Der Buker Kreis im Jahresbericht 1834 / Teil 3

Der Kreis Buk - Kartenausschnitt (1)

Der Kreis Buk – Kartenausschnitt (1)

In diesem 3. und letzten Teil des Jahresberichtes des Kreises Buk für das Jahr 1834 berichtet Landrat Schubert über die Administration und die Polizei- und Kommunalverwaltung, darüber, dass nur 3 Gendarmen im Kreis tätig sind, über das Rechtswesen , darüber, dass noch immer Kinder ohne Aufsicht allein zuhause gelassen werden, wenn ihre Eltern arbeiten, die Instandhaltung der Wege und deren Bepflanzung , die dürftige Besoldung von Bürgermeistern und Kämmerern, desweiteren darüber, dass noch nicht überall Steinpflaster verlegt wurde – Neu Tomysl gehörte auch zu den Säumigen, über das Militär und die Wehrpflichtigen, über die Abgaben und letztlich noch über zu wenig Personal bzw. zu viel Arbeit in der Verwaltung.

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3. Zustand und die Resultate der Administration

Eine wesentliche Verbesserung in allen Branchen der Administrationen ist unverkennbar eingetreten, nach dem die Allerhöchste Vorordnung vom 9. Mär 1833 die Einrichtung der Polizei- und Kommunalverwaltung in den Landgemeinden und kleinen Städten betreffend, zur Ausführung gebracht worden ist.

Der Geschäftsgang ist lebendiger, die für Staats-Interesse gesammelten Nachrichten sind zuverlässiger, den Polizei-Gesetzen und sonstigen Verordnungen der Landesbehörden ist der Erfolg durch das Woyts-Institut mehr als sonst  gesichert. Zu wünschen bleibt noch übrig, dass die Zahl der königlichen Gendarmen vermehrt, dass wenigstens überall wo der Sitz des Woyts Amts ist, ein Gendarm stationiert werde. Die jetzt im Kreis stationierten drei Gendarmen können wegen der zu großen Ausdehnung ihrer Patrouillen-Bezirke nur mangelhaft ihre Pflichten erfüllen. Sie besuchen nämlich die vielen Ortschaften zu selten und, um sie abpatrouillieren zu wollen, entfernen sich häufig von ihrem Stationsorte auf längere Zeit und sind oft dann abwesend, wo die Behörden ihrer Unterstützung bedürfen. Durch Mehrzahl der Gendarmen würde ferner das Eigenthum der Einwohner gegen gefährliche Unternehmungen böser Menschen und gegen Verheerungen des Feuers mehr gesichert sein, als dies bisher geschehen sein konnte.

Nach der in v. J. stattgefundenen Aufnahme der aus der Corrections-Anstalten entlassenen Individuen ergab es sich, dass ihre Zahl sich auf 32 beläuft, dass darunter nur 5 sind, welche der Sorge der Ortsbehörden für ehrlichen Erwerb ungeachtet, sich durch wiederholte gemeine Diebstähle straffällig gemacht haben, wozu sie durch Arbeitsscheu nicht aber durch Hilflosigkeit verleitet wurden sein mögen.

Alle übrigen ernähren sich rechtlisch und führen tadelloses Leben.

Zu den gedachten 5 Personen gehört nur ein Frauenzimmer, welches ihre Strafe im Zuchthause zu Rawicz im Jahre 1833 abgebüßt hat, da ihre Besserung nur von einer strengeren Beaufsichtigung abhängig ist, zumal ihr nicht an Gelegenheit gebricht, sich auf eine ehrliche Art zu ernähren, so war dieserhalb als auch überhaupt wegen Besserung der Sträfliche das Nötige in Gemäßheit des diesfälligen hohen Erlasses vom 12ten Dezember 1833, betreffend das Bestehen des Vereins zur Verbesserung der Strafgefangenen veranlasst.

Die häufigsten Diebstähle, zu welchen die im Juny v. J. statt gehabte Beraubung der königl. Kreis-Kasse gehörte, wobei 1.505 M 14 Gr 3 Pf entwendet wurden, fanden trotz der Wachsamkeit der Behörden in Buk und dessen umliegenden Gegend statt.

