Schöffengerichtssitzung vom 20. Januar 1904

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes - Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte - Bild: EA

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes – Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte – Bild: EA

Den Vorsitz führte Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, als Amtsanwalt fungierte Herr Bürgermeister Witte, die beisitzenden Schöffen waren die Herren Eigentümer und Ortsschulze Gebauer-Scherlanke und Eigentümer Ferdinand Heinrich-Sontop.

Verhandelt wurden folgende Fälle:

  1. Der Tischlergeselle Uschwa war in das hiesige Gefängnis wegen Bettelns und Vagabundierens eingeliefert worden, wurde jedoch nach der Beweisaufnahme freigesprochen
  2. Ferdinand Adam aus Konkolewo hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe von 10 Mark wegen Verübung ruhestörenden Lärms und groben Unfugs Einspruch erhoben. Der Angeklagte wurde freigesprochen.
  3. Leonore Dombrowska aus Glinau wurde von der Beschuldigung, sich trotz Aufforderung der Polizeibehörde keine Wohnung verschafft zu haben, nach Lage der Sache freigesprochen.
  4. Gastwirt Muß wurde, weil er am 29. Nov. v. Js. nach Eintritt der Polizeistunde Gäste in seinem Lokal geduldet hatte, zu der im Strafbefehl festgesetzten Strafe verurteilt.
  5. Derselbe hatte gegen einen Strafbefehl von 9 Mk., weil er seinen Hund ohne Maulkorb frei umherlaufen ließ, ferner gegen einen Strafbefehl von 6 Mk., weil er während des Betriebes seiner Häckselmaschine dieselbe nicht vorschriftsmäßig bekleidet hatte, Einspruch erhoben. Er wurde jedoch nach dem Ergebnis der Verhandlung wegen ersterer Sache mit 9 Mk., wegen der letzteren Angelegenheit mit 3 Mk. bestraft.
  6. Adolf Lange aus Chichagora wurde unter Anrechnung der Untersuchungshaft wegen Hühnerdiebstahls mit 3 Wochen Gefängnis bestraft.
  7. Eigentümer Heinrich Roy und dessen Ehefrau, beide aus Paprotsch, waren des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruches und der Körperverletzung angeklagt. Dieselben wurden jedoch nur wegen leichter Mißhandlung des Schuhmachers Simon mit 5 Mk. bestraft.
  8. Der Eigentümer Knoll 2 aus Alttomischel war wegen körperlicher Mißhandlung angeklagt. Die Sache wurde vertagt.
  9. Die Privatklagesache des Eigentümers Meißner zu Paprotsch gegen die Eigentümersfrau Janott und
  10. Janott gegen Meißner wurde dahin verglichen, daß jede Partei ihre Klage zurücknahm.
  11. In der Privatklagesache der Arbeitersfrau Josefa Korbanek gegen die Arbeitersfrau Agnes Kaczmarek und deren Tochter verehelichte Mathis, sämtlich aus Bolewitz, wurden die Angeklagten zwar der Beleidigung für schuldig erachtet, jedoch für straffrei erklärt, weil die Klägerin die Beleidigung auf der Stelle erwidert hatte. Der Klägerin wurden außerdem sämtliche Kosten auferlegt
  • Quelle: Großpolnische digitale Bibliothek Poznan (http://www.wbc.poznan.pl/dlibra) – Amtliches Kreis-Blatt für den Kreis Neutomischel 1904/01 No. 7