Gebäude der Stadt Neutomischel – Eine Loh-Gerberei zieht auf das Hausgrundstück No. 44 / 1860

Die süd-westliche Ecke des ehem. Neuen Marktes, die alten Gerbereigrundstücke befanden sich hinter den Bäumen / Karte aus der Sammlung des Wojtek Szkudlarski

Die süd-westliche Ecke des ehem. Neuen Marktes, die alten Gerbereigrundstücke befanden sich hinter den Bäumen / Karte aus der Sammlung des Wojtek Szkudlarski

Die Gerber unterschieden sich nach dem von ihnen gebräuchlichen Gerbverfahren. Eine Gruppe bildeten dabei die Lohgerber, auch Lauer, Loher oder Rotgerber genannt. Ihr Handwerk und auch die Berufsbezeichnung sind längt in Vergessenheit geraten.

Lohgerber gerbten die großen und schweren Tierhäute, wie z. B. Rinderhäute, zu strapazierfähigem Leder. Dieses wurde für Sättel und Zaumzeug und Sohl- und Schuhleder genutzt.

Zunächst wurden die rohen Häute in fließendem Wasser gespült, bevor sie auf dem Schabebaum mit dem Scherdegen von Fleisch- und Fettresten befreit wurden. Anschließend erfolgte das sogenannte Äschern mit Kalk in Gruben. Durch diese Prozedur lösten sich die Haare vom Balg und durch eine weitere Schabung konnten diese dann entfernt werden. Im Anschluss wurden die Häute, zusammen mit einer Lohe aus Eichen- oder Fichtenrinde, welche sehr gerbstoffreich sind, und Galläpfeln, diese enthalten Gallusgerbsäure, zur Gerbung in eine Lohgrube gebracht. Die Rinden wurden anfangs noch per Hand, später über Wasserkraft, angetriebene so genannte Lohmühlen, zerkleinert.

Ein solche klassische Gerbung konnte bis zu 3 Jahre dauern. Die Häute mussten alle 2-4 Monate umgeschichtet werden, für eine dauernde Arbeit musste ein Gerber über möglichst viele Gruben verfügen.

Generell benötigte eine Gerberei große Mengen an Wasser; einmal für die Vorbereitung zur Gerbung, aber auch nach der Entnahme aus der Gerblohe mussten die Häute über längere Zeit gespült und gewässert werden.

Durch die an die aufgeführten Prozesse sich anschließende Trocknung an der Luft, hierzu wurden die Häute aufgespannt, vollendete sich der Gerbvorgang. Die letzten noch auszuführenden Arbeitsprozeduren waren das Walzen, Glätten, Wachsen und Beschneiden des Leders.

Durch die extrem starke Geruchsbelästigung waren Gerber meist verpflichtet sich am Stadtrand oder in Vorstädten anzusiedeln. Die von den Gerbern genutzten Wasserläufe wurden durch das Waschen des Leders, bei dem mineralische Stoffe wie Alaun, Arsenik, Kalk, Salz und Fleisch- und Haarreste ausgeschwemmt wurden, enorm verunreinigt. Gerber selbst waren großen gesundheitlichen Gefahren bei ihrer Arbeit ausgesetzt. Ihre Tätigkeit in der Nässe und die Nutzung von kaltem Wasser führte zu rheumatischen Erkrankungen, der Umgang des bei der Äschung genutzten Kalks, brachte Verätzungen mit sich und die Verwendung der rohen Häute, welche oft durch Milzbrand verseucht waren bargen immer die Gefahr einer Milzbrandinfektion.

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Das Haus der "alten" Hausno. 44 (rechts), es ist 1937 der neu angelegten Straße gewichen / Foto: http://mojemiasto.oledry.pl/

Das Haus der „alten“ Hausno. 44 (rechts), es ist 1937 der neu angelegten Straße gewichen / Foto: http://mojemiasto.oledry.pl/

Am 18. September 1858 verstarb der in Neu Tomysl ansässig gewesene Bürger und Gerbermeister Johann Gottlieb Fischer im Alter von ca. 64 Jahren. Er hinterließ seine Ehefrau Johanna Rosina Hudzinski (es finden sich zu ihrem Geburtsnamen verschiedenste Schreibweisen) und vermutlich 8 , der 10 der Familie zugeordneten Kinder. Die Familie war auf dem Hausgrundstück Neu Tomysl No. 45 ansässig gewesen.

