In der Zeitschrift der Historischen Gesellschaft für die Provinz Posen – Herausgeben von Dr. Rodgers Prümer – 1893 – Digitalisiert zu lesen unter: http://www.archive.org/stream/zeitschriftderh05posegoog#page/n388/mode/2up wurde eine Zusammenfassung der verschiedenen Legenden und Begebenheiten sowie auch einiges über die Zunft der Bierbrauer beschrieben. Grätz, das heutige Grodzisk verdankte seinem über Jahrzehnte anhaltenen Wohlstand der Herstellung und Vermarktung seines Bieres. Heute erinnert nur noch wenig an die ehemaligen Brauereien der Stadt, obwohl, wenn man Herrn Jan Szala Glauben schenkt, eine „Wiederbelebung eine alkoholarmen Bierstils“ (sh. Artikel unter: http://derstandard.at/1339638506455/Bier-im-Gerede-Graetzer-Wiederbelebung-eines-alkoholarmen-Bierstils) anstehen könnte
I. Die Entstehung des Grätzer Bieres – Die Legende vom seligen Bernhard
Die Stadt Grätz gehört zweifelsohne zu denjenigen zahlreichen Städten des ehemaligen Großpolens und der jetzigen Provinz Posen, welche im 13. Jahrhundert unter dem Einflusse der damaligen großen deutschen Einwanderung entstand sind. In der ältesten Urkunde, welche über die Stadt erhalten ist, aus dem Jahre 1303, stellt sie sich als deutschrechtliches Gemeinwesen dar, an dessen Spitze ein Vogt Namens Hermann steht (1) . Der Name desselben sowohl als auch der seiner Gattin, Hildegund, weisen auf die deutsche Abstammung hin. Die Stadt gehörte einer adeligen Grundherrschaft; im XVI. Jahrhundert war diese das Geschlecht der Ostrorog, welches eine der Hauptstützen der Reformation in Großpolen war. Grätz wurde in Folge hiervon einer der Mittelpunkte des Protestantismus im Lande, der Sitz eines Generalseniors und der größten Druckerei reformatorischer Werke. Aus Deutschland ausgewanderte Lutheraner gründeten unter Beihilfe der Grundherrschaft damals neben der alten Stadt eine Neustadt, wie dies ähnlich auch bei anderen Städten der Provinz z. B. Zduny, Bojanowo etc. geschehen ist. Als jedoch beim Beginn der Gegenreformation die Ostrorog wieder katholisch wurden, und überdies im Jahre 1662 ein Bernhardinerkloster in der Stadt gegründet wurde, welches in der Bekehrung der Lutheraner außerordentlich erfolgreich wirkte, verlor der Protestantismus seine Kraft unter der Bevölkerung, so dass beim Übergang der Stadt an den preußischen Staat im Jahre 1793 nur eine aus 200 Köpfen bestehende einflusslose protestantische Gemeinde unter ihr gab.
Die Religionsgeschichte der Stadt Grätz ist auch für die Geschichte des Bieres, welches nach der Stadt seinen Namen führt, wichtig, da sich beide Bekenntnisse den Verdienst zuschreiben, die Stadt mit der Fähigkeit zur Herstellung dieses Produktes, welche ihren Wohlstand für Jahrhunderte begründete, ausgerüstet zu haben.
Lukaszewicz erzählt nämlich im II. Bande seiner „Kurzen historischen Schilderung der Pfarrkirchen in der alten Diözese Posen“ (2), dass die beiden Städte Neustadt b. P. und Grätz ihre ehemals berühmten Biere dem Johann Wolan, dem Vater des berühmten reformatorischen Schriftstellers Andreas Wolan, verdanken; derselbe sei Verwalter der Ostrorogschen Güter gewesen, zu welchen die beiden Städte gehörten, und habe dort Brauereien angelegt, zu welchen er Bierbrauer aus dem Auslande, wahrscheinlich aus Böhmen herbeiführte. Mit der Zeit seien die Brauereien in Neustadt in Verfall geraten, wogegen die klügeren Bewohner von Grätz die Kunst, gutes Bier herzustellen, niemals verloren. Lukaszewicz gibt nicht an, aus welcher Quelle er diese Nachricht geschöpft hat; ein urkundlicher Beleg für dieselbe ist in dem Kgl. Staatsarchiv zu Posen nicht aufgefunden worden.
