Die Kirchturmuhr – Baujahr 1843

Bild der Kirche mit Turm und Uhr aus der Chronik

Auf alten Postkarten begegnen wir der Kirchturmuhr von Neutomischel immer wieder. Ob die in diesem Artikel aus den Jahren 1842-1845 beschriebene Uhr wirklich diese ist, die auf den Postkarten dargestellt ist, oder schon eine Nachfolgerin wissen wir nicht. Genauso wenig wissen wir was nach Abbruch des Turmes eigentlich aus „ihr“ geworden ist.

Alles begann mit dem am 13. Oktober 1842 gestellten Antrag des damaligen Pastors Lange aus Neu Tomysl an die  Königliche Hochlöbliche Regierung – Abteilung für Kirchen- und Schulwesen zu Posen mit der Bitte der Genehmigung zur Anschaffung einer Turmuhr. Pastor Lange führte aus, dass die Finanzierung aus dem der Kirche hinterlassenen Vermächtnis des Martin Redlich (v. Martin Redlich, Eigentümer zu Zinskowo geb. ca. 1741 verstorben 1837 und Ehepartnerin Christina Kuck geb. ca. 1752 verstorben 1832) , der Kirchenkasse und aus Beiträgen der Stadt- und den Landgemeinden erfolgen könnte. Im Dezember 1842 wurde dann abgeschlossen der:

Bau-Contract für die Thurmuhr der evangelischen Kirche zu Neutomysl

Zwischen dem hiesigen Kirchen-Collegio und dem Uhrmacher Valerius in Züllichau ist unter heutigem Tage folgender Bau-Contract geschlossen worden:

§ 1   Es verspricht der Uhrmacher Valerius in Züllichau für den Thurm der hiesigen evangelischen Kirche eine Thurmuhr anzufertigen und sie in dem Zeitraum von einem Vierteljahr ganz fertig und gut herzustellen. Diese Uhr soll dreißig Stunden gehen, Viertel- und ganze Stunden schlagen, und vier vergoldete Zeiger, einen neuen Anstrich der Zifferblätter und Gewichte von Gußeisen erhalten, gegen die von beiden Theilen festgesetzte Summe von Zwei Hundert Vierzig Thaler unter dreijähriger Verpflichtung für die Tüchtigkeit der Arbeit

§ 2   Der Uhrmacher Valerius verspricht ferner für Fuhren und Beköstigung während der Aufstellung der Uhr selbst Sorge zu tragen, ohne eine besondere Vergütung dafür zu verlangen.

§ 3   Dagegen macht sich das Kirchen-Collegium verbindlich dem Uhrmacher Valerius unter der Voraussetzung, daß er seiner übernommen Verpflichtung nachkommen werde, die verabredete Summe von Zwei Hundert und Vierzig Thalern in drei Terminen und zwar den ersten sogleich bei der Herbeischaffung der Uhr mit fünf u neunzig, den zweiten nach Vollendung des Baues, nachdem das Werk von einem unparteiischem Sachverständigen als tüchtig und anschlagsmäßig befunden worden, mit fünf und neunzig und den dritten nach Ablauf der verpflichteten drei Jahre von der Zeit der Aufstellung angerechnet – wenn sich nehmlich keine Mängel u Fehler während dieser Zeit herausgestellt haben, den Rest mit fünfzig Thalern auszuzahlen.

§ 4   Beide Theile haben diesen Contract in gleichlautenden Exemplaren ausgefertiget und eigenhändig unterschrieben

J. Valerius – Uhrmacher aus Züllichau >< Das evangelische Kirchencollegium Lange, Seyde, Janotte, Bielke, Kurz, Töpper

Neutomischel den 28. Dcbr. 1842 –  Nachtrag zum Contract zwischen dem evangelischen Kirchen Collegium zu Neutomysl und dem Uhrmacher Valerius zum § 1 Die von dem Uhrmacher Valerius für die evangelische Kirche zu Neutomysl zu fertigende Thurmuhr soll bestehen

 1.

