Das Wasserwerk mit seinem Turm feiert seinen 99. Geburtstag – Teil 2 – Die End-Abnahme und die Übergabe an die Stadt, die Dienstvorschriften

Im alten Wasserturm ist heute modernste Technik - Foto: EgAufn.

Den ersten Teil unseres Berichtes über den Bau des Wasserwerkes mit seinem Wasserturm beendeten wir mit dem Termin zur Endabnahme der Landespolizei in Neutomischel am 1. Dezember 1913.

Der Königliche Regierungs-Präsident genehmigte dann mit Schreiben vom 05. Dezember 1913 „die dringend gewünschte Inbetriebnahme des Wasserwerks“ aber dieses „unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs“. 

Denn die End-Abnahme des Wasserwerkes wurde wegen der „mangelhaften Beschaffenheit des Zugangs zum Hochbehälter noch nicht ausgesprochen“

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Dem Magistrat wurde mitgeteilt, dass „ein Umbau der bestehenden Leiter in einzelne Treppenteile mit Podesten und einem möglichst dichtem Geländer dringend erforderlich erscheint, zumal die Änderung dieser Anlage ohne übermäßig hohe Kosten auszuführen sei“ weiter wurde ausgeführt, dass „eventuell eine Vergrößerung des den Hochbehälter umschließenden Mauerwerks durch Auskragung zu ermöglichen sei“. 4 Wochen Frist zur Vorlage eines Änderungsberichtes wurden der Stadt eingeräumt.

Fa. Carl Francke in Bremen interpretierte diesen Vorbehalt der landespolizeilichen Abnahme  in einem Schreiben vom 5. Dezember 1913 als „keine nennenswerten Punkte“. Weiter führte sie aus, dass ihr Beauftragter Herr Encke sich darum kümmern würde, dass die noch restlichen Anstreicharbeiten bis zum 10. Dezember 1913 fertig gestellt werden würden.

In diesem Schreiben vom 5. Dezember drängte die Fa. Carl Franke dann auch auf einen Abnahmetermin zum 15. bzw. 16. Dezember 1913 durch die Stadt; es wird auch noch darauf hingewiesen, dass das Werk seit dem 15. November betriebsfähig gewesen und per 15. Dezember die 4 wöchige Probezeit beendet sei.

Zu vermuten steht, dass mit diesen Terminen auch Zahlungen der Stadt an die Fa. Francke zu leisten waren.

Der 27. Dezember 1913 ist das Datum des nächsten in den Archiv Unterlagen vorhandenen Schreibens. Es scheint, dass der Magistrat der Stadt Neutomischel die Fa. Francke drängte die landespolizeilichen Anordnungen bzgl. der Vorbehalte der Abnahme vom 1. Dezember zu beseitigen. Eine Abnahme des Wasserwerkes durch die Stadt Neutomischel von Fa. Francke hatte nicht wie gewünscht zu Mitte Dezember 1913 stattgefunden.

Die Francke schrieb: „Bei der geringen Höhe der Galerie um den Behälter kann ich die Leiter nicht in einzelnen Treppenteilen mit Podesten ausführen. Auch eine Auskragung des Mauerwerkes ist an dieser Stelle nicht möglich. – Bemerken möchte ich, dass der Aufstieg vom Tropfboden nach dem Behälter in diesem Falle besonders bequem angeordnet ist. Bei anderen Türmen in dortiger Gegend wird der Umgang um den Behälter nur 50 cm breit angelegt, während in diesem Falle ein Breite von 70 cm vorgesehen wurde. – Um ein gefahrloses Besteigen der Leiter zu ermöglichen, habe ich die vorhandene Leiter mit einer Rückenschutz-Vorrichtung versehen, wie sie aus beiliegender Zeichnung ersehen wollen. Ich hoffe, dass hiermit die Königl. Regierung einverstanden ist, und bitte ich ergebenst, diese Zeichnung dem Herrn Regierungs-Präsidenten einzureichen, damit ich die Anordnung auf meine Kosten ausführen kann.

