Ganz kurze Erklärung der Bezeichnung „Bürger“

- Stadtwappen -

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Ganz kurze Erklärung der Bezeichnung „Bürger“

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Im Mittelalter erhielten einige Dörfer oder Gemeinden das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht zur Stadt erhoben zu werden. In der Region wird ab und an das „Magdeburger Recht“ erwähnt, dieses hatte sich bis nach Böhmen, Schlesien, in die Slowakei und nach Polen verbreitet. In Polen galt das „Magdeburger Recht“ als allgemein verbindlich.

Die Kolonisten waren angeworben und angesiedelt worden unter der Voraussetzung, dass sie in den von ihnen gegründeten und besiedelten Orten ihr eigenes Recht behalten konnten (siehe hierzu auch das Privilegium von Nowy Tomysl“). Der angesiedelte Bewohner der Stadt wurde dann der „Bürger“; er setzte sich ab von den meist rechtlosen und armen Einwohnern. Um „Bürger“ einer Stadt zu werden, die Eintragung in der Stadtrolle zu erhalten, war notwendig

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  • meist eine Zahlung in die Stadtkasse als einmaliger Betrag
  • von einer schon bestehenden „Bürgerschaft“ aufgenommen zu werden
  • die Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Hausbesitz und Eigentum in der betreffenden Stadt nachzuweisen,ob als neu erworben oder ob ererbt war dabei nicht relevant
  • Wehrdienst zur Stadtverteidigung zu leisten
  • den Eid zur Einhaltung aller dieser Verpflichtungen abzulegen

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Wichtig ist aber auch, dass nur ein „Bürger“ das Wahlrecht der Stadtregierung, also des „Bürgermeisters“ oder wie dieser ab und an genannt wurde, des „Senators“ ausüben konnte.