Die Wittwe Fischer hat nach dem Tod ihres Mannes den Gerbereibetrieb, ohne das Wohnhaus, dessen Besitzerin sie noch mindestens bis zum Jahr 1864 war, an den Gerbermeister Julius Kuttner und dessen Ehefrau Rosette Jacobsohn veräussert.

Von der jüdischen Familie Kuttner wurden nachträgliche Beurkundungen in den Standesamtsaufzeichnungen aus dem Jahr 1882 gefunden, welche bescheinigten, dass ihr Sohn Alexander 1856 und ihre Tochter Flora im darauffolgenden Jahr 1857 in Neu Tomysl geboren worden waren. Es kann also angenommen werden, dass die Familie sich ungefähr um diese Zeit in Neu Tomysl niedergelassen hatte.

1864 fand sich Julius Kuttner als Grundsteuerpflichtiger Eigenthümer des Hausgrundstücks No. 44 in Neu Tomysl. Das Anwesen ist jedoch bereits Ende des Jahres 1859 im Besitz der Familie gewesen. Dieses belegt ein Schreiben datiert vom 25. September 1859 in dem der Gerbermeister Julius Kuttner die Verlegung seiner Lohgerberei beantragt. – Die öffentliche Bekanntmachung hierzu fand sich im Oeffentlicher Anzeiger – Beilage zum Amtsblatt – Posen, den 15. November 1859 No. 46 / 1859:

Bekanntmachung

„Der Gerbermeister Julius Kuttner hierselbst beabsichtigt, seine Lohgerberei aus dem Fischer’schen Besitzthum No. 45 nach dem von ihm erkauften Grundstück No. 44 hierselbst zu verlegen, resp. innerhalb des Gartenraumes des letztgedachten Grundstücks das Werkstadthaus pp. zu errichten.

Die Baustelle ist vom Besitzer bereits durch einen Pfahl näher bezeichnet.

Nach §29 der Allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1843 wird dies Vorhaben mit dem Bemerken veröffentlicht, daß etwaige Einwendungen gegen dasselbe binnen vier Wochen präklusivischer Frist bei uns angebracht werden müssen.

Neutomysl am 2. November 1859″

Der Magistrat Fischer

Im Archivmaterial des polnischen Staatsarchives in Poznan fand sich hierzu, dass die Genehmigung erteilt wurde, diese aber mit Auflagen verbunden worden war:

„Dem Gerbermeister Julius Kuttner wird hiermit die nachgesuchte Erlaubniß ertheilt, auf seinem Grundstücke No. 44 zu Neutomysl nach Maasgabe des beighefteten Situations Planes eine Gerberei und zwar unter Beobachtung nachstehender Bedingungen anzulegen:
1. der Boden der Werkstatt ist mit einem Gefälle nach dem Abzugs-Kanal in wasserdichter Pflasterung auszuführen
2. die Werkstatt ist stets verschlossen zu halten; die in derselben sich erzeugenden Dünste sind mittelst eines über den Dachfirst hinausführenden bis auf 60 Fuß (ca.18,30m) Höhe zu errichtenden Schlotts abzuführen; die Dachluken sind zu beseitigen und der Betriebsraum des Gerberei Gebäudes ist mit einer geschlossenen Decke zu versehen
3. die Gruben sind wasserdicht anzulegen und mit dichtschließenden Deckeln zu versehen
4. der unterzeichneten Königl. Regierung wird vorbehalten, sofern bei Befolgung dieser Vorschriften dennoch die Nachbarschaft durch den Gewerbebetrieb belästigt werden wollte, das Trocknen der Felle nach ihrem Ermessen in geschlossenen, mit einem Schlott versehenen Räumen, desgleichen die Errichtung einer bis 20 Fuß (ca. 6,10m) hohen Mauer an den Grenzen des Grundstückes anzuordnen und hat Unternehmer dieser Anordnung sich unweigerlich zu fügen.