Ich bitte den verehrlichen Magistrat, in dem Schreiben an den Herrn Regierungs-Präsidenten die Gründe auszuführen, welche eine Umänderung der Treppe in eine Podesttreppe unmöglich machen. Ich bitte darauf hinzuweisen, dass diese Treppe lediglich für das Betriebspersonal bestimmt ist. Bei etwaigen Besichtigungen durch Kommissionen etc. wird von der Stadt die Bestimmung erlassen, dass das Besteigen des Turmes nur bis zum Tropfboden erlaubt ist.

Der Betrieb der Anlage ist heute Computer gestützt - Foto: EgAufn.

Ich empfehle mich Ihnen mit vorzüglicher Hochachtung Carl Franke“

Da nur noch ein Schreiben vom 8. Januar 1914 zu finden ist in dem aus Posen die Anweisung ergeht, den Rückenschutz gemäß den Zeichnungen der Fa. Francke auszuführen, ist anzunehmen, dass die durch die Fa. Francke vorgeschlagene Anordnung des Verbotes des Besteigens des oberen Turmabschnitts ausgereicht hat, um den Anweisungen der landespolizeilichen Auflagen zu genügen.

Mit dem 10. Januar 1914 nachmittags um 3 Uhr war es dann alles zur Übergabe des Wasserwerkes von der Fa. Francke, Bremen an die Stadt Neutomischel geregelt. Der seinerzeit im Amt stehende Bürgermeister Franke bittet die Herren Baumeister Hasenfelder, Rentier Madantz, Fabrikdirektor Paech und den Kreisrendant Weber ebenfalls zugegen zu sein.

Das zu dieser Übergabe gefundene Protokoll vom 10. Januar 1914 ist dann gerichtet an die Teilnehmer der Abnahme:

  • Herrn Bürgermeister Franke
  • Herrn Rentier Madantz
  • Herrn Kreisrendant Weber

außerdem an

  • Gasmeister Lange
  • Maschinenwärter Tietze

und von der Firma C. Francke

  • Herrn Ingenieur Siepmann
  • Bauführer Encke

Das Protokoll führte Folgendes aus:

„Nach eingehender Besichtigung des Werkes wurden folgende Mängel gerügt:

  1. Die Eingangstür muss in Ordnung gebracht, und mit einem besseren Schloss versehen werden
  2. Fliesenbelag im Maschinenraum muss ausgebessert bzw. ausgegossen werden
  3. das Mauerwerk zwischen den Doppelfenstern ist sauber zu fugen
  4. die zerbrochenen Fensterscheiben sind zu ersetzen, und die Fensterverschlüsse nachzusehen
  5. die Rohre über dem Tropfboden sind zu isolieren
  6. in der Enteisungsanlage ist noch ein Gasofen aufzustellen
  7. der Gartenzaun ist nochmals zu streichen
  8. gewünscht wird von der Stadt für das Maschinenhaus ein Läufer (Teppich)

Das Werk gilt mit dem heutigen Tage als abgenommen (10. 01.1914), im übrigen gelten für die sich noch herausstellenden Bau- und Betriebsmängel, die vertraglichen Bedingungen.

Die Stadt ist gewachsen, der "Neue" zweite Wasserturm steht in Sichtweite des "Alten" - Foto: EgAufn.

Herr Bauführer Encke wird noch cirka acht Tage in Neutomischel bleiben und die Maschinenwärter weitere Instruktion geben.

Außerdem wird die Firma noch genauere kurz gefasste Betriebsvorschriften ausarbeiten.