Die in Bezug auf persönliche Sicherheits-Polizei erlassenen Verordnungen wurden im allgemeinen zur Zufriedenheit ausgeführt, doch aber anlangend das Alleinlassen der Kinder ohne Aufsicht, war die diesfällige Verfügung wonach um häufig vorkommenden Beschädigungen und Todesfällen von Kindern in den Städten und geschlossenen Dörfern die Einrichtung getroffen werden sollte, dass die kleinen Kinder während der Arbeitszeit der Eltern, Pflege in einem Locale unter Aufsicht einer alten arbeitsunfähigen Frau, die dafür aus der Armenkasse, oder aus milden Beiträgen eine kleine Renumeration erhält, gestellt werden, ohne Erfolg geblieben. Die Amtsbehörden werden dazu auf neue veranlasst.

Die Besserung der Wege und deren Bepflanzung haben sich im Allgemeinen die Bezirks Woyts und Bürgermeister angelegen sein lassen. Vorzugsweise zeichnen sich die Bezirks Woyts Günther v. Borkowski, Kant und Janke aus.

Buk - die Gebäude des Rathauses und der Apotheke (2)

Buk – die Gebäude des Rathauses und der Apotheke (2)

Die Witterung im verflossenen Jahr begünstigte die Arbeiten anlangend die Instandsetzung der Wege, deren Gradelegung, die Brücken-Bauten, dagegen die Bepflanzung der Wege nicht, weil in Folge der anhaltenden Dürre ein großer Theil der angepflanzten Bäume eingegangen ist.

Es wurden zu diesem Zwecke ausgepflanzt

    • 1. Stadt Buk – keine Obstbäume / 406 andere Bäume
    • 2. Stadt Grätz – keine Obstbäume / 667 andere Bäume
    • 3. Stadt Neustadt  – keine Obstbäume / 780 andere Bäume
    • 4. Woyt Bezirk Buk – 406 Obstbäume / 8.747 andere Bäume
    • 5. Woyt Bezirk Bukowiec – 543 Obstbäume / 1.079 andere Bäume
    • 6. Woyt Bezirk Grätz – 150 Obstbäume / 1.579 andere Bäume
    • 7. Woyt Bezirk Glupon – 215  Obstbäume / 2.252 andere Bäume
    • 8. Woyt Bezirk Neustadt – nicht angegeben
    • 9. Woyt Bezirk Neutomysl – 803 Obstbäume / 4.565 andere Bäume
    • 10. Woyt Bezirk Opalenica – 1.366  Obstbäume / 4.817 andere Bäume
    • überhaupt  3.483 Obstbäume / 24.910 andere Bäume

Von den drei Städten, die zu den Woyt Bezirken nicht gehören, hat Grätz auf Verleihung der Städte Ordnung angetragen, worauf die königliche hochlöbliche Regierung das nötige an den Magistrat daselbst veranlasst hat um diesen Antrag zu motivieren.

In den beiden übrigen Städten Buk und Neustadt sind nach erfolgter Erledigung und der Stellen neue Bürgermeister durch die Bürgerschaft erwählt worden. Eine Verbesserung hinsichtlich der Salairierung der Bürgermeister in diesen drei Städten ist ein Bedürfnis. Das Gehalt derselben beträgt und zwar

  • 1. in Grätz 350 Tlr,
  • 2. in Buk 305 Tlr,
  • 3. in Neustadt 190 Tlr,

davon kann nur kärglich eine Familie leben, geschweige noch ein Stadtsecretair, den heutzutage kein Bürgermeister entbehren kann, unterhalten werden. Freilich sind die financiellen Verhältnisse der Kämmereien von der Art, dass daraus die Erhöhung der Gehälter sich ohne neue Auflage nicht füglich bewirken läßt. Die notwendig Erhöhung ihrer Gehälter dürfte billigerweise aus der Staatskasse erfolgen, da die Bürgermeister gleichzeitig als Organe der Staatsgewalt dastehen.

Noch kärglicher werden die Kämmerer besoldet, da ihre Gehälter kaum die Summe 100 Tlr übersteigen. Diesen Übelstand hat manch andere Übelstände zur Folge, als dem häufigen Wechsel der Kämmerer, die mangelhafte Verwaltung der Kassen und die defekte. Die Gemeinderäthe lassen sich aus dem angegebenen Grunde schwerlich zur Erhöhung der Gehälter vermögen, wenn sie auf anderweitige nothwendige Gemeindebedürfnisse zu deren Deckung die Einkünfte aus dem Kämmerei-Vermögen nicht ausreichen, Rücksicht nehmen.