Dagegen erzählt nun der Graf Eduard Racynski in seinen „Erinnerungen aus Großpolen“ (3), dass ihm über die Entstehung des Grätzer Bieres die folgende Legende berichtet worden sei: Ein frommer im Geruche der Heiligkeit stehender Benediktinermönch aus Lubin, Namens Bernhard (U 1603), sei einmal nach Grätz gekommen und habe die Bewohner in großer Verzweiflung angetroffen, weil der Brunnen, aus welchem sie Wasser zu städtischen Brauerei entnahmen, versiegt war. Da habe er zu Gott gebetet und den Brunnen gesegnet, worauf er alsbald wie unter einem artesischen Bohrer aufsprudelte. Die Brauer begaben sich sogleich an die Arbeit; als sie aber das Bier kosteten, hatte es einen ungleich besseren Geschmack, wie früher (diese Sage wurde veröffentlich unter: http://oledry.pl/de/der-brunnen-in-gratz-eine-sage/) – Die Entstehung dieser Legende ist daraus leicht erklärlich, dass der selige Bernhard in Grätz überhaupt eine absonderliche Beehrung genoss. Schon 26 Jahre nach seinem Tode, als im Jahre 1629 Beweismaterial an Wundern, welche an seinem Grabe geschehen seien, zum Zwecke seiner Heiligsprechung gesammelt wurde, spielten Grätzer Bürger und Bürgerinnen eine große Rolle, indem sie Geschichten wunderbarer Heilungen zu Protokoll gaben (4), und im Jahre 1708 stellte sogar der Magistrat zu Grätz ein amtliches Dokument aus, worin er bezeugte, von seinen Vorfahren gehört zu haben, dass im Jahre 1620 zur Pestzeit der selige Bernhard in himmlischer Glorie über der Stadt erschienen sei und, nachdem die ganze Bürgerschaft eine Wallfahrt zu seinem Grabe unternommen und dort ein die himmlische Erscheinung darstellendes Bild dargebracht, die Plage von der Stadt genommen habe (5). Nach der Gründung des Bernhardinerklosters in Grätz mögen die dortigen Mönche wohl auch mitgewirkt haben, die Verehrung des frommen Mönches unter der Bürgerschaft zu stärken; wann man aber angefangen hat, den seligen Bernhard außer als Helfer in der Not auch noch als Spender des zum Brauen besonders geeigneten Wassers zu verehren, ist unbekannt. Tatsache ist es jedoch, dass bis um die Mitte unseres Jahrhunderts alljährlich von Grätz aus Bier an das Kloster Lubin gespendet wurde. Der Biograph des seligen Bernhard hat sich von dem katholischen Lehrer in Lubin, Rudolph Gerlach, erzählen lassen, dass diese Abgabe noch im Jahre 1846 oder 1847 geleistet wurde, und die Grätzer Bürger Johann Humpinski und Hipolit Bibrowicz sagten aus, dass die Spende von der Brauerinnung im Namen der ganzen Stadt gegeben und, als die Brauerinnung aufhörte, von demjenigen Brauer geleistet wurde, welcher den gesegneten Brunnen in Pacht hatte, so lange als nach der Aufhebung des Klosters der letzte Benediktiner in Lubin weilte (6).
Selbstverständlich kann diese Tatsache nur als Folge, nicht als historische Begründung der Legende angesehen werden, um so weniger, als wir nicht wissen, wann die Grätzer Bier-Abgabe nach Lubin begann.
