mit der Er- und Einrichtung des Wasserwerkes beauftragt wurde, und dem Magistrat Nachverhandlungen geführt wurden. Fa. Francke nimmt Stellung dazu, dass:
- Formstücke nicht zu teuer seien, da Verschnitt mit eingerechnet worden war
- sie davon Kenntnis nimmt, dass Stahlmuffenrohre zur Verlegung kommen sollen
- Rohrgräben nicht zu teuer seien bei einer Tiefe von 1,70m, und einer Breite von 0,80m, welches einen Erdaushub von 1,36 cbm pro lfm Rohrgraben bedeuten würden
- Verbreiterungen um die Muffen dichten zu können gewünscht würden
- der Preis für Pflasterung der Chaussierung auch nicht zu teuer sei, denn die Kosten seien schließlich incl. 1 Jahr Garantie, aber man wäre einverstanden, wenn der Magistrat die Pflasterung selbst übernähme
- die Spülung des Rohrnetzes von Hydranten aus erfolgen könnte
- bei den Kosten der Maschinenanlage, nur bestes Material lt Bestellung angerechnet worden sei, und diese incl. der Fundamente und des Vergiessens der Verankerungen kalkuliert wäre

Ausschnitt Bauzeichnung des Wasserturmes C. Francke - Originale im Staatsarchiv Poznan, Akta Miasta Nowy Tomyśl 4385 sign.184 Bau: a) des städtischen Wasserwerks, b) des Kreiskrankenhauses http://szukajwarchiwach.pl/53/4385/0/1.10/183
Im April 1913 befindet sich dann auch ein Schreiben des Herr Max Knauff, Berlin-Hermsdorf – Stadtbauinspektor a.D. in den Akten welcher als Privatdozent an der Königlichen Technischen Hochschule tätig war. Er stellt sich bzgl. der notwendigen Arbeiten, Berechnungen und Kostenvoranschlagsprüfungen gegen Vergütung seines Honorars dem Magistrat der Stadt Neutomischel zur Verfügung. Herr Knauff war es, der dann die notwendige Wasserturmhöhe errechnete und diese dann an die Fa. Carl Francke in Bremen übermittelte. Aus diesen Daten stellte Fa. Francke dann die Berechnungen an, die notwendig waren um einen endgültigen Kostenvoranschlag auszuarbeiten.
In den Unterlagen ist im Zeitraum Mai 1913 ein kleiner Zeitungsausschnitt eingeklebt, in dem das im nachfolgend wiedergegebenen Text unterstrichen mit lila Buntstift markiert worden war und sich am Rande des Artikel Ausrufezeichen finden. Vermutlich gedachte man, so wie beschrieben auch in Neutomischel verfahren zu wollen. Leider ist dieser Artikel ohne Quellenangabe, Verfassernamen oder auch genauerem Erscheinungsdatum. Der Inhalt liest sich heute, wo wir mit einer überaus geordneten Wasserversorgung leben und uns der zentralen Wasserversorgung in unseren Haushalten mit deren Abgaben gar nicht mehr entziehen können, recht abenteuerlich:
„Die Kosten der Anlage von Wasserversorgung und Kanalisation werden häufig von den Stadtverwaltungen zu hoch eingeschätzt. Sie sind nicht so hoch, dass man sie nicht aufbringen könnte. Wesentlich für das Aufbringen ist, dass eine gerechte Gebührenverordnung aufgestellt wird. Man muss gewiss von vornherein manchmal etwas politisch vorgehen. Ich rate keiner kleineren oder mittleren Gemeinde Wassermesser gleich am Anfange der Inbetriebnahme des Wasserwerkes aufzustellen, weil die Leute, wenn sie Wassermesser haben, kein Wasser verbrauchen. (Sehr richtig!) Bei den Leuten, bei denen man vermutet, dass sie zuviel Wasser verschwenden, kann man ja allmählich mit der Aufstellung von Wassermessern vorgehen. Es werden dann die anderen, bei denen noch kein Wassermesser aufgestellt ist, vorsichtiger mit dem Wasser umgehen. Wer einen Wassermesser bekommt, wenn er sich einmal an den Verbrauch von Wasser gewöhnt hat, wird nun in dem Verbrauch des Wassers nicht zu sehr sparen, niemand wird wieder zur Wasserentnahme aus Einzelbrunnen zurückkehren. Einzelbrunnen sind direkte Seuchenherde. Ich kenne Städte in der Nähe von Berlin, wo laut Untersuchung von Kreisärzten auch nicht ein Brunnen mehr einwandfrei war. Diese Brunnen müssten eigentlich verschwinden, besonders an Orten wo eine zentrale Wasserversorgung leicht zu bauen ist. „
Im zeitlichen Ablauf folgen in den Aktenordnern weitere Schreiben zwischen Hr. Knauff, dem Magistrat und der Fa. Carl Franke, aber auch mit dem Königl. Regierungspräsidenten in Posen. Es wurden Änderungen vorgeschrieben, einige Punkte als abgeschlossen betrachtet, aber es sollte auch der Preis nochmals „nachgebessert“, also reduziert, werden. Nach den unter dem 15. Mai 1913 angeordneten Korrekturen sollte der Antrag auf Genehmigung der Errichtung des Wasserwerkes erneut bei der Behörde des Königl. Regierungspräsidenten in Posen vorgelegt werden.
