Kurzmeldung – Überfall und Beraubung des Wirtes Thomas Chudy -1873- Sicherheitspolizeiliche Bekanntmachung – No. 3938

Blick auf Dakowy Mokre - Eigenaufn.

Blick auf Dakowy Mokre – Eigenaufn.

„In der Nacht vom 17. zum 18. d. Mts. (Juli 1873) ist der Wirth Thomas Chudy aus Dakowy Mokre auf dem Wege von Stenszewo nach Jeziorki seiner Baarschaft von 1 Thlr. 10 Sgr. und seines Fuhrwerks beraubt worden.

Das Fuhrwerk bestand aus:

  1. einem Bauernwagen mit Leitern, eisernen Achsen, eicherner Deichsel, Wagenkorb, hinten gelb, vorne roth angestrichen, der Halter hinten von einer Leiter zur andern roth und an einer Seite mit Eisen geflickt
  2. 2 Pferden: a) einer Fuchstute mit Blässe, 8 Jahr als, 8 Wochen erst nach dem Fohlen, b) dunkelbrauner Hengst mit Stern, 2 1/4 Jahr alt, beide Pferde erst gestern an den Hufen geschärft, jedoch nicht beschlagen
  3. Geschirre: alte beim Hengste, neuer Brustgurt, der Deichselriemen frisch geflickt, ein Nasenriemen angebracht, während derselbe bei der Stute fehlt.

Ausschnitt aus Messtischblatt 1911 - Quelle: http://mapy.amzp.pl/tk25.cgi?23,48,60,80

Ausschnitt aus Messtischblatt 1911 – Quelle: http://mapy.amzp.pl/tk25.cgi?23,48,60,80

Des Raubes verdächtig sind zwei unbekannte Männer, von denen der eine, ungefähr 35 Jahr alt, schlank und 6-7 Zoll groß ist, blondes Haar und rothen Schnurrbart hat und mit grauem Zeugrock desgleichen Hosen, Lederstiefeln und eine schwarze Tuchmützen mit Schirm bekleidet war, während der andern ungefähr 40 Jahr alt, untersetzt, und 1-2 Fuß groß ist, schwarzes Haar und schwarzen Backenbart hat und mit schwarzem Kortrock, schwarzen Tuchhosen, Lederstiefel und mit runder Mütze ohne Schirm bekleidet war.

In Begleitung der muthmaßlichen Räuber befand sich ein Frauenzimmer, welches circa 25 Jahr alt, schlank und blond ist und mit braunem rothpunktirten wollenem Kleide dunkelrother Schürze, roth und weiß karrirten Tuche und weißem Häubchen bekleidet war. Die Räuber, welche polnisch mit ausländitchem Accent sprachen; sind mit den geraubten Sachen nach Stenszewo zu entflohen. Es wird ersucht, das geraubte Fuhrwerk im Ermittelungsfalle mit Beschlag zu belegen und die muthmaßlichen Räuber im Betretungsfalle festzunehmen und mir umgehend davon Nachricht zu geben.

Grätz, den 21. Juli 1873 – Der Staatsanwalt“

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Quelle: