Schöffengerichtssitzung vom 9. März 1904

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes - Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte - Bild: EA

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes – Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte – Bild: EA

Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Witte; Schöffen waren die Herren Besitzer Kurz-Paprotsch und Bäckermeister Lipelt-Neutomischel.

Verhandelt wurden folgende Fälle:

  1. Joseph Robinski aus Fraustadt war aus dem Arbeitshause zu Schweidnitz entwichen und wurde in Kirchplatz Borui wegen Bettelns verhaftet. Er wurde mit 2 Wochen Haft bestraft
  2. Der Hausierer Aug. Schmidt aus Sakrschifko wurde von der Anklage, dem Eigentümer August Schulz aus Neuborui  80 Mark entwendet zu haben, freigesprochen.
  3. Der Knecht Joseph Mischke aus Groß Lipke hatte seinen Dienst bei dem Eigentümer Hermann Meißner in Paprotsch nicht angetreten und dieserhalb einen Straftbefehl von 6 Mk. erhalten. Gegen denselben legte er Berufung ein, die aber heute nach verhandelter Sache verworfen wurde.
  4. Der gegenwärtig in Berlin inhaftierte Otto Rumpf hatte sich im Dezember v. J. in der Schulz’schen Herberge zu Neutomischel des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Er wurde mit 2 Wochen Gefängnis bestraft.
  5. Der Knecht August Brech aus Altscharke wurde wegen versuchten Diebstahls in Anbetracht seiner Jugend zu einem Verweise verurteilt.
  6. Valentin und Johann Swieder, Knechte aus Neuborui und der Eigentümerssohn Rosenau daselbst haben sich der Körperverletzung schuldig gemacht. Der erste und letzte Angeklagte wurde mit je 30 Mk. bestraft, während der zweite mit 20 Mark Strafe davon kam.
  7. Der Eigentümer Wilhelm Schulz II. aus Komorowo-Hauland wurde wegen Diebstahls zu 3 Tagen Gefängnis verurteilt.
  8. Die Privatklage Sperling gegen Muß zu Blake wurde durch Vergleich erledigt. Sp.(erling) nahm die Klage zurück, M.(uß) verzichtete auf die Reisekosten
  • Quelle: Großpolnische digitale Bibliothek Poznan (http://www.wbc.poznan.pl/dlibra) – Amtliches Kreis-Blatt für den Kreis Neutomischel 1904/03 No. 21