Privatschule Frl. Marie Landmann in Neutomischel 1877-1881

Die frühere Bahnhofstrasse, rechts erkennbar die Buchstaben HO ..., dieses Gebäude war der Hopfenspeicher der Familie Landmann - Ansichtskarte Sammlung Wojtek Szkudlarski

Die frühere Bahnhofstrasse, rechts erkennbar die Buchstaben HO …, dieses Gebäude war der Hopfenspeicher der Familie Landmann – Ansichtskarte Sammlung Wojtek Szkudlarski

Im Lexikon der deutschen Dichter und Prosaisten von Franz Brümmer / 1913 in Leipzig erschienen, findet sich eine Kurzbiographie:

Landmann, Marie, geboren am 15. Februar 1850 in Berlin, siedelte 1863 mit ihren Eltern nach Neutomischel in der Provinz Posen über u. besuchte 1866-68 eine Pensionsanstalt in Grünberg (Schlesien), worauf sie 1868 ihr Lehrerinnenexamen ablegte. Sie unterrichtete zunächst durch eine Reihe von Jahren ihre jüngeren Schwestern, war später Vorsteherin einer kleinen Privatschule in Neutomischel u. ging, nachdem sie ihre Prüfung als Schulvorsteherin abgelegt, 1882 nach Breslau, wo sie seit dem März 1884 teils als Pensionsvorsteherin, teils als Schriftstellerin tätig war. Sie war Mitbegründerin des Breslauer Vereins „Frauenwohl“ (1891) und bis 1905 Schriftführerin desselben. Sie starb in Breslau am 30. September 1908. S: Novellen, 1882 – Die Zeitungsbraut (Dram. Scherz), 1896″

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Es sind nur wenige Hinweise, welche die Anwesenheit der Familie Landmann in Neutomischel  überhaupt belegen. Julius Landmann und seine Ehepartnerin Johanna geb. Meyer hatten 1849 in Frankfurt an der Oder die Ehe geschlossen. Die Familie hatte dann in Berlin ihren Wohnsitz, wo Julius Landmann als Handlungsreisender u. a. im Hopfenhandel tätig war. Marie galt als älteste Tochter des Paares.

Der Hopfen war es vermutlich auch, der die Familie bewogen haben mag, nach Neutomischel zu übersiedeln. Julius Landmann galt im Jahr 1863 als Besitzer der Anwesen No. 94-95 in Neutomischel auf denen er einen Hopfenspeicher errichtet hatte; weiterhin wurde er  1873 durch J. J. Flatau in der Liste der bedeutendsten „Hopfenproducenten und -händler“ der Stadt  geführt. 1873 war aber auch das Jahr in welchem Julius Landmann verstorben zu sein scheint, denn im Grundbuch findet sich, dass die Grundstücke No. 94-95 auf die Wittwe Johanna in jenem Jahr überschrieben worden waren.

Die Familie Landmann scheint der Bildung gegenüber aufgeschlossen gewesen zu sein. Marie Landmann, so heißt es in der Kurzbiographie, hatte 1868 ihr Lehrerinnenexamen abgelegt. Außer Frage steht, dass sie in den 9 Folgejahren in Neutomischel Privatunterricht für schulpflichtige Kinder erteilte, nicht bekannt ist, ob es wirklich lediglich nur ihre jüngeren Schwestern waren, welche sie unterrichtete.

1877 war das Jahr in dem das Leben der Privatlehrerin Marie Landmann eine Wende erfahren hatte. Marie Landmann hatte zum Dezember des Jahres ihre eigene Mädchenschule gegründet. Ob dieses sich ebenfalls in der Bahnhofstrasse auf dem elterlichen Grundstück befand ist nicht bekannt.