Die 3 jährige Garantiezeit wird vom 1. Dezember 1913 ab gerechnet.“

Die Stadt Neutomischel hat nunmehr ein eigenes Wasserwerk, für welches sie jetzt die Statuten und Gebühren für die daran angeschlossenen Haushalte festlegen muss. Auch sind noch weitere Punkte, wie z. B. die Versicherung des Wasserwerkes mit den Gebäuden und Maschinen zu erledigen. Über hierzu gefundene Akten und Schriftstücke geht es im nächstenTeil unserer Ausführungen zu dem Neutomischeler Wasserwerk weiter.

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Dienstvorschriften für den Maschinenmeister des städtischen Wasserwerke Neutomischel

. Allgemeines

Fremden Personen ist der Zutritt zu dem Wasserwerk nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Magistrates zu gestatten.

Der Maschinenraum ist stets peinlich sauber und in vollkommener Ordnung zu halten. Werkzeuge, Mutterschlüssel, Ölkannen und Putzlappen sind an den dafür bestimmten Schlüsselbrettern bzw. in den Kasten aufzubewahren und dürfen, wenn sie nicht gebraucht werden, nicht ungeordnet umherliegen. Im Notfalle ist das Werkzeug dann nicht zu Hand oder in keinem brauchbaren Zustande. Es ist eine Hauptpflicht des Maschinisten, auf sein Werkzeug zu achten, damit er in der Lage ist, jeden Augenblick kleinere Reparaturen schnell und gut selbst auszuführen.

Blanke Maschinenteile sind regelmäßig zu putzen und alle anderen Teile sauber und staubfrei zu halten. die vorhandenen Schutzvorrichtungen dürfen weder verändert noch beseitigt werden.

Das Wasser wird noch heute aus den alten Brunnen gefördert - Foto: EgAufn.

B. Pumpen

Alle Wasserschieber und Ventile werden geschlossen, indem man deren Spindel (Handrad) nach rechts (im Sinne der Uhrzeigerbewegung) dreht. – Bei entgegengesetzter Drehung werden die Schieber geöffnet.

Beim Öffnen sind die Spindeln bis zur Hubbegrenzung zu drehen und dann durch eine geringe Rückdrehung von dem Druck auf die Gewindegänge zu entlasten.

Die Pumpen erreichen ihre volle Leistung bei 70 Umdrehungen in der Minute und zwar beträgt die Leistung der Rohwasserpumpe 15,705 cbm pro Stunde und die der Reinwasserpumpe 15,000 cbm pro Stunde. Das Mehr von 0,750 cbm ist für die Verdunstung in der Enteisungsanlage berechnet.

Die beiden Pumpsysteme sollen allwöchentlich abwechselnd in Betrieb genommen werden. Falls bei einer wöchentlichen Umschaltung der Pumpen durch die Ablagerungen des Eisenschlammes in dem Pumpenkörper der Rohwasserpumpe das Wiederanlassen der Pumpen erschwert wird, ist ein täglich wechselnder Betrieb erforderlich. Es ist auch dann noch genügend Zeit für die sorgfältige Reinigung der noch in Betrieb befindlichen Maschinenanlage vorhanden. Bei den Pumpen müssen auch die Druckhauben entfernt und die Druck- und Saugventile alle 3-4 Wochen nachgesehen und von Sand und sonstigen Unreinlichkeiten gesäubert werden.

Sämtliche Armaturen, wie Umlauf- und Belüftungsventile müssen dicht schließen und gangbar sein. Die kleinen Ventile müssen auch von Zeit zu Zeit mit feinem Schmirgel oder Graphit nachgeschliffen werden. Dieses gilt auch besonders für die Ventilhähne am dem Druck- und Saugwindkessel, welche auch zeitweise nachgeschliffen, vor allen Dingen aber gut gangbar gehalten werden müssen.

Vor dem Beginn des Betriebes hat der Maschinist sämtl. Schmiervorrichtungen mit Öl zu versorgen und sich davon zu überzeugen, dass die Ölapparate auch funktionieren und dass alle Verschraubungen, Flanschen, Gelenk- und Keilverbindungen in Ordnung sind. Auch ist besonders darauf zu achten, dass keine fremden Gegenstände (Schraubenschlüssel etc.) auf der Maschine liegen, welche den Betrieb sehr gefährlich werden können.

