Der letzte Wille der Amanda Schiller – 1873-1900

Das Gelände des städtischen Krankenhauses heute – Postkartenausschnitt

Am 19. Dezember 1900 zeigte die Diakonissin, Schwester Emilia Fenrich, den Tod der Dienstmagd Amanda Schiller an. Diese war ledigen Standes und evangelischer Religion gewesen.

Die nur 27 jährige Amanda Schiller, war am 18. Dezember 1900 nachmittags um 11 Uhr im städtischen Krankenhaus zu Neutomischel verstorben.

Nachstehende Verhandlung des Königlichen Amtsgerichts wurde im städtischen Krankenhause zu Neutomischel am 07. Dezember 1900 abgehalten. Gegenwärtig waren der Amtgerichtsrath v. Grabski als Richter und der Gerichtsassistent Klumbies als Gerichtsschreiber

„Auf den Antrag des Bürgermeisters Witte haben sich heute, die unterzeichneten Beamten nach dem hiesigen Krankenhause begeben. In dem Zimmer No. 4, welches nach dem Garten belegen ist und ein Fenster hat, wurde eine Frauensperson liegend im Bette angetroffen, die sich für die unverehelichte Amanda Schiller aus Neutomischel ausgab. Sie ist zwar von Person nicht bekannt, wurde aber von dem bekannten Nachtwächter Gottlieb Bielke aus Neutomischel als diejenige, für welche sie sich ausgab anerkannt.“

(Herr Bielke unterschrieb zum Zeichen diesen vorstehenden Vermerk. – Vorgelesen, genehmigt und wie folgt Gottlieb Bielke unterschrieben.)

„Die Amanda Schiller ist zwar bettlägerig krank, sie ist jedoch, wie eine längere Unterredung mit ihr ergab, vollkommen verfügungsfähig. Sie bestätigte zunächst, daß sie den Bürgermeister Witte beauftragt habe, die Absendung einer Gerichtskommission nach dem Krankenhause zu erbitten und daß es noch jetzt ihr ernster und freier Wille sei, ihr Testament zu gerichtlichem Protokoll zu errichten. Sie gab hierauf ihren letzten Wille dahin zu Protokoll.“

„Ich ernenne zu meinem alleinigen Erben die Oberamtsverwaltung der Stadt Neutomischel. Ich lege meiner Erbin die Verpflichtung auf, mir ein vollständiges Begräbniß auszurichten und sowohl mein Grab, wie das Grab meiner Eltern in Ordnung zu halten.

Ich bemerke, daß ich weder Eltern noch Kinder habe und in der Verfügung über meinen Nachlaß nicht beschränkt bin.

Weiter habe ich nichts zu bestimmen.“

„Da die p. Schiller behauptete, wegen Lähmung der Hände nicht schreiben zu können und da Augenschein die Richtigkeit dieser Angabe bestätigte, wurde ihr das Protokoll vorgelesen, worauf sie erklärte, daß sie in Inhalt desselben, als ihre letzte Willensmeinung genehmige.

Geschlossen
gez. Grabski, Amtsgerichtesrath – Klumbies, Gerichtsassistent

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Aus einer Randbemerkung in der Archivakte ist zu entnehmen, dass das Legat nach Abzug der Pflege- und Begräbniskosten 600 Mark betragen hatte; dieses war zu 3% jährlichen Zinsen angelegt worden. Von dieser Zinseinnahme war die Grabpflege zu bestreiten gewesen ( 3 Mark für Hügeln und Bepflanzen gem. Rechnung des Todtengräbers G. Bielke); der Rest war zur Bestreitung von Armenpflegekosten vorgesehen gewesen.

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Amanda Rosamunde Schiller

war am 01 Mail 1873 zu Glinau geboren worden. Ihre Eltern waren der Glinau’sche Gastwirth Johann Gottlieb Schiller (*1844 zu Konkolewo + 1884 zu Neutomischel) und dessen Ehefrau Rosalie Caroline geborene Protsch (*1848 zu Glinau + 1881 zu Neutomischel) gewesen

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Quellen soweit nicht direkt im Text oder in der Bildbeschreibung genannt: Personenstandsunterlagen Staatsarchivs Poznan (http://szukajwarchiwach.pl; Stadtakten Akta Miasta Nowy Tomysl – 4385-13 Legate