Mit Beginn dieses Jahres hatte Witte sein Amt als Bürgermeister und in einigen anderen Positionen in der knapp 1.300 Einwohner zählenden Stadt angetreten. Es ist nichts genaueres über die Auslöser der im Dezember 1877 begonnenen Ereignisse, die auch die Schule des Fräulein Marie Landmann einschloss, bekannt; Witte spielte darin jedoch mehrfach eine Schlüsselrolle.

In jener Zeit galten folgende Bestimmungen:

  1. Die Allerhöchste Kabinetsordre vom 10. Juni 1834, betreffend die Aufsicht des Staates über Privatschulen und Privatpersonen, welche sich mit dem Unterrichte und der Erziehung der Jugend beschäftigen.
  2. Die Ministerial Instruktion vom 31. Dezember 1839 zur Ausführung der Allerh. Kabinetsordre vom 10. Juni 1834, betreffend die Beaufsichtigung der Privatschulen, Privat-Erziehungsanstalten und Privatlehrer, sowie der Hauslehrer, Erzieher und Erzieherinnen.

Es waren demgemäß nur Personen zur Erteilung von Privatunterricht in ihrer Wohnung, oder in Familien oder in Privatschulen berechtigt, wenn sie dazu befähigt waren und einen besonderen Erlaubnisschein von der betreffenden Königlichen Regierung oder deren Vertretern erhalten hatten. Einen solchen Erlaubnisschein bedurften auch alle Erzieherinnen.

Witte setzte sich hinsichtlich dieser Bestimmungen nun mit dem Ausbildung respektive dem Pflichtschulbesuch der Tochter des Major von Hippel auseinander. Dieser schickte seine Tochter nicht zum Unterricht an die öffentliche Stadtschule; sondern erteilte dieser selbst mit seiner Frau häuslichen Unterricht, allerdings wurden auch Nachhilfestunden durch den Gefreiten Hartmann gegeben. Und eben um den Erlaubnisschein von Letzerem ging es.

Major von Hippel legte das Schreiben in dem er um Stellungnahme gebeten wurde jedoch gegen ihn persönlich gerichtet aus. Einige Passagen aus seinem Antwortschreiben sind denn: „… da ich immer in Kreisen bewegt habe, in denen ungebildete Menschen nicht gelitten werden …„, „… meine Tochter mit Kindern ungebildeter Familien zusammen kommen zu lassen …“ oder auch „… Unmanierlichkeiten lernen könnte, über welche man hier Orte zwar hinweg sieht, die aber in den Kreisen, zu welchen ich und meine Familie mich rechne, leicht auffallen könnten …“.

Die Meinung welche Major von Hippel gegenüber seinen Mitmenschen hatte. war scheinbar nicht sehr hoch gewesen, er hatte zwar noch eingelegt mit den Worten „… Ich füge hierbei hinzu, daß ich keineswegs alle Kinder zu der oben bezeichneten Kategorie rechne, es gibt Gott sei Dank hier am Orte ja auch rühmliche Ausnahmen…“, doch das Negative, Beleidigende hatte überwogen.

Major von Hippel ließ sich zudem noch dazu hinreißen zu schreiben, dass der wohllöbliche Magistrat „… seine Aufmerksamkeit der seit dem 1. December d. Jrs. hier eröffneten sogenannten Mädchenschule zuwendenmöge, „welche bis jetzt noch keine Concession besitzt und in der den bestehenden Bestimmungen entgegen (Minst. Restrikt vom 31. December 1858) von jüdischen Lehrerinnen auch christliche Kinder unterrichtet werden.

Die in der Kurzbiographie der Marie Landmann erwähnte „kleine Privatschule“ an der sie Vorsteherin gewesen war, war ihre eigene gewesen.