Mit dem Eingangsstempel der Stadt Neutomischel vom 13. Juni 1913 findet sich dann das vom 11. Juni 1913 in Posen datierte Schreiben des Königl. Regierungs Präsidenten an den Magistrat der Stadt Neutomischel, welches Bezug auf den Bericht vom 25. Mai d. J. – Akt.-Z. 1407/13 nahm und die vermutlich seinerzeit erlösende Mitteilung machte, die da lautete: „Mit der Ausführung des Wasserwerks auf Grund der wieder zurückfolgenden Berichtsanlagen erkläre ich mich einverstanden…“, dass der Satz weiterging mit „… wenn dabei die folgenden Bemerkungen berücksichtigt werden“, war vermutlich erst einmal zweitrangig, denn im Rechenschaftsbericht der Stadt Neutomischel für das Jahr 1912, welcher am 20. Juli 1913 unterzeichnet ist heißt es:
„Der bereits im vorigen Jahre beschlossene Bau eines Wasserwerks ist der Firma Carl Francke – Bremen übertragen worden, nachdem die Vorarbeiten beendet worden sind, und das Projekt der Genehmigung des Herrn Regierungs-Präsidenten in Posen gefunden hat. Das Werk soll spätestens am 1. Dezember d. Js. betriebsfertig hergestellt sein. Die Baukosten werden sich auf rund 122.000,00 Mk. belaufen, wozu noch die Kosten für Vorarbeiten und Grunderwerb treten“.
Die „Bemerkungen“, die dann noch auferlegt worden waren umfassten folgende 15 Punkte:
- der Reservebrunnen muss in der Richtung des Grundwasserstromes gemessen, mindestens 25 m von dem Hauptbrunnen entfernt liegen
- der freie Fall des Wassers aus den Brausen soll bei dem hohen Eisengehalt und bei der freien Kohlensäure des Rohwassers nicht weniger als 1,0 m betragen, ohne dass die Höhe des Rieselers vermindert wird
- der Wasserbehälter zwischenden Turmfundamenten darf mit diesen in keinem festen Zusammenhang stehen, weil mit ihrem Setzen infolge deren starken Belastung Risse in dem Behälter unvermeidlich und damit die Möglichkeit der Infizierung des Wassers im Behälter geschaffen würde. –Die die Turmfundamente durchdringenden Rohrleitungen müssen frei in den Schlitzen liegen
- für eine Durchlüftung des Wassers in dem Behälter zwischen den Turmfundamenten muss gesorgt werden, ebenso, wie in den Turmgeschossen, in den die Rieseler und der Hochbehälter stehen, eine ausgiebige Lüftung nötig ist
- der Rieseler muss zweiteilig angelegt werden
- eine zweite Schnellfilter-Anlage wird erforderlich
- der Umgang um den Turmbehälter soll nicht weniger als 70 cm betragen und seine Beleuchtung muss durch verschiedene Fenster, da die vorgesehenen ganz unzulänglich sind, wesentlich verbessert werden
- der projektierte Zugang zum Umgang ist in der angedeuteten Weise ungenügend
- bei dem Gehalt an freier Kohlensäure, die teilweise beseitigt werden kann, sind Bleiröhren in den Leitungen auszuschliessen
- die baupolizeiliche Genehmigung, im besonderen des Wasserturmes nebst An- und Einbauten wird nicht entbehrlich
- wenn der mittlere Wasserstand im Hochbehälter nicht erhöht wird, ist am Ende der Grätzer Straße nach dem Höhenplan nur ein Leitungsdruck von 12 m vorhanden Eine Änderung wird nur dann nötig, wenn die Bebauung an dieser Stelle der Straße dies zweckmäßig erscheinen lässt
