Schöffengerichtssitzung vom 17. August 1904

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes - Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte - Bild: EA

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes – Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte – Bild: EA

Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Polizeirat Roll; Schöffen waren die Herren Teophil Morzynski von hier und August Roy-Paprotsch.

Verhandelt wurden folgende Fälle:


1. Der Eigentümer Percz aus Bukowiec wurde wegen Körperverletzung des Bäckermeisters Bederke ebendaselbst mit 30 Mark bestraft

2. Die Eigentümersöhne Hermann und Karl Franke aus Neuborui waren angeklagt, einen Hund auf den Eigentümer Bläsing ebenda gehetzt und denselben mit der Begehung eines Verbrechens bedroht zu haben. Ersterer wurden wegen Bedrohung zu 3 Mark Geldstrafe verurteilt, letzterer in beiden Fällen freigesprochen

3. und 4. Gegen den in zwei Fällen angeklagten Jakob Koza aus Bukowiec, welcher nicht erschienen war, wurde Haftbefehl erlassen und die Verhandlung vertagt

5. Der Schulknabe Joseph Hanszyk aus Bukowiec erhielt wegen Körperverletzung des Schulknaben Roman Koza einen Verweis

6. Reinhold Pfeiffer und Häusler Wilhelm Lindner, beide aus Cichagora, sowie Eigentümerssohn August Seiffert aus Glinau waren des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruches, ersterer noch in Verbindung mit Sachbeschädigung, angeklagt. Sie wurden sämtlich freigesprochen

7. Der Häusler Reinhold Pfeiffer aus Cichagora wurde wegen Körperverletzung seiner Ehefrau mit 2 Wochen Gefängnis bestraft, wegen Bedrohung aber freigesprochen

8. Der Eigentümer Ernst Winkler aus Scherlanke war wegen Mißhandlung des Altsitzers Heinrich Fehner ebenda angeklagt. Der sich während der Verhandlung herausgestellten Gegensätze wegen wurde die Sache zwecks Ladung anderer Beweismittel vertagt.

9. Der Fleischermeister Gustav Schmidt von hier (Neutomischel) hatte wegen Verübung ruhestörenden Lärmes einen Strafbefehl in Höhe von 30 Mark erhalten, jedoch gegen diese Strafe Einspruch erhoben. Dieselbe wurde auf 5 Mark herabgesetzt.

10. Die Arbeiterin Agnes Osinska aus Chraplewo hatte einen Strafbefehl von 5 Mark erhalten, jedoch richterliche Entscheidung beantragt. Sie sollte angeblich auf der Feldmark der Herrschaft Wonsowo eine Quantität Klee abgeschnitten und entwendet haben, sie mußte aber nach Ergebnis der Sachlage freigesprochen werden.

11. Der Fleischer Bruno Otto aus Witomischel wurde wegen Körperverletzung der Arbeiterin Lodiga ebenda mit 5 Mk. und weil er nach deren Sohn mit einem Pantoffel geworfen hatte, ohne jedoch zu treffen, mit 1 Mk. bestraft.

12. Die Privatklage des Eigentümers Reinhold Schobert aus Altborui gegen den Eigentümer Heinrich Schobert zu Kunik wurde behufs neuer Zeugen vertagt

* * *

Quelle: Großpolnische digitale Bibliothek Poznan (http://www.wbc.poznan.pl/dlibra) – Amtliches Kreis-Blatt für den Kreis Neutomischel 1904-08-19