Der Absperrschieber der Rohwassersaugeleitung, welcher nach Schluss der Betriebszeit gleich geschlossen wird, muss vor dem Anlassen ganz geöffnet werden. Die Absperrschieber zu den einzelnen Brunnen, welche sich im Brunnenschacht befinden, bleiben stets geöffnet und brauchen nach Beendigung der Betriebszeit nicht geschlossen werden. Es sollen immer beide Brunnen in Betrieb sein.

Muss durch irgend eine Störung ein Brunnen ausgeschaltet werden, so ist der Absperrschieber in dem betreffenden Brunnenschacht zu schließen und die Aufsichtsbehörde (Magistrat) alsbald davon in Kenntnis zu setzen, damit diese den Brunnen durch einen Fachmann untersuchen lässt. wird nach längerem Betrieb eine größere Absenkung erreicht, wie gewöhnlich, so ist dieses in dem Betriebsbuch besonders zu vermerken und dabei auch ein kurzer Vermerk über den Gang der Pumpen zu erbringen. Der Wasserstand in den Brunnen ist wenigstens wöchentlich einmal kurz vor Beginn und kurz vor Schluss des Pumpenbetriebes durch Peilen genau zu ermitteln und in das Betriebsbuch einzutragen. Die Sicherheitsventile sind täglich durch sanftes Anheben und wieder Herablassen auf ihre Gangbarkeit zu kontrollieren. Wenn sich das Sicherheitsventil bei gleichzeitigem Steigen des Manometerzeigers auf dem Druckwindkessel öffnet, so ist die Maschine sofort stillzusetzen und die Ursache der Drucksteigerung in der Druckleitung zu untersuchen.

Die Hebel- oder Federbelastung des Sicherheitsventils ist um 1 Atmosphäre höher einzustellen, als der höchste Druck an diesem Punkte bei vollem Behälter beträgt. – Die Sicherheitsventile müssen von Zeit zu Zeit in der Fabrik geprüft werden.

Soll z. B. die Pumpmaschine 1 in Betrieb genommen werden, so sind zuvor die Absperrschieber der Roh- und Reinwassersaugeleitung, sowie die Schieber der Roh- und Reinwasserdruckleitung zu öffnen. Nachzusehen ist dann, ob die sämtlichen Schieber bei System 2 geschlossen sind, was anderenfalls gleich geschehen muss.

Bei jedem System ist die im Schacht stehende die Rohwasserpumpe und die auf Flur liegende die Reinwasserpumpe.

Vor Inbetriebnahme müssen die Absperrventile in den Umlaufleitungen zwischen den Cylindern und den Saugeräumen der in Betrieb zu nehmenden Pumpe unbedingt geöffnet werden.

Hierauf ist die Pumpe durch langsame Einschalten des Motors vorsichtig in Betrieb zu setzen und nach einigen Touren sind die Umlaufleitungen der Pumpe wieder zu schließen. Die Zeit bei Beginn des Pumpens und der Stand des Tourenzählers hierbei sind zu notieren, ebenso die Zeit bei Beendigung des Pumpens, wobei auch wieder der Stand des Tourenzählers abgelesen werden muss.

Steigt beim Betrieb das Wasser im Hauptdruckwindkessel über den Normalstand, so ist dem Windkessel durch Öffnen der an den Pumpencylindern angebrachten Belüftungshähnen Luft zuzuführen. Der Normalstand ist erreicht, wenn im Wasserstandsglas 1/3 Wasser und 2/3 Luft sichtbar ist. Dieses Verhältnis darf sich noch die höchstens 1/2 Wasser 1/2 Luft steigern.