- auf die möglichen Folgen der Verwendung von 60 mm weiten Röhren im Straßennetz habe ich unter Punkt 5 meiner Verfügung vom 15. Mai d. J. 2848/13.I.B. aufmerksam gemacht
- über die Lage der Feuerlöschhydranten ist mit dem Provinzialfeuerlöschdirektor eine Vereinbarung zu treffen
- die Beachtung der obigen unter 2-8 aufgestellten Bedingungen ist mir durch Vorlegung eines anderweitigen Entwurfes nebst eingehender Beschreibung der Wasserführung während des Veredelungsvorganges und zwar bevor mit dem Bau des Bauwerkes begonnen wird, nachzuweisen
- der Beginn und die Beendigung der Bauausführung sind mir anzuzeigen. Der Inbetriebnahme des Wasserwerks hat eine Besichtigung durch meine Kommissare vorauszugehen
Aus inzwischen vielen gelesenen Unterlagen, in denen es um die Geldausgabe der Stadt geht, haben wir immer wieder gefunden, dass sich der Magistrat in diesem Punkt, nämlich der Geldausgabe, sehr schwer tat, in einigen Fällen muss man von regelrechtem Geiz sprechen. Es kam auch immer wieder zwischen der Stadt als Auftraggeberin und den Auftragnehmern zu Streitigkeiten.
Eine dieser Differenzen findet sich auch in Briefen vom Juni 1913 zwischen dem Herrn Knauff und dem Magistrat. Die Stadt hatte die Höhe der Rechnung des Herrn Max Knauff für die von ihm erbrachten Leistungen moniert, da einige der berechneten und auch erbrachten Leistungen ohne Erlaubnis des Magistrats geleistet worden waren. Herr Knauff stellte der Stadt anheim die Rechnung nach deren Ermessen zu kürzen, ist aber von dem Gebaren der Stadt wenig begeistert. Aber Herr Knauff fand einen Weg mit der Stadtverwaltung umzugehen und weiterhin in der Sache „Wasserwerk“ tätig zu sein. Dieses äußert sich in einem Schreiben vom 27.06.1913 dahingehend, dass, als die Fa. Francke aus Bremen von ihm nähere Einzelheiten zu einer Bauzeichnung erfahren will, Herr Knauf erst einmal bei dem Magistrat anfragt, ob er denn überhaupt als „Sachverständiger oder sogar als Oberbauleiter eingesetzt sei, der dem Unternehmer Weisung in technischen Angelegenheiten zu erteilen zu habe?“ Er bittet darum, dass man ihm dieses dann mitteilen möge unter Angabe der Vergütung, da sein Angebot vom 20. Dez 1912 nicht angenommen worden war. Wenn es dann doch so wäre, dass er in das Amt berufen sei, dann müsse er davon ausgehen, dass sein Angebot wohl doch akzeptiert worden war.

Ausschnitt Belastungsberechnung Maschinenfabrik Donnermarkshuette - Originale im Staatsarchiv Poznan, Akta Miasta Nowy Tomyśl 4385 sign.184 Bau: a) des städtischen Wasserwerks, b) des Kreiskrankenhauses http://szukajwarchiwach.pl/53/4385/0/1.10/183
Ebenfalls noch im Juni 1913 begann der Schriftverkehr für die Anschaffung von Feuerlöschgeräten. Man holte sich Rat bei den Städten Kosten und Schroda, die schon mit dem Bau ihrer Wasserwerke abgeschlossen hatten, wie diese denn vorgegangen seien. Anhand der erhaltenen Informationen nahm man Kontakt mit Firma Koebe aus Lückenwalde und der Firma Magirus in Berlin zwecks Angeboten zur Anschaffung eines Hydrantenwagens auf.
