Schöffengerichtssitzung vom 9. November 1904

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes - Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte - Bild: EA

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes – Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte – Bild: EA

Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Witte, Schöffen waren die Herren Aug. Roy-Paprotsch und Saegner-Sempolno.

Verhandelt wurden folgende Fälle:


1. Der Eigentümer Oswald Hirth aus Kozielaske hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe von 15 Mark Einspruch erhoben und erzielte dadurch eine Herabsetzung der Strafe auf 5 Mark.

2. Die Arbeiterfrau Marianne Lissek aus Witomischel wird von der Anklage, Kartoffeln entwendet zu haben, freigesprochen.

3. Die Privatklagesache der Arbeiter Skiba, Michalla und Sekalla gegen den Arbeiter Nowak aus Witomischel wegen Beleidigung wurde durch Vergleich erledigt.

4. Der Stellmachermeister Sage-Glinau hatten gegen die Eigentümerfrau Pauline Hecke Klage erhoben wegen Beleidung. Die Sache wird dadurch erledigt, indem er die Klage zurücknimmt und die Beklagte die Kosten trägt.

Auch die 5. Verhandlung war wegen Beleidigung angestrengt; auch hier übernahm der Beklagte im Vergleichswege die Kosten.

6. Privatklagesache der Helene Weber und Wolni zu Wonsowo gegen Franzkowski. Letzterer wurde freigesprochen und die Kläger tragen die Kosten.

7. Die Arbeiterin Marianna Sternacka zu Alttomischel hatte den Arbeiter Joseph Wawal beleidigt und wurde dieserhalb heute zu 3 Mark Strafe verurteilt.

8. In der Privatklagesache des Arbeiters Heinrich Wolke aus Paprotsch gegen den Zimmermann Gustav Kahl aus Glinau wegen Beleidigung übernahm letzterer im Vergleichswege die Kosten.

9. Privatklagesache Rula gegen Marianne Kaczmarek wegen Kindesmißhandlung. Es wird ein Vergleich erzielt, die Klägerin übernimmt die Kosten.

10. Auch in der Beleidigungsklagesache Maaß kontra Dremmel übernimmt letzterer die Kosten, womit auch diese Angelegenheit erledigt ist.

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Quelle: Großpolnische digitale Bibliothek Poznan (http://www.wbc.poznan.pl/dlibra) – Amtliches Kreis-Blatt für den Kreis Neutomischel 1904-09-11