Arbeitet ein Maschinensystem plötzlich ohne erkennbaren Grund rascher als normal oder wird ein starkes Klopfen der Ventile wahrgenommen, so ist die Maschinenanlage sofort abzustellen und die Pumpe zu untersuchen. Es kann die Möglichkeit vorliegen, dass ein zu tiefer Wasserstand in den Brunnen bzw. im Reinwasserbassin vorhanden ist. In diesem Falle ist der Pumpenbetrieb so lange einzustellen, bis der Wasserstand im Brunnen wieder seinen normalen Wasserstand erreicht hat. Falls der Reinwasserbehälter leer war, öffnet man bei der Reinwasserpumpe die Umlaufleitungen, damit die Reinwasserpumpe weniger leistet und durch das Mehr der Rohwasserpumpe der Behälter wieder angefüllt wird.

Bei Beginn des Pumpens ist auch der Stand des Wasserstandsfernmelders abzulesen und auch während des Pumpens zu beobachten. Gibt der Melder an, dass der Hochbehälter gefüllt ist, so ist mit dem Pumpen innezuhalten. Wöchentlich einmal soll eine kurze Zeit länger gepumpt werden, damit das Wasser im Hochbehälter einmal ordentlich überläuft.

Neu verpackte Stopfbuchsen müssen allmählich angezogen und nachgestopft werden. Es ist sorgfältig darauf zu achten, dass die Stopfbüchsen-Schrauben gleichzeitig angezogen werden, damit ein Klemmen (Ecken) derselben vermieden wird.

Erwärmt sich ein Lager, so ist es reichlich zu schmieren und der Lagerdeckel ein wenig zu lüften, bis nach dem Stillstande der Maschine der Ursache des Warmlaufens nachgeforscht werden kann.

Bei jeder Ausserbetriebsetzung einer Pumpanlage (allwöchentlich) sind die Pumpenventile nachzusehen, namentlich bei der Rohwasserpumpe.

Bei nicht Reinhaltung der Ventile werden dieselben undicht und die Förderleistung der Pumpen wird bedeutend vermindert.

Während des Stillstandes der Pumpen und besonders über Nacht sind die Hähne am Druck- und Saugwindkessel zu schließen, damit die Wasserstandsgläser nicht unter Druck bleiben.

Beide Türme förderten bzw. fördern das Wasser aus derselben Quelle - Eg-Aufn.

C. Die Gasmotoren

Zum Bedienen der Motoren ist jedem eine genaue Gebrauchsanweisung beigegeben, die in dem Maschinenraum aufzubewahren ist. – An dieser Stelle soll nur darauf hingewiesen werden.

D. Die Enteisungsanlage

Das Prinzip der Enteisenungsanlage ist folgendes: In der Rieseleranlage soll das Wasser in möglichst fein verteiltem Zustande mit der atmosphärischen Luft in Berührung kommen, wodurch das lösliche Eisensalz in unlösliches Eisenoxydhydrat überführt wird. Die Rohwasserpumpen fördern das Rohwasser aus den Brunnen zunächst auf die Rieseleranlage. Durch die feine Zerstäubung des Wassers mittels Streudüsen wird das Wasser mit der äußeren Luft intensiv gemischt und wird das hierdurch gebundene Eisen auf dem Wege durch die in dem Rieselerraume befindliche Kokspackung ausgeschieden.

Nachdem das Wasser die Rieseler passiert hat, gelangt dasselbe in zwei Absetzbecken. Das Wasser, welches nach Durchfließen der Rieselerkörper getrübt ist, bildet in den Absetzbecken einen flockigen, rostbraunen Niederschlag. Die Absetzbecken können jedoch die ausgeschiedenen Eisenflocken nicht vollständig zurückhalten. Dieses ist nur durch Sandfilter möglich, deshalb wird das Wasser, bevor es nach dem Hochbehälter bzw. in das Rohrnetz gelangt, durch die Schnellfilter gedrückt. In den Filterapparaten wir der letzte Rest des Eisenschlammes zurückgehalten.