Datiert vom 22. Juli 1913 finden sich dann die ausführlichen Ausarbeitungen der Fa. Carl Francke, Bremen:
„Wasserwerk Neutomischel
Wasserturm mit Maschinenhausanbau und Enteisungs-Anlage
Die Enteisungs-Anlage soll im Erdgeschoss des Turmes untergebracht werden, die Maschinen-Anlage findet in einem Anbau an den Turm ihre Aufstellung.
Das Fundament des Turmes wird in Stampfbeton hergestellt. Das aufgehende Mauerwerk bis zur Tropfbodendecke besteht aus hartgebrannten Ziegelsteinen in verl. Zementmörtel. Das Mauerwerk des Tropfbodens und der Behälterummantelung gelangt aus hartgebrannten Ziegelsteinen in Zementmörtel zur Ausführung. Der Behälter von 100 cbm Inhalt ruht auf einem Eisenbetonring von 30 cm Stärke. Die äußeren Ansichtsflächen des Turmes werden teils mit ausgesuchten Hartbrandsteinen verblendet, teils mit verl. Zementmörtel geputzt. Der Fußboden des 1. Stockes und des Tropfbodens besteht aus Zementstampfbeton. Der Fußboden des 2. Stockwerkes besteht aus 6 cm starken Bohlen auf eisernen Trägern. Die inneren Wandflächen des Enteisungsraumes und die des Tropfbodenraumes werden mit Zementmörtel mit Ceresitputz geputzt; die anderen inneren Wandflächen werden mit verl. Zementmörtel geputzt.
Das Dachgespärre von der Höhe des Behälters ab, besteht aus Eisen (handschriftl. eingefügt: Die fehlende statische Berechnung ist rechtzeitig vor der Ausführung vorzulegen) und ist an der Behälterwand befestigt. Der untere Teil des Daches wird in Holz ausgeführt und wird von innen mit einer Holzwand bekleide und mit verl. Zementmörtel auf Drahtgewebe berappt. Zwecks Notlüftung sind im oberen Dachkegel 8 schließbare Fenster eingebaut. Die Dachflächen werden mit Schiefer eingedeckt. Der Turm erhält eine Blitzschutz-Anlage mit Fangspitze, die Kupferplatte wird auf den Boden des Behälters gelegt.
Im Erdgeschoss des Turmes werden 2 Druckfilter und die Rieseler-Anlage untergebracht. Der Fußboden im Erdgeschoß ist massiv und hat eine Stärke von 20 cm. Die Wasserkammer befindet sich unter dem Rieseler. Die Sohle der Wasserkammer wird in einer Stärke von 40 cm aus Stampfbeton hergestellt. Die Sohle außerhalb der Wasserkammer wird ebenfalls in Stampfbeton ausgeführt und ist 20 cm stark. Die Wände der Wasserkammer sind 38 cm stark und aus hartgebrannten Ziegelsteinen in Zementmörtel aufgemauert. Von innen und außen erhält die Wasserkammer einen 2 cm starken Zementputz. Die Wände des Rieselers sind 25 cm stark und ebenfalls aus hartgebrannten Ziegelsteinen in Zementmörtel ausgeführt. Die Innen- und Außenflächen des Rieselers werden mit Zementmörtel geputz. In die Wandungen des Rieselers werden zwecks guter Belüftung Jalousien eingebaut. Das 1. Stockwerk ist durch eine eiserne Wendeltruppe vom Erdgeschoss aus zugänglich.
Der Maschinenhaus-Anbau hat eine lichte Abmessung von 5,50 x 9,50 m. Der Fußboden des Maschinenhause und der Erdgeschossfußboden des Turmes liegen auf einer Höhe. Vom Maschinenraum aus gelangt man durch eine 1,20m breite Tür zum Turm.