Witte als Bürger- und höchster Polizeivorsteher konnte nach einer solchen schriftlich eingegangenen Denunziation nicht untätig bleiben, zumal er sich die Klärung des Schulbesuchs der Tochter des Major von Hippel zueigen gemacht hatte. Er übersandte an Marie Landmann ein Schreiben mit folgendem Passus:

Da nun Sie, wie zu unserer Kenntnis gekommen ist, dieser Tage eine Privatschule errichtet haben, resp. Privatunterricht an schulpflichtige Kinder in Ihrer Wohnung ertheilen, so werden Sie hierdurch aufgefordert, uns Ihre Befähigungszeugnisse resp. den vorbenannten Erlaubnisschein zur Einsicht vorzulegen, bis dahin aber sich jeder Ertheilung von Unterricht in Ihrer Wohnung oder in Familien zur Vermeidung der gesetzlichen Strafen zu enthalten.“

Marie Landmann antwortete darauf mit folgendem Wortlaut:

Da ich seit 9 Jahren in hiesiger Stadt Privatunterricht an schulpflichtige Kinder ertheile, so war ich der Meinung, daß die Königl. Polizeiverwaltung in Neutomischel von meiner Befähigung resp. Berechtigung dazu bereits unterrichtet ist.

Aus Ihrem verehrt. Schreiben v. 4. d. Mts. ersuche ich zu meiner Verwunderung, daß dies nicht der Fall ist und beeile mich daher, Ihnen meine Befähigung zum Unterrichten durch beigeschlossenes, von dem Königl. Provinzial-Schul-Collegium in Breslau ausgestelltes Prüfungs-Zeugniß darzuthun, welches, so viel mir bisher bekannt war, die Erlaubniß zur Ertheilung von Unterricht in sich schließt.

Sollte ich außerdem eines besonderen Erlaubnisscheines bedürfen, so ersuche ich Sie, mir denselben obgleich um 9 Jahre verspätet, gefälligst ausstellen zu wollen.“

Hier nun kürzen wir den Schriftwechsel in seiner Wiedergabe ab. Witte bestand auf die Vorlegung des Erlaubnisscheines und hielt das Lehrverbot, sowie die Strafandrohung bei Zuwiderhandlung, aufrecht.

Noch im Dezember 1877 schrieb Marie Landmann an die Königliche Regierung in Posen und beantragte einen Erlaubnisschein zur Berechtigung der Erteilung von Unterricht. Diese verwies sie jedoch an die zuständige Ortsschulbehörde, da dieser die Entscheidung zur Ausstellung eines solchen oblag. Somit war sie wieder bei Witte angelangt, hier in seiner Eigenschaft als Mitglied des Schulvorstandes.

Die frühere Bahnhofstrasse, auf der rechten Strassenseite (im Vordergrund) lag das Grundstück der Familie Landmann - Ansichtskarte Sammlung Wojtek Szkudlarski

Die frühere Bahnhofstrasse, auf der rechten Strassenseite (im Vordergrund) lag das Grundstück der Familie Landmann – Ansichtskarte Sammlung Wojtek Szkudlarski

Witte schrieb an die weiteren Mitglieder des Schulvorstandes am 15. Januar 1878 wie folgt: “ Ich bin dafür der Antragstellerin folgenden Erlaubnißschein zu ertheilen: „Dem Fräulein Marie Landmann zu Neutomischel wird aufgrund der §§ 15 und 18 der Ministerial Instruktion vom 31. December 1839 die widerrufliche und nur für das laufende Jahr gültige Erlaubniß erteilt nur in ihrer Wohnung Kinder mehrerer Familien gemeinschaftlich unterrichten zu dürfen“ Die Herren W. Peikert – N. Maennel – ? Lutz – Dr. Foerster – G. Toeffling – H. Wolke (vorb. richtiger Transkription der geleisteten Unterschriften) schlossen sich an.

Ein weiteres Ereignis in dieser Angelegenheit war, dass die Eltern, welche ihre Kinder bei Marie Landmann in den Unterricht geschickt hatten mit Strafgeldern belegt worden waren, da diese unerlaubt dem Unterricht an der Stadtschule ferngeblieben waren. Witte hatte daraufhin verunsichert hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Erteilung der Unterrichtserlaubnis nochmals an die Königliche Regierung in Posen geschrieben; er wurde jedoch dahingehend belehrt, dass er – Witte – nur hätte das Königliche Landratsamt entsprechend über die Ausstellung der Lehrerlaubnis informieren müssen, um derartige Vorkommnisse zu vermeiden.