Kirchturmuhr Chlastawa - Chlastawe - Eigenaufnahme

1. aus einem perpendiculairen Uhrwerk, und einem horizontalem Stunden und einem dergleichen Viertelstundenwerk

2. aus einem Hauptrade im Uhrwerk von ein Fuß Diameter, ruhender Hemmung oder Lepante’schen Stiftergang, aus einer Pendelstange von 5 Fuß Länge und aus einer 12 Pfund schweren Linse im Federn hängend. Das Hauptrad wird

3. im Viertelwerk 1 Fuß 2 Zoll, das des Stundenschlagwerkes 1 Fuß Diameter, und beide Schlagwerke sollen einschließlich ihrer Stäbe, zu Glocken von 12 bis 20 Ctr. Gewicht angelegt sein. Sämtliche Haupträder inclusive einiger feiner von Messing zu verarbeitenden Rädern, so wie den Wellbäume sollen

4. aus Schmiedeeisen und sämtliche Getriebe aus englischem Gußstahl gearbeitet sein. Außerdem soll

5. wie es im § 1. des Contracts ausgedrückt worden, die zu fertigende Uhr 30 (dreißig) Stunden gehen, Viertel u ganze Stunden schlagen, zu vier Seiten zeigen, vier vergoldete Zeiger, Gewichte von Gußeisen und die vier Zifferblätter einen neuen Anstrich erhalten und endlich soll

6. das Uhrgestell 5 Fuß lang, 1 Fuß 4 Zoll breit und aus starken Schmiedeeisen gefertigt sein.

Der Uhrmacher Valerius verspricht diese Uhr in der vorstehend näher angegebenen Beschaffenheit und wie es im § 1 des Contracts vom 28. December 1842 bereits festgesetzt worden in dem Zeitraume von einem Vierteljahr fertig und gut herzustellen auch die sonstigen contractlichen Bestimmungen zu erfüllen.

 2.

Das evangelische Kirchen Collegium acceptirt den von Hr. Valerius eingegangenen Verpflichtungen überall verspricht auch seinerseits die Erfüllung der von demselben übernommenen contractlichen Verbindlichkeiten.

Beide Theile genehmigen vorstehenden Nachtrag überall.

Neutomysl d. 16. Februar 1843  das evangelische Kirchencollegium Lange – Pastor  ><  Züllichau d. 15. Februar 1843 der Uhrmacher  J. Valerius                       

Uhrenturm - Quelle: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/be/Tower_clock_movement. png/343px-Tower_clock_movement.png

Am 1. Juli 1843 wurde dann berichtet, dass die Uhr seit Anfang Mai „im Gange“ ist. Die Ganggenauigkeit von 2 Zeigern war bereits seit 4 Wochen gegeben und die beiden anderen sollten auch in Kürze in Übereinstimmung angepasst werden. Die erste vereinbarte Rate des Kaufpreises war angewiesen worden.

„Kirche und Schule hat durch die Beseitigung dieses schon längst gefählten Bedürfnisses an Ordnung und Pünktlichkeit ungemein viel gewonnen.“

Das damit das Fehlen eines Bedürfnisse gemeint ist versteht sich von selbst, dass aber eigentlich das Leben der kleinen Stadt aufgewertet worden war, kommt uns heute kaum noch in den Sinn. Konnte der Pastor doch mit dieser Uhr, die weithin sicht- und hörbar für die Gemeinde war, mehr auf die Einhaltung der Gebetszeiten und dem pünktliches Erscheinen zum Gottesdienst bestehen. Ebenso war nun die Einteilung der Arbeitstage geregelter, welches auch für den Schulunterricht galt. Für „Ordnung und Pünktlichkeit“ war die Grundlage geschaffen worden.

Drei Monate später im Oktober 1843 war die Bauabnahme durch den seitens der Posener Behörden vorgeschriebenen Bauingenieur Peip immer noch nicht vorgenommen worden. Uhrmacher Valerius drängte jedoch darauf seine 2. Rate des Kaufpreises zu erhalten. Als Alternative wurde daher der Bauingenieur du Mesnil aus Meseritz beauftragt.

Im März 1844, also weitere 4 Monate später, nachdem auf die Bauabnahme und damit verbunden, die Zahlung gedrängt worden war, erfahren wir aus seinem Schreiben wie die Arbeit von staatlich beauftragten Bauingenieuren aussah und dass „nicht immer“  volle Zufriedenheit herrschte und vor allem Zeit auch in jenen Jahren schon relativ war:

Kirchturmuhr Michorzewo - Eigenaufnahme

 „Meseritz, den 4ten Maerz 1844

Die Abnahme einer Thurmuhr zu Neu Tomysl betreffend ad decret vom 25te/2 44 so 1216/2 44 II

Eurer Königlichen Hochlöblichen Regierung nebenbezeichneter hoher Verfügung zufolge, beehre ich mich in oben rubrizierter Sache ganz gehorsamst zu melden, daß ich bereits dem Kirchencollegium zu Neu Tomysl eröffnet habe; daß ich mich dem fraglichen Geschäft alsdann unterziehen werde, wenn mir bei Gelegenheit einer anderen Dienstreise, die Reisekosten in einer Richtung, und die Diäten für den Zeitaufwand bewilligt werden.

Zu etwas Weiterem bin ich, wie ich mich ehrerbietigst zu bemerken erlaube, in dieser reinen Kommunalsache nicht verpflichtet, indem mein 92 Quadratmeilen großer Baubezirk mir es unmöglich macht, so wie irgend ein Geschäft auftaucht, von meinem Wohnsitz an allen Orten gleich wie nach den Radien eines Cirkels, wobei ich mich noch zum Nachtheil des Geschäfts nicht ein …. sondern am Endpunkt befinde, sofort hinzueilen, indem in diesem Falle das Jahr nicht lang genug sein würde, um die bloßen Reisen zu bestreiten, vielweniger aber Geschäfte abzumachen.

Die Fahrkostenentschädigung der Bau-Inspectoren betragen 250 Thaler die Schreib- und Zeichenmaterialiengelder aber 25 Thaler, ich kann aber auf meinen Amtseid versichern, daß ich in ersterer Beziehung nicht unter 400 Thaler und in letzterer Beziehung wegen gleichzeitiger Vorhaltung der theuren Zeichenmaterialen, theuren Cirkel, theurer Meßwerkzeuge nicht unter 75 Thaler weggekommen bin.

Eine gleiche Summe bedarf ich an Büchern in meinem Fach. Wovon soll ich leben, wenn mir dergleichen Geschäfte, wo ich mich nur ganz schwach entschädigen kann, es officio aufgetragen werden.

Ich will hierbei gar nicht erwähnen, daß mir meine Dienstinstruction mit Ausnahme wichtiger und außerordentlicher Geschäfte und eine einmalige Frühjahres und eine einmalige Herbstbereisung vorschreibt, und dadurch, daß die Bau-Inspectoren zu diesen ausgedehnten Reisen, gezwungen werden, sobald sie einen gleichgroßen Bezirk als ich haben, sie in der allergrößten Dürftigkeit sich befinden.

Beide meiner Vorgänger haben nach ihrem Absterben bedeutende Schulden hinterlassen und mir wird es bei der größten Sparsamkeit nicht besser gehen.

Eurer Königliche Hochlöbliche Regierung beehre ich mich demnach ganz gehorsamst zu bitten

  • dem Kirchencollegium zu Neutomysl guetigst aufzugeben für dieses Kommunalgeschäft nach abgemachter Sache mich sogleich hochgeneigtest entschädigen zu wollen

du Mesniel“

Kirchturmuhr Kuslin - Kuschlin - Eigenaufnahme

Am 30. März 1844 war es dann aber soweit gewesen, die Bauabnahme, hatte mit 5-monatiger Verspätung stattgefunden. Du Mesnil fand einige Mängel über die mit Schreiben vom 01. April 1844 seitens des Kirchenkollegiums von Neutomischel an die Posener Behörden und die gleichzeitig an den Uhrmacher Valerius nach Züllichau gemeldet wurden, letzerer erhielt denn auch die Aufforderung diese umgehend zu beseitigen, welches dann zu Ende April erledigt worden war:

„Neutomysl, den 20. April 1844

Ganz ergebene Anzeige über die gänzliche Beseitigung der bei der Abnahme hiesiger Thurmuhr gerügten Mängel

Auf die an uns ergangene hohe Aufforderung vom 16. April 1844 über die erfolgte Aufhebung der bei der Abnahme gerügten Mängel berichten wir Euren hohen Behörde ganz ergebenst folgendes:

Nachdem dem Uhrmacher Valerius in Züllichau nach geschehener Abnahme hiesiger Thurmuhr durch den Herrn Baumeister du Mesnil die hervorgetretenen Mängel bekannt gemacht worden waren und zu gleich auch, wieder hiesige Uhrmacher Hain diese Mängel für eine Vergütigung von 5 Thaler von Seitendes Uhrmacher Valerius beseitigen wolle, erschien der Uhrmacher Valerius selbst und hat gerügte Fehler dahin verbessert:

 1. sollten die Zapfn an den eisernen Wellbäume verstählt sein; er zeigte aber, daß die Zapfen der feineren Wellbäume alle verstählt waren

2. der Uhrschlüssel gehe nicht frei an den Windfängen und Krappen des Schenkel so geändert, daß derselbe die Windfänge nicht mehr berührt und dadurch das Aufziehen der Uhr erleichtert wird

3. sei das Zeigerwerk nicht richtig, dies hat er dahin geändert, daß an die Stelle der Schrauben ohne Ende ein zwölftes Getriebe gekommen ist, an die stehende Welle ein Rad mit 24 Zähnen, die in das zwölfte Getriebe eingreifen, am Ende der stehenden Welle aber ein Achter-Getriebe, was 2 Kammräder von 48 Zähnen die beiden geraden Zeigerstangen in Bewegung setzte in der Mittel der langen Zeigerstange ist ein Stirnrad mit 48 Zähnen angebracht, was die 3. und 4. Zeigerstange rechtwinkelig aus der Mitte, jede mit einem Stirnrad von gleicher Zahl versehen bewegt und somit jede Stunde 4 Zähne folgen müssen, was um eine durchaus genaue Richtigkeit des Zeigers erzielt.

Kirchturmuhr Satopy - Sontop - Eigenaufnahme

4. gehe sich nicht volle 24 Stunden, durch Abdecken der Walzen ist der Gang der Uhr vollkommen auf 30 Stunden gebracht

Wir bitten Eure Hochlöbliche Regierung ergebenst, uns nun zu benachrichtigen, ob dem Uhrmacher Valerius die 2. Contraktrate ohne weiteres ausgezahlt werden kann. Dem Bauinspector Hr. du Mesnil ist die Summe von 9 Thaler 21 Gr 9 Pf. als Kostenbetrag für die Abnahme eingehändigt worden.Anbei folgt auch eine Verhandlung mit dem Uhrmacher Hain am hiesigen Orte, daß er nämlich, nachdem die hohe Genehmigung dazu erfolgt ist, für das tägliche Aufziehen und Schmieren der Uhr mit der bewilligten Summe von 6 Thalern jährlich aus der Kirchenkasse zufrieden gestellt ist. Die zugesandten Verhandlungen folgen anbei zurück.“

Aber letztlich ist die Turmuhr fertig !

Mit dem Schreiben des Kirchenkollegium vom 29. Mai 1844 finden wir folgenden Bericht:

„Rechnungslegung über die neu erbaute Thurmuhr zu Neutomysl

Nachdem nun mehr der Bau der hiesigen Thurmuhr vollständig vollendet, das Abnahme Attest durch den Herrn Bauinspector du Mesnil zu Meseritz eingereicht, dem Uhrmacher Valerius die zweite Contrakts-Rate von 95 Thalern ausgezahlt und jede etwaige Ausgabe beseitigt worden ist, so verfehlen wir nicht Eurer Hohen Behörde die Rechnung über erfolgten Bau zur Bestätigung anbei ganz ergebenst einzureichen.

Das erfolgte Minus hätte sich nicht herausgestellt, wenn wir nicht noch nachträglich als durchaus zweckmäßig die Zifferblätter nicht blos, wie bestimmt war, hätten anstreichen sondern auch vorher erst mit Blech beschlagen und den Gang der Gewichte mit einem Gehäuse versehen lassen, damit sie nicht durch den großen Luftzug im Thurm in eine stete Bewegung versetzt würden, welche Schwingung sich bis in das Werk, zu dessen Schaden, mitgeteilt hätte.

Wir bitten Eure Hohe Behörde ganz ergebenst, diese noch fehlende Summe von 20 Thaler, 25 Groschen entweder aus der Kirchenkasse oder von den Baugeldern des hiesigen Reparatur Kirchenbaues, wo ein bedeutender Rest sich herausstellen wird erstatten zu dürfen.

