Schöffengerichtssitzung vom 25. November 1903

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes - Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte - Bild: EA

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes – Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte – Bild: EA

Den Vorsitz dieser Sitzung führte Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, als Amtsanwalt fungierte Herr Bürgermeister Witte, die beisitzenden Schöffen waren die Herren Bäckermeister Liepelt aus Neutomischel und der Eigentümer August Roy aus Paprotsch

Verhandelt wurden folgende Fälle:

  1. Vinzent Percz, Handelsmann und Eigentümer aus Bukowiec, war angeklagt, dem Arbeiter Kaczmarek aus Bukowiec in Kosten eine Eisenbahnfahrkarte entwendet zu haben, mußte jedoch nach Lage der Sache freigesprochen werden.
  2. Das Dienstmädchen Anna Hoffmann aus Chichagora hatten einen Strafbefehl in Höhe von 6 Mk. erhalten, weil sie den Dienst bei dem Eigentümer Robert Neumann in Chichagora ohne Grund verlassen hatte. Gegen diesen Strafbefehl hatte sie jedoch Einspruch erhoben. Sie mußte aber zu der im Strafbefehl festgesetzten Geldstrafe verurteilt werden.
  3. Der Arbeiter Joseph Nieja aus Witomischel hatte einen Strafbefehl in Höhe von Mk. 5,50 erhalten, weil er seine Tochter unentschuldigt vom Schulbesuch zurückgehalten hatte. Nach Lage der Sache mußte er freigesprochen werden.
  4. Der Bäckerlehrling Paul Müller aus Neutomischel und der jetzige Bäckergeselle Arthur Ziebell z. Zt. in Fürstenwalde a. Spree wurden, weil sie dem Zugführer Fischer hierselbst gemeinsam Tauben gestohlen hatten, mit einem Verweise bestraft.
  5. Gegen den Fleischer Karl Weinert von hier (Neutomischel) war ein Strafbefehl erlassen, weil er ein Kalb angeblich ohne Einwilligung des zuständigen Viehbeschauers geschlachtet hatte. Gegen diese Strafe hatte er Einspruch erhoben. Nach dem Ergebnis der Verhandlung mußte er denn auch freigesprochen werden.
  6. Der Ausgedinger Gottfried Pochstein aus Alttomischel wurde, weil er dem Eigentümer Knoll ebenda, einige Krautköpfe entwendet hatte, mit 5 Mark bestraft.
  7. Der Tischler Ludwig Swoboda von hier hatte einen Strafbefehl im Betrage von 2 Mk. von der hiesigen Polizeiverwaltung erhalten, weil er es unterlassen hatte, sich bei der genannten Behörde trotz deren Aufforderung vorschriftsmäßig anzumelden. Er hatte jedoch hiergegen Einspruch erhoben. Die Angelegenheit mußte vertagt werden, da Swoboda bereits vom Königl. Amtsgericht in Pinne wegen derselben Sache bestraft worden ist, und die Herbeischaffung dieser Akten sich notwendig machte.
  8. Der Maschinist Rau aus Wonsowo erhielt eine Schulstrafe von Mk. 1,25, weil er seine Tochter Lotte 5 Tage ohne genügenden Grund nicht zur Schule geschickt hatte. Durch seinen Einspruch erzielte er in der heutigen Verhandlung seine Freisprechung, da das Kind nach Aussage des als Zeuge geladenen Arztes s. Zt. krank gewesen ist.
  9. Der Wirt Percz aus Groß-Lipke hatte ebenfalls einen Strafbefehl in Höhe von 7 Mk. erhalten, weil er seinen Pflegesohn Tomolka unentschuldigt vom Schulbesuch zurückbehalten, hatte jedoch ebenfalls Einspruch erhoben. Nach Vernehmung der Zeugen wurde auf Freisprechung erkannt, da der Junge z. Zt. krank war und auch entschuldigt worden ist.
  10. In der Privatklagesache des Arbeiters Sczekala gegen den Arbeiter Skibba aus Witomischel wegen gegenseitiger Beleidigung nimmt ersterer die Klage zurück, letzterer übernimmt die Kosten des Verfahrens.
  11. In der Privatklage des Schuhmachers Paul Stelzer von hier (Neutomischel) gegen den Eigentümer Schulz wegen Beleidigung wird letzterer mit 6 Mk. bestraft.
  12. Die letzte Privatklagesache mußte vertagt werden, da die Angeklagte, Gastwirtsfrau Pauline Muß, gegen den Privatkläger Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft wegen Diebstahls gestellt hat, und die Erledigung dieser Anklage vorerst abgewartet werden muß.
  • Quelle:  Großpolnische digitale Bibliothek Poznan (http://www.wbc.poznan.pl/dlibra) – Amtliches Kreis-Blatt für den Kreis Neutomischel 1903/12 No. 94