Witte wäre also von Anbeginn an aufgrund der von ihm inne gehabten Ämter dazu in der Lage gewesen, der Marie Landmann den Erlaubnisschein zur Berechtigung von Erteilung von Unterricht auszustellen; und ebenso hätte er bei ordnungsgemäßem Vorgehen die Verhängung von Schulstrafen an die Eltern, welche ihre Kinder bei Marie Landmann unterrichten hatten lassen, verhindern können.

Marie Landmann war aber nur eine kurze Zeit der Ruhe gegönnt.

Schon im März des Jahre 1878 wurde die Königliche Regierung in Posen wieder auf sie aufmerksam, bzw. auf sie aufmerksam gemacht.

Ein Schreiben mit nachfolgendem Text traf in Neutomischel ein:

Als die dortige Privatlehrerin Marie Landmann unter dem 7ten December v. J. die Genehmigung zur Ertheilung von Privatunterricht an die Kinder mehrerer Familien auf Grund § 18 der Instruktion vom 31. December 1839 nachsuchte, mußten wir annehmen, daß die Zahl der betheiligten Familien eine bestimmte und beschränkte sei und ein Vertragsverhältniß mit denselben vorliege.

Die Antragstellerin wurde daher unter dem 7ten Januar an die dortige Ortsschulbehörde verwiesen.

Nachdem wir aber in Erfahrung gebracht, daß der Zutritt zu der Schule auch anderen Familien freisteht und daß sogar in öffentlichen Blättern zur Benutzung derselben aufgefordert wird, können wir die Ertheilung des Erlaubnißscheines durch die Ortsschulbehörde nicht mehr für ausreichend halten.

Es charakterisiert sich die Schule jetzt vielmehr als eine eigentliche Privatschule und sind die in den §§ 1-4 der gedachten Verordnung vorgesehenen Bedingen zu erfüllen.

Der Magistrat wolle die g. Landmann hiervon in Kenntniß setzen und derselben zur Pflicht machen, daß sie binnen 4 Wochen die Erlaubniß zur Fortführung der Schule in der in § 4 vorgeschriebenen Weise nachsuche.

Das Gesuch ist sodann unter Beifügung der sämtlichen in § 2 und 3 vorgeschriebenen Atteste und des Einrichtungsplanes mittels gutachtlichen Berichts speciell auch über die Bedürfnißfrage binnen 5 Wochen durch das königlichen Landraths Amt daselbst an uns einzureichen.“

Hatte Marie Landmann zuviel gewollt ? Es herrschte in jenen Jahren noch die Auffassung, dass die Frau ihre Talente in der Familie und im Haus entfalten sollten; ein Mitspracherecht in der Gesellschaft war für Frauen fast absolut tabu gewesen. Oder war sie lediglich ein Opfer der Formulierung oder Auslegung der damaligen Bestimmungen gewesen ? Wie auch immer, ihr Versuch nicht als Privatschule eingestuft zu werden scheiterte. Doch sie meisterte alle Auflagen, die ihr gemacht wurden und erhielt unter dem 13. September 1878 die „Concession zur Leitung der Privat-Mädchenschule“. Eine letzte Auflage, die ihr gemacht wurde, war, dass sie noch die Prüfung zur Schulvorsteherin abzulegen hätte.

In einer Nachweisung vom September 1878 derjenigen Kinder, welche bei Fräulein Marie Landmann Unterricht empfangen haben finden sich:

Schülerliste 1878 - Privatschule Marie Landmann

Schülerliste 1878 – Privatschule Marie Landmann

 

Die Mädchen traten mit 6 Jahren ihren Schulbesuch an und beendeten ihn mit 15 Jahren. Das Schulgeld für jede Klasse betrug 9 Mark.