Bemerkenswert ist es, dass beide Erzählungen über die Entstehung des Grätzer Bieres dieselbe in das XVI. Jahrhundert verlegen, und dass tatsächlich die ältesten erhaltenen urkundlichen Nachrichten auf dieselbe Zeit hinweisen.
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- (1) Codes diplomaticus Majoris Polonise, Bd. II S. 231 f.
- (2) Lukaszewicz, Krótki opis historyczny kosciolów parafialnych w dawnéj dyecezyi Pozn. II S. 46
- (3) Raczynski, Wspomnienia Wielkopolski 1842. I S. 245.
- (4) Chwaliszewski, Zywot i cuda wielebnego alugi bozego s. Bernarda z Wabrzezna. 1861, S. 52 ff
- (5) Das Dokument ist abgedruckt bei Chwaliszewski a.a.O. S. 115 ff
- (6) Chwaliszewski a.a.O. S. 142 und 144
II. Die ältesten urkundlichen Nachrichten. – Die Organisation der Grätzer Bierbrauerei nach dem ältesten Statut von 1601
Im Mittelalter war der Betrieb der Brauerei viel allgemeiner geübt wie heute. Fast jeder angesehenere Bürger hatte auf seinem Grundstück ein Malzhaus – braseatorium – in welchem er durch sein Gesinde oder wohl auch mit Hinzuziehung eines sachverständigen Brauknechts das für seinen Hausbedarf nötige Bier herstellt. Gegen Ende des Mittelalters wurde das Malz von den Bürgern gewöhnlich fertig gekauft und aus demselben in den privaten Brauhäusern das Bier hergestellt. Deshalb entstanden in den Städten eher Zunftverbindungen unter den Mälzern, während die Brauerei als Lebensberuf noch weniger betrieben wurde. Später als dies schon mehr der Fall war, traten in kleineren Städten die Bierbrauer gewöhnlich in die Mälzerzunft ein, in größeren bildeten sie besondere neben derselben bestehende Zünfte.

Marktplatz mit dem alten Brunnen dessen Wasser dem Bier seine Güte gegeben haben soll – Quelle: Muzeum Ziemi Grodziskiej (muzeum.webstudio4u.com)
In Grätz dürfte die Entwicklung einen ähnlichen Gang genommen haben, wenn auch freilich urkundliche Nachrichten hierüber aus dem Mittelalter und dem XVI. Jahrhundert vollständig fehlen. Die älteste Urkunde, welche wir über das Brauwesen in Grätz besitzen (1), stammt vom Jahr 1601; da dieselbe aber ein eingehendes Innungsstatut ist, so gestattet sie sofort einen tiefen Einblick in den damaligen Betrieb und lässt auch stellenweise Rückschlüsse auf frühere Zeiten zu. Zunächst geht aus derselben hervor, dass nicht nur schon früher in Grätz Bier gebraut wurde, sondern daselbst auch eine Mälzerinnung existiert hat. Dieselbe muss auch schon Statuten besessen haben, den 1601 wurden diese durch den Grundherrn Graf Johann von Ostrorog aufgehoben und an ihre Stelle die damals erlassenen gesetzt. Zu einem ausschließlichen Rechte des Malzens und Brauens hatte die Innung damals es durchaus noch nicht gebracht. Vielmehr durfte jeder Bürger, welcher in der Alt- oder Neustadt ein Haus besaß, malzen und brauen, nur wurde ihm anempfohlen, sich die ersten beiden Male von einem Brauer bedienen zu lassen und erst allein zu arbeiten, wenn er es verstände. Außerdem gab es noch Halbbrüder oder Machelniks, von denen ausdrücklich bestätigt wurde, dass sie ihr Handwerk gut verständen und es ungehindert durch die Innungsmitglieder, wenn auch unter einer gewissen Aufsicht derselben, treiben dürften.