Die Fundamente des Maschinenhaus-Anbaues werden aus hartgebrannten Ziegelsteinen in verl. Zementmörtel hergestellt. Das aufgehende Mauerwerk und die Außenflächen werden wie beim Turm hergestellt. Die inneren Wandflächen werden mit verl. Zementmörtel sauber geputzt. Die Maschinenfundament werden aus hartgebrannten Ziegelsteinen in Zementmörtel 1 : 3 ausgeführt. Von dem Auspuffschacht und den Rohrkanälen gilt dasselbe.
Die Fundament des Maschinenhaus-Anbaues werden aus hartgebrannten Ziegelsteinen in verl. Zementmörtel hergestellt. Das aufgehende Mauerwerk und die Außenflächen werden wie beim Turm hergestellt. Die inneren Wandflächen werden mit verl. Zementmörtel sauber geputzt. Die Maschinenfundament werden aus hartgebrannten Ziegelsteinen in Zementmörtel 1 : 3 ausgeführt. Von dem Auspuffschacht und den Rohrkanälen gilt dasselbe. Der Fußboden erhält einen Belag von guten Tonfliesen, die auf einer 12 cm starken Betonunterlage in Zementmörtel gebettet sind.
Das Dach ist ein Holzzementdach. Die Balken erhalten eine Stärke von 18/24 und werden unterseitig mit 2,5 cm starken, gehobelten und gespundeten Brettern verschalt.
Der Turm, sowie der Anbau erhalten für die Belichtung und Belüftung schmiedeeiserne Doppelfenster.
Der Anbau und Enteisungsraum erhalten je einen genügend großen Dauerbrandofen.
Alle näheren Einzelheiten sind aus der beigefügten Zeichnung ersichtlich.“
Dieser ausführlichen Beschreibung der Planung schlossen sich die „Statistischen Berechnungen des Wasserturmes des Wasserwerkes, welche die Untersuchungen der Druckbelastung durch das Eigengewicht der Konstruktion und der beweglichen Lasten sowie die Beanspruchung des Mauerwerke durch Winddruck“ an.
Beide Ausarbeitungen sowie auch die sich daran anschließenden Zeichnungen wurden per 13.08.1913 mit einem Prüfvermerk des Kgl. Hochbauamtes II J.V. Büchler – Regierungsbaumeister versehen.
Die oben gemachte Anweisung: Die fehlende statische Berechnung ist rechtzeitig vor der Ausführung vorzulegen wurde nach zahlreichen Anmahnungen, erledigt mit den Planungsunterlagen unter dem Titel „Festigkeitsnachweis für einen Wasserbehälter von 100 cbm Inhalt nebst Dachkonstruktion für das Wasserwerk Neutomischel“, einer Ausarbeitung der Maschinenfabrik Donnersmarckhütte – Abteilung Kesselschmiede, die datiert vom August 1913 ist. Diese Unterlagen wurden dann wiederum von der Fa. Carl Franke per 20. September 1913 gegengezeichnet und vermutlich nach Posen eingereicht, denn es findet sich wiederum ein Prüfungsvermerk vom 09. Oktober 1913 auf der letzten Seite des Berichtes.
Per 20. Oktober 1913 unterzeichnete dann für die Polizeibehörde der gleichzeitig als Bürgermeister tätige Franke, die Bauerlaubnis an die Stadtgemeinde Neutomischel. Hier stellt man sich unweigerlich die Frage „im Oktober 1913“? Am Ende dieser Bauerlaubnis findet sich der Vermerk: „die Rohbauabnahme des Wasserwerkes hat am 30. Oktober 1913 stattgefunden. Der Bau ist in jeder Weise gut und richtig und den baupolizeilichen Vorschriften entsprechend ausgeführt. “ Diese Eintragung ist datiert vom 17. November 1913 und abgezeichnet von „H…“ Baurat (die Unterschrift ist nicht einwandfrei entzifferbar).
In den Monaten Juli und August 1913 wurden auch weitere Bemühungen und Informationen zur Anschaffung des Hydranten- und Schlauchwagen und anderer Feuerlöschgeräte eingeholt.