Marie Landmann und ihr Herr Lehrer Hirsch unterrichteten:

 

1878

1879

1880

1881

Mädchen, deutsch, evgl., aus dem Ort

4

5

6

2

Mädchen, jüdisch, aus dem Ort

8

5

7

4

Über die Zeit vom Herbst 1878 zum Frühjahr 1881 ist nichts genaues bekannt. Die Schulvisitationen, welche durch Dr. Foerster vorgenommen worden waren, waren alle zufriedenstellend ausgefallen.

In der kurzen Biographie zu Frl. Marie Landmann heisst es: „… u. ging, nachdem sie ihre Prüfung als Schulvorsteherin abgelegt, 1882 nach Breslau“

In den Archivakten findet sich der Grund für die Aufgabe ihrer Schule in Neutomischel zum Ende des Jahres 1881 und dem Fortzug des Fräulein Maria Landmann von Neutomischel.

Zum Sommer des Jahres 1881 hatte sich in der Stadt ein “ Zusammentritt von Interessenten einer christlichen Töchterschule“ gegründet. Federführend waren der evangelische Pastor Schmidt und Witte als Schulvorstand, Bürgermeister und Polizeivorsteher. Letzterer unterzeichnete, dass den „schulpflichtigen Töchtern der besseren Stände durch die hier bestehende öffentliche Schule nicht ausreichend gesorgt ist, die hierorts bestehende Privattöchterschule des Fräulein Landmann aber einmal des hohen Schulgeldes, dann aber auch der nicht hinlänglichen Einrichtung wegen nicht geeignet ist, allen denen die Benutzung dieser Schule möglich zu machen, die ihren Töchtern einen besseren Unterricht ertheilen und eine bessere Erziehung geben lassen wollen.

In die neu gegründete Höhere Mädchenschule gingen im Jahr 1881 – 24 Mädchen bei einem zu zahlenden Schulgeld von nur 5 Mark per Jahr. Als Ausgleich zu den real höheren Unterhaltskosten war angedacht der Schule einen Zuschuss von 500 Mark für das Gehalt der 2 Lehrerinnen für die „Dauer des Bedürfnisses“ durch die Stadt zukommen zu lassen, dieses „etwa unter der Bedingung …, daß die Stadt durch eine entsprechende Anzahl ihrer gesetzlichen Vertreter in der Generalversammlung und im Schulausschusse mit Stimmrecht vertreten werde.“

Zu dem gab es in den Statuten für die „höhere Töchterschule zu Neutomischel“ den § 3; dessen Wortlaut war: „Die höhere Töchterschule ist eine christliche. Alle Mitglieder der Repräsentaten und des Vorstandes müssen einer christlichen Confession angehören. Die Lehrer sind evangelisch oder lutherisch, es kann jedoch eine Lehrkraft katholischen und eine Lehrkraft mosaischer Religion angestellt werden, die Vorsteherin muß evangelisch ein.“

Marie Landmann mit und auch ohne ihre Schule war damit in jeglicher Hinsicht, auch wenn sie ihr Gesicht wahren wollte, chancenlos. Nicht bekannt ist, ob seitens des Schulvorstandes ihr für das Jahr 1882 noch ein Erlaubnisschein zur Erteilung von Unterricht, ausgestellt worden war.

Neutomischel hatte ihr kein Glück gebracht. Ihr Fortgang zum Jahr 1882 ist damit nur zu erklärlich.

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Quellen soweit nicht direkt im Text oder in den Bildbeschreibungen genannt: 1.) Akten des Staatsarchivs in Poznan – http://szukajwarchiwach.pl/ – Stadtakten Neutomischel 4385/0103 Privatschulen 2.) Brümmer Franz: Lexikon der deutschen Dichter und Prosaisten … – http://www.deutschestextarchiv.de/book/show/bruemmer_lexikon04_1913