Die Rieseleranlage ist in zwei voneinander unabhängige Kammern getrennt, welche aber in der Regel gleichzeitig in Betrieb sein sollen. Nur behufs Reinigung soll die Ausschaltung einer Kammer erfolgen.

Das Entleeren und Reinigen der Absetzbecken unter den Rieselern geschieht vorteilhaft alle 3-5 Monate. Die Kokspackung der Rieseler wird nicht gereinigt, jedoch ist es vorteilhaft, alle 3-5 Jahre den Koks zu erneuern, dieses richtet sich nach dem Eisengehalt des Rohwassers. Der gebrauchte Koks kann nicht mehr gereinigt werden, sondern muss für andere Zwecke verwandt und neues Material besorgt werden.

Wie schon oben gesagt, sind für die gänzliche Beseitigung des Eisenschlammes 2 Stück Schnellfilter vorgesehen. Für die Bedienung dieser Filter gelten nachstehende Vorschriften:

1. Normaler Betrieb. Schieber 1 und 2 sind geöffnet, Schieber 3,4 und 5 sind geschlossen. Das enteisente Wasser passiert die Leitung a und die Schieber 1, wird von oben nach unten durch die Filter gedrückt und verlässt die Filter durch Leitung b und die Schieber 2, um in das Rohrnetzt bzw. den Turmbehälter zu gelangen.

Der Ein- und Ausgang der Schnellfilter Leitungen a und b sind mit Manometern versehen, welche den Wasserdruck vor und nach der Filtration angeben. Die Anzeigedifferenz der beiden Manometer ergibt den jeweiligen Widerstand in den Filterapparaten. Dieder Filterwiderstand soll höchstens 6.– m betragen; wird dieses Maß überschritten, dann ist eine Spülung der Filter vorzunehmen.

2. Spülen des Filtermaterials Die Reinigung des Filtersandes erfolgt durch Rückspülung mittelst filtriertem Wasser aus dem Turmbehälter bzw. aus dem Ortsrohrnetz. – Während dieser selbsttätigen Rückspülung wird durch das Rechen-Rührwerk der Sand im Filterbehälter aufgerührt, hierdurch wird der Eisenschlamm ausgewaschen und gelangt aus dem oberen Teil des Apparates zum Abfluss.

Die beiden Filter werden zweckmäßig nicht gleichzeitig sondern nach einander gereinigt.

Die Schieberstellung während dieser Spülung ist folgende: Alle Schieber an den Apparaten werden zunächst geschlossen. Nachdem Schieber 3 und der Schlammkasten d geöffnet, (Spülwasser Ablauf) ist Schieber 2 langsam zu öffnen und zwar soweit, dass das Ablaufrohr des Schlammkastens d das aus dem Filterapparate austretende Spülwasser aufzunehmen in der Lage ist und der Schlammkasten nicht überläuft. Die für diese Schiebeöffnung erforderlichen Handrad-Umdrehungen sind im Betriebe auszuprobieren.

Nachdem Schieber 2, wie oben beschrieben, geöffnet ist, wird das Rührwerk mittelst der Handkurbel so lange gedreht, bis das Wasser im Schlammkasten d hellgelb erscheint. Eine gute Spülwirkung wird erzielt, wenn der Schlammkasten ziemlich gefüllt, jedoch nicht zum Überlaufen gebracht wird. Das Ablaufrohr des Schlammkastens ist so groß gewählt, dass eine zu starke Spülung, durch welche der Filtersand mit aus den Behältern gerissen werden könnte, nicht eintreten kann.

Nachdem das Filtermaterial in dieser Weise gereinigt ist, werden die Schieber 2 und 3 wieder geschlossen. Würden die Apparate jedoch schon jetzt wieder eingeschaltet, so würde das Wasser eine zeitlang trübe in das Rohrnetzt gelangen. Um dieses zu verhindern, muss noch eine Nachspülung von oben nach unten erfolgen, wobei das Rührwerk nicht in Bewegung gesetzt werden darf.