Posen, den 5. Januar 1860

Königliche Regierung – Abth. des Innern, gez. v. Seltzer“

Der Erlaubnisschein wurde noch unter dem Datum des 05. Januar 1860 von der Königlichen Regierungsbehörde an das Königliche Landraths Amt in Neu Tomysl versandt. Dieses, vertreten durch den Landrath von von Saher leitete das Dokument dann mit der Maßgabe, dass „auf die Bedingungen bei Anlegung der Gerberei ist mit aller Strenge zu halten“ sei und die „Aushändigung binnen 3 Tagen“ zu erfolgen habe an den Magistrat per 18. Januar 1860, weiter.

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Die süd-westliche Ecke des heutigen Plac Niepodległości / Foto: PM

Die süd-westliche Ecke des heutigen Plac Niepodległości / Foto: PM

Letztlich ist das Hausgrundstück der No. 44 um 1896/97 an die Familie des Fleischermeisters Valentin Kupczyk und dessen Ehefrau Valentina geb. Szostak übergegangen.

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Das Wohnhaus der Matheas Haendschinske’schen Erben mit der Anschrift „Am Neuen Markte No. 44“ wurde im Jahr 1836 beschrieben als ein 30 3/4 Fuß langer, 34 1/2 Fuß breiter und 8 Fuß hoher Bau (ca. 9,40×10,50×2,50m) mit äußeren Wänden „von Ziegeln“ welche 1 1/2 Fuß (ca. 0,50m) stark mit Kalk beworfen waren. Es hatte über ein mit Biberschwanz-Ziegeln gedecktes Dach verfügt. Im Inneren waren über 1nen Hausflur 2 Stuben und 2 Kammern zu erreichen gewesen. Durch einen „Thorweg mit 2 Thoren zu je 2 Flügeln“ konnte in den Hof eingefahren werden. Ein Giebel des Hauses stieß an den des Hauses des Gottlieb Fischer, der andere an den Garten der Johanna Bautz. Das Haus wurde als in „gutem Zustand“ beschrieben und dessen Alter auf „etwa 13 Jahre“ geschätzt. Durch dieses Alter war es vermutlich auch eines der Häuser, welche nach dem großen Brand des südlichen Neuen Marktes im Jahr 1822 errichtet worden waren.

Wir vermuten, dass es sich bei dem früheren Besitzer um Mattheas Henczynski, einem in Neu Tomysl ansässig gewesenen Kürschner, gehandelt hat. Kürschner verarbeiteten Tierfelle zu Pelzbekleidung; sie richteten die Felle aber auch selbst zu, d. h. auch sie beschäftigten sich schon mit der Gerberei.

Als eine Ausfertigung der Beschreibung zur Erhebung des Beitrages zur Feuerversicherung des Hauses im Jahr 1863 für den „neuen“ Besitzer, den Gerbermeister Julius Kuttner erstellt worden war, war das Wohnhaus nahezu unverändert beschrieben worden. Vermerkt hatte der Versicherungsbeauftragte jedoch, dass es „in allen Theilen einer gründlichen Reparatur unterworfen worden war“.

Das beantragte und genehmigte Gerbereigebäude wies die Abmessungen von 44 Fuß lang, 20 Fuß tief und in 2 Etagen 14 bzw. 9 Fuß hoch (ca. 13,40×6,10×4,30/2,80m) auf; es war als ein Ziegelfachwerkbau, welcher mit Kalkmörtel verputzt gewesen war, errichtet worden. Erbaut worden war die Gerberei im Jahr 1860.

Weiterhin hatte man 1860 auch noch einen 32 Fuß langen, 16 Fuß tiefen und 6 Fuß (ca. 9,80×4,90×1,80m) hohen Schuppen, diese Angaben waren ohne Berücksichtigung der Fundamente vorgenommen worden, auf dem Gelände errichtet.

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Quellen:
Akten des Staatsarchivs Poznan (http://szukajwarchiwach.pl/):     1. Stadtakten / Beschreibung sämtlicher Gebäude in der Stadt Neu Tomysl; 2. Kirchenbücher der evangelischen Gemeinden; 3. Akten der Magistrats- und der Polizei-Verwaltung zu Neutomischel betreffend die Ertheilung der Genehmigungsurkunden zu gewerblichen Anlagen