Die Innungsmitglieder selbst nannten sich Mälzer, nahmen aber offenbar nicht nur diese, sondern auch die eigentlichen Bierbrauer auf. Dass die Aufnahme in die Innung damals noch nicht eine ganz besonders privilegierte Stellung verlieh, ersieht man aus den unschwer zu erfüllenden Aufnahmebedingungen. Die Innung verlangte nämlich von dem Gesellen, welcher Meister werden wollte, außer dem von allen Zünften geforderten Nachweis der ehelichen Geburt, der guten Führung und der regelrechten Erlernung des Handwerks nur die Erlegung von 4 polnischen Gulden, 4 Pfund Wachs und 2 Faß Schwarzbier. Grätzer Meistersöhne wurden bei der Aufnahme allerdings schon in dieser Zeit bevorzugt, indem sie nur 6 Groschen Eintrittsgeld zahlen und von den lästigen Diensten des Jungmeisters, wie Biereinschenken, Kerzenhalten etc. frei waren. Auch Gesellen, welche eine Meisterwitwe heirateten, genossen eine Ermäßigung des Eintrittsgeldes und waren von den Diensten frei. Die Meldung zum Meister war auf zwei Termine, zu Johanni und Michaeli, beschränkt. Auch die Bedingungen für die eintretenden Lehrling waren mäßige. Ein Eintrittsgeld von denselben verlangte die Innung gar nicht, sondern nur eine Tonne schwarzen Bieres und zwei Pfund Wachs. Der Meister musste allerdings 3 Mark Lehrgeld erhalten, wofür er den Lehrling zu beköstigen hatte. Die Lehrzeit dauerte ein Jahr. Ein Lehrling, der Geselle geworden war, musste mindestens ein Jahr in Arbeit stehen oder wandern, bevor er sich zum Meister melden konnte.
Die Organisation der Innung wich in keinem Stücke von der gewöhnlichen Zunftverfassung jener Zeit ab. An der Spitze der Innung standen zwei Älteste, welche die Innung jährlich neu wählte, und der Magistrat bestätigte. Diese wählten sich für ihr Amtsjahr 6 Beisitzer. Aus dieser verhältnismäßig großen Zahl von Vorsitzenden lässt sich schließen, dass die Innung sehr zahlreiche Mitglieder hätte, worüber sonst Nachrichten aus jener Zeit nicht vorhanden sind. Zu den Beratungen wurden immer auch zwei Vertreter der Halbbrüder herangezogen, wenn der Gegenstand diese mit betraf. Der Innungsbeitrag bestand in 1 Shilling vierteljährlich. Zahlreiche Bestimmungen des Statuts regelten die Ordnung bei den Innungs-Versammlungen und Gelagen, die innere Gerichtsbarkeit der Zunft, die Feiertagsheiligung, die Bestattung verstorbener Mitglieder u. a.
Über das Bier selbst erfahren wir, dass helles und dunkles Bier gebraut wurde. Das dunkle, welches offenbar das beliebtere war, führte den Namen Kuc (= kleines Pferd). Tierbezeichnungen für Biere sind überhaupt nicht selten: es sei an das Schöps und das Münchener Bockbier erinnert. Sowohl zu dem hellen als dunklen Biere wurde reines Weizenmalz genommen, und zwar war bestimmt, dass aus 4 Vierteln desselben 11 Faß dunkles oder 14 Faß helles Bier hergestellt werden sollten. Streng verboten war es sowohl den Innungsmitgliedern als Halbbrüdern, verdorbenes Getreide zum Malz zu nehmen. War das Bier fertig gestellt, so musste es, bevor es ausgeschenkt oder ausgeführt werden durfte, einer Bierprobe unterworfen werden. Zu diesem Zwecke musste der Meister einen Gesellen zu dem Bürgermeister senden. Er selbst durfte nicht gehen, ebenso wenig seine Frau schicken. Der Bürgermeister trat mit den Ältesten zusammen, und sie kosteten das Bier und stellten endgültig fest, ob es als helles oder dunkles zu betrachten sei. Es geht aus dieser Bestimmung hervor, dass beide Biere dem äußere Ansehen nach sich kaum sehr von einander unterschieden. Wurde der Meister bei der Probe auf Fälschungen ertappt, so verlor er für ewige Zeiten das Recht zum Betriebe des Handwerks. War ein Geselle schuld, so mussten der Meister und seine Gattin ihre Unschuld beschwören, und der Geselle allein bestraft.
