Schöffengerichtssitzung vom 15. Juni 1904

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes - Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte - Bild: EA

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes – Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte – Bild: EA

Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Witte, Schöffen waren die Herren Schneidemühlenbesitzer Reschke-Scharke und Eigentümer Förster-Konkolewo.

Verhandelt wurden folgende Fälle:

1. Der Eigentümer Johann Helmchen und dessen Sohn Paul, beide aus Neufeld, waren der gemeinschaftlichen Körperverletzung des Arbeiter Paul Müller, ebendaselbst angeklagt. Ersterer wurde mit 20 Mark, letzterer mit einem Verweise bestraft. Ersterer wurde noch auf die von dem Anwalt des Paul Müller, Rechtsanwalt Stams-Grätz, erhobene Nebenklage zu einer an den Beschädigten zu zahlenden Buße von 50 Mark verurteilt.

2. Der Handelsmann Edmund Kuniekiewicz aus Neutomischel wurde wegen Hausfriedensbruches und Beleidigung des pensionierten Lehrers Wendlandt von hier (Neutomischel) zu einer Geldstrafe von 10 Mark verurteilt.

3. Die Eigentümersöhne Paul und Otto Hämmerling, beide aus Paprotsch, waren wegen Sachbeschädigung und Bedrohung angeklagt. Ersterer wurde völlig, letzterer nur von der Anklage der Sachbeschädigung freigesprochen, während er wegen der Bedrohung 6 Mark Geldstrafe erhielt.

4. Der Weichensteller Wilhelm Muß-Paprotsch hatte einen Strafbefehl in Höhe von 2 Mk. erhalten, weil er das Ableben des Handelsmanns Hirsekorn nicht rechtzeitig dem Standesamten angezeigt hatte. Den gegen diesen Strafbefehl erhobenen Einspruch zog er in heutiger Verhandlung zurück.

5. Wegen ähnlichen Vergehens hatte die Schneiderin Marie Leske-Zinskowo einen Strafbefehl in gleicher Höhe erhalten und ebenfalls auf richterliche Entscheidung angetragen. Nach Lage der Sache wurde sie freigesprochen.

6. Die Privatklage des Eigentümers Reinhold Hanelt gegen den Eigentümer Carl Kraft aus Krummwalde wegen tätlicher Beleidung wurde durch Vergleich erledigt.

7. Die Privatklage des Arbeiters Heinrich Wolke aus Paprotsch gegen den Eigentümer H. Ortlieb aus Altborui wegen Beleidung wurde dahingehend verglichen, daß der Privatbeklagte die Kosten übernimmt und dem Privatkläger die einmalige Insertion des Vergleichs im Kreisblatt bewilligt.

8. Die Privatklage Töpfer gegen die Handelsfrau Kuniekiewicz wurde vertagt

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Quelle: Großpolnische digitale Bibliothek Poznan (http://www.wbc.poznan.pl/dlibra) – Amtliches Kreis-Blatt für den Kreis Neutomischel 1904-06-21