Schöffengerichtssitzung vom 21. September 1904

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes - Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte - Bild: EA

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes – Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte – Bild: EA

Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Witte, Schöffen waren die Herren Besitzer Steinke aus Bukowiece und Förster in Konkolewo

Verhandelt wurden folgende Fälle:

1. Der Eigentümersohn Johann Bartkowiak aus Kocilaske wurde zu einem Verweise verurteilt, weil er den noch schulpflichtigen Dienstjungen Müller mißhandelt hat.

2. Der Eigentümer Bartkowiak aus Kocilaske hatte seinen Sohn angestiftet, den Knaben Müller zu mißhandeln; er wurde deshalb zu 20 Mark Strafe verurteilt

3. Der Arbeiter Adalbert Dalkowski aus Chraplewo war angeklagt, den Maurer Koberling vom Rade gestoßen zu haben; er wurde freigesprochen

4. Der Eigentümer August Liersch hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch erhoben, den er erhielt, weil er ohne baupolizeiliche Genehmigung einen Schuppen baute. Er muß 10 Mark Strafe zahlen

5. Der Fleischer Bruno Otto in Witomischel bedrohte die Arbeiterin Lodyga und wurde deshalb mit einer Strafe von 10 Mark belegt

6. Die Arbeiterin Marianna Bartkowiak aus Bolewitz war angeklagt, dem Kgl. Oberamtmann Keibel ca. 2 Ztr. Roggen entwendet zu haben. Die Sache wurde vertagt

7. Der Wirt Reschke hatte einen Strafbefehl in Höhe von 3 Mark erhalten, weil er seine Gäste noch nach der Polizeistunde in seinem Lokale geduldet hatte. Den erhobenen Einspruch zog er heute wieder zurück

8. Der Maurerlehrling Bartkowiak aus Kocilaske hatte dem Eigentümer Weimann in Alttomischel mehrere Hopfenstöcke zerschlagen; er wurde dieserhalb mit einem Verweise bestraft

9. Der Hütejunge Oskar Hermann aus Paprotsch hatte mit einem Tesching aus Unvorsichtigkeit den Eigentümersohn Richard Meißner verwundet. Er wurde zwar freigesprochen, aber in recht eindringlicher Weise vermahnt.

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Quelle: Großpolnische digitale Bibliothek Poznan (http://www.wbc.poznan.pl/dlibra) – Amtliches Kreis-Blatt für den Kreis Neutomischel 1904-09-21