Den Preis des Bieres zu bestimmen war nicht Sache des einzelnen Brauers, vielmehr wurde von Zeit zu Zeit eine Biertaxe erlassen. Die Innung trat zu diesem Zwecke mit dem Magistrat und den Abgeordneten der Bürgerschaft zusammen. Der festgestellte Preis wurde auf das Schloß an den Grundherren gemeldet, und dieser ließ ihn durch öffentlichen Ausruf in der Stadt bekannt machen.

Der Brunnen mit seinem hölzernem Aufbau heute – Bildquelle: http://www.grodzisk.wlkp.pl/page.php?o=21
Von besonderem Interesse ist die Frage, ob zu jener Zeit das Grätzer Bier schon außerhalb der Stadt selbst einen Namen hatte und exportiert wurde. Zwei Stellen in dem genannten Statut von 1601 lassen darauf schließen, dass die Brauer auf die Ausfuhr rechneten. Es sind nämlich Strafen für die Brüder oder Halbbrüder angesetzt, welche Bier vor der Probe ausschenken oder aufs Land führen (niesmial kucu szynkowac ani othwarzac ani stawiac na wiesz Nr. 18), und an einer anderen Stelle wird geboten, die Fässer auf der einen Seite mit dem Stempel der Stadt, auf der anderen mit dem des einzelnen Bierbrauers zu bezeichnen und bei Strafe keine Achtelfässer ohne Stempelung aufs Land zu führen oder Fuhrleuten zu übergeben (ktory tesz smial piwo stawiac na wies albo furmanom w achteliach niecechowanych etc. Nr. 28). Der an beiden Stellen gebrauchte Ausdruck „aufs Land führen“ scheint allerdings darauf hinzudeuten, dass nur die Landbevölkerung in der Umgegend der Stadt regelmäßig mit dem Biere versorgt wurde, von einer weiteren Ausfuhr in andere Städte und von einer eigentlichen Konkurrenz des Grätzer Bieres mit dem anderer Städte scheint indessen noch nicht die Rede gewesen zu sein. Für die Richtigkeit dieser Annahme spricht auch der Mangel jeglicher Nachrichten aus anderen Städten über dort etwa eingeführtes Grätzer Bier im Anfange des 17. Jahrhunderts. Eine Notiz aus dem Jahre 1613 macht es sogar sicher, dass z. B. in der dem Kloster Lubin gehörigen Stadt Kriewen kein anderes auswärtiges Bier geschenkt wurde, als das Breslauer Schöps.
Die erste der oben angeführten Stellen zeigt übrigens, dass das dunkle Bier (Kuc) es war, welches die Stadt in die Umgegend ausführte.
Im Ganzen kann man wohl sagen, dass gegen Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts das Grätzer Bier anfing, in engen lokalen Grenzen ein gewisses Ansehen zu erlangen. Schon damals galt die Güte des Bieres, wie die Bezeichnung der Fässer mit dem städtischen Stempel und die Prüfung unter Teilnahme des Bürgermeisters beweist, für eine die ganze Bürgerschaft interessierende Angelegenheit; man arbeitete offenbar darauf hin, mit der Zeit das Ausfuhrgebiet zu erweitern.
- (1) Kgl. Staatsarchiv zu Posen: Grätz A. 1.
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