In den Städten, wiewohl nach Kräften der resp. Kommunen für die Unterhaltung der Steinepflaster pp gesorgt wirde, noch manches hauptsächlich in der Stadt Grätz und Neutomysl in dieser Beziehung zu wünschen übrig bleibt.

Gemeinde Schulden haben nur noch die Städte

  • 1. Grätz im Betrage 707 Trl 12 Sgr. 6 Pfg.
  • 2. Neustadt im Betrage  1.666 Tlr, 9 Sgr 6Pfg.,

abzutragen, erstere hat pro 1834 – 217 Tlr dagegen letzere nur 29 Tlr abgebündet.

Buk - Synagoge (2)

Buk – Synagoge (2)

Zu diesem Behuf bestehen besondere Schuldentilgungskassen und Pläne. Auf dem platten Lande bleibt noch die Gemeinde Rechnungslegung einzuführen, aus allen Dingen eine passende fachliche Instruction für die Ortsschulzen als Kommunal-Behörde zu erlassen, die Gemeinde-Etas anlegen zu lassen und demnächst die Anordnungen zu treffen, dass sie bei jedem Jahres-Schlusse die Gemeinde-Rechnungen zu legen gehalten sein, dass sich keiner derselben beigehen lassen soll, außer den etatmäßigen königlichen Abgaben, ohne höhere Genehmigung das Mindeste auf die Gemeinde zu repartieren und zu erheben.

Militaria, die Kreis Besatz-Kommission wurde in den verflossenen beiden Jahren in ihren Operationen in dem Amt von Seiten der königl. Woyts und Bürgermeister unterstützt, dass die Resultate derselben nun erfreulich sein könnten, die neu angefertigten Stammrollen lieferten richtigere Nachrichten als sonst, während des Besatz-Geschäft herrschte Ordnung, Ruhe und Pünktlichkeit.

Folgendes war das Resultat der Operation pro 1834:  Es waren in den fünf stehende Heer verpflichteten 5 Alters-Klassen 1.209 Mann, hiervon sind

  • a) zur Aushebung designiert 152 Mann
  • b) vor der Aushebung freiwillig eingetreten 3 Mann
  • c) wegen Verdacht der Selbstverstümmlung zur Untersuchung gezogen 1 Mann
  • d) wegen befleckter bürgerlicher Ehre zur Ableistung der Militairdienstpflicht bestimmt 2 Mann
  • e) ganz unbrauchbar 21 Mann
  • f) zeitig unfähig 904 Mann
  • g) aus Berücksichtigungsgründen zurückgestellt 31 Mann
  • h) in andere Kreise verzogen 57 Mann
  • i) mit Pässen abwesend 32 Mann
  • k) ohne gültigen Ausweis weg geblieben 6 Mann
  • Summa 1.209 Mann

Die Zahl der Militairflüchtigen aus den folgenden Alters-Klassen von 25 bis 32 beträgt 879 Mann

Auch diese Listen werten nunmehr mit Acuratesse geführt und für den Fall einer Mobilmachung können danach die Disponiblen Tramsoldaten, Handwerker und Rekruten für die Ersatz und Besetzungs-Truppen ohne alle Schwierigkeit ermittel werden. So werden die pro 1834 angelegten Listen der Landwehrleute geführt, um die zur Berücksichtigung geeigneten Verhältnisse bei eintretender Mobilmachung daraus ergeben zu können.

Abgaben: Nach Ausweis der Jahres-Bericht-Abschlusses pro 1834 blieb bei der Soll u Einnahme von – 45.395 Tlr 5 Sgr ein Rückstand von 436 Tlr. -1-3 welcher bis auf die unverzinsbaren größtenteils zur Niederschlagung und liquidierter Steuerbeträge bereits berichtigt ist.