Zu diesem Zwecke wird erst Schieber 4 geöffnet und hierauf auch langsam Schieber 5 und 1. Durch Schieber 5 und 1 tritt das Druckwasser von dem Turmbehälter in den Apparate ein und wird durch Schieber 4 in der Leitung c nach dem Schlammkasten d gleitet. Die Nachspülung muss so lange erfolgen, bis das Wasser kristallklar aus Leitung c in den Schlammkasten d eintritt. Erst dann können Schieber 4, 1 und 5 in der angegebenen Reihenfolge wieder geschlossen werden.

In der angegebenen Weise müssen jetzt die beiden Filterapparate nach einander gereinigt werden. Nachdem dieses geschehen, werden die Schieber 1 und 2 geöffnet, wodurch die Filterapparate wieder betriebsfähig sind die die Pumpenmaschinenanlage angestellt werden kann.

Es ist besonders darauf zu achten, dass sämtliche Schieber langsam geöffnet und geschlossen werden.

E. Brunnen-Anlage

Wie schon früher gesagt, sollen 2 Brunnen in Betrieb sein und nur im Notfalle 1 Brunnen ausgeschaltet werden. Die Absenkungen sind wöchentlich einmal zu messen und einzutragen. Kommen plötzlich große Absenkungen vor, so hat der Maschinenmeister dieses umgehend zu melden, damit von einem Fachmann eine Untersuchung vorgenommen wird. Über die Reinigung der Brunnen lassen sich keine Vorschriften aufstellen, diese Reinigung ist nach vorheriger fachmännischer Untersuchung von einem tüchtigen Brunnenbauer vorzunehmen. In trockenen Sommern ist besonders kurz vor Beginn des Pumpens die Wiederergänzung festzustellen und im Protokollbuch einzutragen.

F. Hochbehälter

Der Maschinenmeister hat den Hochbehälter besonders im Winter täglich wegen der Gefahr des Einfrierens in allen seinen Teilen mit Rohrleitungen und Schieber nachzusehen.

Im normalen Betrieb muss der Schieber im Steigrohr stets geöffnet und alle anderen Schieber müssen geschlossen sein. Das Wasser wird bei dieser Schieberstellung durch das Steigrohr in den Behälter gedrückt und gibt nach Bedarf durch dasselbe Rohr auch Wasser an das Stadtrohrnetzt ab.

Soll der Behälter zwecks Reinigung entleert werden, so öffnet man, (wenn möglich, bei einem nicht zu hohen Wasserstand im Behälter) den Entleerungsschieber. Da die Pumpenmaschinenwähren der Behälterausschaltung in Betrieb sein müssen, öffne man den Schieber der Umgangsleitung und schließe den Absperrschieber im Steige- und Fallrohr.

Wie schon gesagt, muss bei Ausschaltung des Behälters dauernd gepumpt werden, da sonst das Wasser im Steigrohr sofort ausfließt und im Rohrnetz kein Druck mehr vorhanden ist. Das Stadtrohrnetz steht bei Ausschaltung des Behälters unter dem gleichen Druck als wenn der Behälter in Betrieb wäre, da die Wassersäule (Druckhöhe) bis zum Behälter (Abzweig der Umgangsleitung) reicht.

Bei jeder Besichtigung des Hochbehälters ist der von dem Wasserstandsfernmelder angezeigte Wasserstand mit dem wirklichen Wasserstand im Behälter zu vergleichen. – Auch ist zu beobachten, ob der Schwimmer noch ordnungsgemäß arbeitet und nicht etwa eintaucht.

Die Steig- und Fall-Leitung sowie Entleerungsleitung und besonders deren Schieber müssen im Winter sorgfältig isoliert werden. Bei strengem Frost ist eine gewissenhafte Kontrolle doppelt erforderlich.

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Quellenangabe: Staatsarchiv Poznań –