Allerdings finden sich auch immer wieder Schreiben bezüglich der Finanzierung der Baukosten. Es wurden seitens der Kgl. Regierung in Posen 120.000,00 Mark zur Darlehensaufnahme bewilligt, aber durch die zahlreichen Änderungen, die zur ursprünglichen Planung angeordnet wurden, wurde ein Zusatzdarlehen über weitere 10.000,00 Mark notwendig. Die Beschaffung dieses zusätzlichen Kredites scheint aber nicht so ohne weiteres möglich gewesen zu sein, zumal seitens der Kgl. Regierung diese Darlehensaufnahme nicht genehmigt wurde und Erklärungen verlangt wurden weshalb die kalkulierten Gesamtkosten überschritten werden sollten. Worauf die Verantwortlichen des Baus der Stadt Neutomischel dann die kgl. Regierung in Posen darauf hinwiesen, dass die Kosten sich auf 132.000 Mark erhöht hätten, da doch anstatt einer geschlossenen Enteisungsanlage eine offene und anstatt eines Silos zwei gefordert worden seien. Desweiteren war doch entschieden und angeordnet worden die Unterbringung des Motors und der Maschinen nicht im Wasserturm selbst vorzunehmen, sondern für diese ein separates Gebäude zu errichten.
Im Oktober 1913 nimmt die Stadt dann auch den ersten Kontakt zu einigen Versicherungsgesellschaften bzgl. der Eindeckung einer Feuerversicherung, aber auch zur Abdeckung von Schäden an den Wasserleitungen für die die Stadt haften könnte, auf. Für ersteres wurde der Wasserturm mit Enteisungsanlage mit einer Versicherungssumme von 39.500,00 Mark und das Maschinenhaus mit 22.000,00 Mark bewertet; zu letzterem erhielt die das Stadtgemeinde die Auskunft, dass sie nicht haftbar sei für Hausinstallationen der Wasserleitungen, da diese auf Veranlassung der Hausbesitzer ausgeführt werden würden und diese haften würden, auch bei Rohrbruch durch Kälte, wenn sie die Rohre nicht gewärmt haben würden.
Mit Schreiben vom 20ten November 1913 des Königlichen Regierungs-Präsidenten findet sich dann an den Magistrat in Neutomischel folgende Mitteilung: „Bericht vom 13. November 1913 No. 2211 betreffend das Wasserwerk . – Die Abnahme des Wasserwerks kann erst nach seiner Fertigstellung erfolgen. Von der Anberaumung des Termins auf den Schluß Monats November muß ich wegen der Behinderung meines wasserbautechnischen Dezernenten absehen. Ich habe den Termin auf Montag, den 1. Dezember 1913 nachmittags 3.45 Uhr, im Anschluß an den dort um 3.40 Uhr eintreffenden Zug, anberaumt. Die ausführende Firma ersuche ich zu dem Termin hinzuzuziehen und zu veranlassen, daß die Zeichnungen zur Stelle sind.“
Es war soweit, mit dem 01. Dezember 1913 war die Endabnahme des Baus des Wasserwerkes und des Wasserturmes anberaumt.
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Und mit diesem Termin enden wir nun diesen Beitrag. Es gibt in den Archiv-Unterlagen noch einige Schriftstücke mehr, auch gibt es Berichte zu einigen kuriosen Begebenheiten und letztlich sind einige Maßnahmen, die der Bau des Wasserwerkes mit sich brachte bis jetzt nur ganz oberflächlich angeschnitten. Und wie bei jedem Bau auch, kam es auch zu der ein oder anderen Reklamation von Baumängeln und es wurde die ein oder andere Nachbesserung notwendig. Aber davon zu einem späteren Zeitpunkt mehr.
Quellenangabe: Staatsarchiv Poznan –
- Akta Miasta Nowy Tomyśl 4385 sign. 134 Der Bau einer Wasserleitung http://szukajwarchiwach.pl/53/4385/0/1.8/134
- Akta Miasta Nowy Tomyśl 4385 sign. 135 Angelegenheiten des Wasserwerks http://szukajwarchiwach.pl/53/4385/0/1.8/135
- Akta Miasta Nowy Tomyśl 4385 sign. 184 Bau: a) des städtischen Wasserwerks, b) des Kreiskrankenhauses http://szukajwarchiwach.pl/53/4385/0/1.10/183