Auch hat der Uhrmacher Hain von hier noch in einem Nachtrag der mit ihm aufgenommenen Verhandlung auf Anweisung Eurer Hohen Behörde v. 30. April 1844 1019/4 II sich noch zu den kleineren Reparaturen an der Uhr unter der bedungenen Vergütung von sechs Thalern jährlich verstanden.“

Aus diesem Bericht ist herauszulesen, dass es bei der Aufstellung noch zu Schwierigkeiten gekommen war, über die keine weiteren Aufzeichnungen gefunden wurden. Einmal ging es darum, dass das Zifferblatt doch von Anbeginn an mit Blech hätte beschlagen werden sollen und vermutlich nicht nur hölzern, wie vorgeschrieben; das zweite Problem hatte sich durch die im Turm herrschenden Windbewegungen ergeben, die Gewichte waren durch diese in Schwingungen geraten und brachten durch Übertragung dieser das gesamte Uhrwerk in Gefahr, welches dann durch die Anbringung eines Gehäuses in welchem die Gewichte sich dann bewegten verhindert wurde. Die hierfür nicht in der Kalkulation des Baues vorgesehenen Kosten wurden gebeten erstattet zu werden.

Und zum Schluss ist dann noch der in Neutomischel ansässige Uhrmacher Gottlieb Hain zu erwähnen, er war es, der es übernahm die Kirchturmuhr bis 1855 in stand zu halten. Wir vermuten, dass es Johann Gottlieb Hain (auch Heyn, Heyne o.ä.), geboren 16. Oktober 1816 Alt Tomysl,  war. Er  wurde im Kirchenbuch von Neutomischel bei seiner Eheschließung am 28. April 1853 mit Bertha Carolina Emilia Tepper, geboren 01. Dezember 1830, als in Neutomischel ansässiger Uhrmacher genannt.

Uhrenmechanismus - Quelle: Wikimedia: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/6b/Basilica_de_Yarumal-Mecanismo_del_Reloj.JPG

„Neutomysl, d. 09. März 1845

Ganz ergebene Einreichung des neuen Contrakts zwischen dem hiesigen Kirchencollegio und dem Uhrmacher Gottlieb Hain, von hier wegen Beaufsichtigung der hiesigen Thurmuhr

Da mit dem 20. April dieses Jahres der mit dem hiesigen Uhrmacher Gottlieb Hain am 20. April 44 auf ein Jahr abgeschlossene und unter dem 30. April 44 No. 1019/4 von Eurer Hohen Behörde genehmigte Contract wegen Beaufsichtigung hiesiger Thurmuhr zu Ende läuft, so wurde unter dem heutigen Dato ein neuer auf zehn Jahre dauernder Contrakt mit ihm abgeschlossen, und wir reichen denselben beiliegend in Duplo zur hochgeneigten Bestätigung einer Königlichen Hochlöblichen Regierung ganz ergebenst ein mit dem Bemerken, daß wir uns dabei in die Nothwendigkeit versetzt sehen, dem p. Hain eine Zulage von drei Thalern jährlich zu gewähren, da er unter keiner anderer Bedingung das Aufziehen und die Beaufsichtigung weiter übernehmen wollte. Kein anderes qualificierendes Subjekt findet sich hierorts vor und ohne Beaufsichtigung eines Sachverständigen kann ein solches Werk, wenn nicht bald größere Reparaturen sich herausstellen sollen, keineswegs bleiben. Auch hat sich der Hain in diesem Jahre so gezeigt, daß wir nur seine Aufmerksamkeit auf das Werk lobend anerkennen müssen. Die Uhr ist gut und pünktlich gegangen und kein Schaden daran erkannt worden. Dies bewog uns um so mehr, ihm seine Forderung zu gewähren und diesen Contrakt bald auf 10 hintereinander folgende Jahre abzuschließen.

Eure Königliche Hochlöbliche Regierung bitten wir unter solchen Umständen, diesen eingereichten Contrakt die hohe Genehmigung ertheilen zu wollen“

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Quelle der Contract und Briefzitate: http://szukajwarchiwach.pl/53/893/0/17.82/5365 im Archiwum Państwowe w Poznaniu