Die Abgabenlast durchschnittlich berechnet trifft bei

  • 1. der Grundsteuer von 20.627 Tlr 18 Sgr 2 Pf pro Kopf 15 Sgr 1  Pf
  • 2. der Gewerbesteuer von 5.594 Tlr 17 Sgr 6 Pf pro Kopf 4  Sgr 1 Pf
  • 3. die Klassensteuer  von 18.884 Tlr wobei die mahl – und schlachtsteuerpflichtige Amtschaften unberücksichtigt geblieben sind pro Kopf 15 Tlr 6 Pfg
  • 4. dem Kreis Communal Fonds von 1.320 Tlr pro Kopf 11 Tlr
  • 5. der Woyt u Amtskosten von 1.147 Trl 4 Sgr 8 Pfg

wobei die Bevölkerung der zu den Woyt-Bezirken nicht gehörigen drei Städte Buk, Graetz und Neustadt zur Berechnung nicht gebracht werden, pro Kope 1 Thl 1/2 Gr. Wenn die umstehend genannten Abgaben im Betrag von 47.573 Tlr 10 Gr 4 Pf und die Gesamtbevölkerung verteilt werden, so kommt pro Kopf 1 Tl 4 Sgr 9 Pf jährlich

KreisverwaltungsbehördeNachdem das Verwaltungsgebiet der Landräthe  durch die wesentliche Veränderung in der Gesetzgebung so sehr ausgedehnt ist, dass

Buk - St. Adalbertkirche (2)

Buk – St. Adalbertkirche (2)

ohne Vermehrung des Personalbestande die Arbeiten bei aller Tätigkeit sich nicht überwältigen lassen, in dem Geschäftgangedie verlangte Ordnung, Gründlichkeit und Beschleunigung kaum möglich sind, so kann ich nicht umhin Euer Hochwohlgeboren allergehorsamst zu bitten gnädigst dafür zu sorgen, dass

  • a) bei dem Landraths Amt noch ein Gehülfe angestellt werde, dem die Kalkulator – und Registratur Geschäfte obliegen
  • b) auch zur Bestreitung der vermehrten Bureaukosten ein höheren Zuschuß als bisher gezahlt wird, bewilligt werde, die Arbeiten haben so sehr überhand genommen, dass der Kreis Sekretair unmöglich das Inventarisieren und alle Kalkulations- und Registratur Geschäfte neben dem Expedieren besorgen kann. Die Registratur-Geschäfte nehmen die Thätigkeit eines gesunden und fleißigen Arbeiters fast ausschließlich in Anspruch, wenn die Registratur stets in Ordnung gehalten werden soll. Der Mangel an dieser Hülfe hätte zur Folge, dass der Landrath an den Schreibtisch gefesselt, nicht überall an Ort und Stelle, wo es nöthig ist, wirken kann, daher Mängel und Verstöße nicht zu rechter Zeit abgestellt werden können und endlich Unordnung und Nachteile für Staats-Interesse einreißen müssen.

Mit der vermehrten Arbeit haben sich auch Ausgaben vermehrt. Man wird genötigt, so viel Schreiber zu halten, dass das zu diesem Zweck ausgesetzte Fixum unmöglich zunehmen kann. Wenn man um so viele Hände im Bureau arbeiten muss, so ist ein nicht unbedeutender … Zweifel größeren Bedarf an Schreibmaterialien als er je erforderlich sein konnte. Trotzdem, dass man auf alle zulässige Weise für Vermeidung das Schm… sorgt, beschäftigt dasselbe dennoch mehr den zweimal so viel Hände verlangt. Dergleichen Ausgaben haben sich fast bei allen Verwaltungs Behörden vermehrt selbst bei den Magistraten steigen sie von Jahr zu Jahr wie dieses aus den Rechnungen ersichtlich ist.“

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  • Quelle:
  • Text: Staatsarchiv zu Poznan – Die jährlichen Verwaltungsbericht vom Kreise Buk -http://szukajwarchiwach.pl/53/290/0/12.8/3331#tabJednostka
  • (1) Karte: Ausschnitt aus Karte der Provinz Posen -http://www.europeana.eu/portal/record/9200103/ark__12148_btv1b530249370.html?start=8&query=karte+provinz+posen&startPage=1&rows=24 —http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b530249370/f1.zoom  —Karte der Provinz Posen, entworfen u./gezeichnet von F. Handtke 188. — Die Grenzen des Kreises Buk wurden zur besseren Erkennung nachgezeichnet
  • (2) Bilder: Eigenaufnahmen z. T. in Verbindung mit Ansichtskarte aus Privatsammlung