Schöffengerichtssitzungen Januar – Juni 1906

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes - Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte - Bild: EA

Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes – Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte – Bild: EA

Nachstehend sind die Verhandlungspunkte und Urteile der Schöffengerichtssitzungen vom Januar – Juni 1906 wiedergegeben.

Entnommen wurde die Berichterstattung dem Neutomischler Kreisblatt des Jahres 1906.

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Schöffengerichtssitzung vom 10. Januar 1906  – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen Herr Eigentümer Sperling-Neuborui und Herr Bäckermeister Liepelt-Neutomischel

Es standen folgende Sachen zur Verhandlung:

  1. Der Eigentümer Ignaz Freitag aus Krummwalde wurde wegen Wilddieberei zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt, auch wurde auf Einziehung des Gewehrs erkannt. Der Arbeiter Anton Freitag und der Arbeiter Leo Grieger waren ebenfalls wegen Wilddieberei angeklagt, wurden aber freigesprochen
  2. Der Zimmergeselle Stanislaus Czezak, der Maurer Paschke und Minge aus Groß-Lipke waren angeklagt, den Eigentümer Christoph Heinrich daselbst gemeinschaftlich mißhandelt zu haben. Sie wurden freigesprochen
  3. Ebenfalls freigesprochen wurde die Josepha Rataiczak aus Bukowiec, die angeklagt war, dem Eigentümer Pirsch einige Ziegelsteine entwendet zu haben.
  4. Der Eigentümer J. Rozek aus Wonsowo wurde wegen Bedrohung und Körperverletzung mit 15 Mark bestraft. .
  5. Der Arbeiter Muß aus Sawade wurde wegen Arrestbruchs mit 6 Wochen Gefängnis bestraft; der Müllermeister Rudolf und Eigentümer Stein, die desselben Vergehens beschuldigt waren, wurden freigesprochen.
  6. Der Bäckermeister Kornoz aus Opalenitza und der Eigentümer Gierke aus Bukowiec hatten mit ihren Pferden getauscht, ohne im Besitz der vorschriftsmäßigen Pferde-Atteste zu sein. Sie erhielten dieserhalb Strafbefehle in Höhe von je 15 Mark, wogegen sie Berufung einlegten, wodurch sie ihre Freisprechung erzielten.
  7. In der Privatklagesache des Ausgedingers Stanislaus Kwasceniewski und Marianna Kwasceniewski zu Alttomischel gegen Gutsch kam ein Vergleich zustande.
  8. Der Ausgedinger Gottfried Pochstein zu Alttomischel wurde mit seiner Privatklage gegen die Schmiedemeisterfrau Idziak abgewiesen, desgleichen
  9. auch seine Ehefrau, die ebenfalls Klage gegen Idziak eingereicht hatte.
  10. Die Privatklagesache des Eigentümers Heinrich Wolke zu Glinau gegen den Eigentümersohn Gebauer wurde dahin erledigt, daß der letztere die Kosten übernahm, während der Kläger seine Klage zurückzog.
  11. In derselben Weise wurde auch die Privatklage des Eigentümersohns Konrad Kuß in Cichagora gegen die Arbeiterfrau Josepha Dobczinska aus Bukowiec erledigt.

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Schöffengerichtssitzung vom 24. Januar 1906  – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen waren die Herren Besitzer Kurz-Paprotsch und Reschke-Scharke.

Es standen folgende Sachen zur Verhandlung:

  1. Der domizillose Eduard Heyder wurde wegen Bettelns und Widerstandes gegen die Staatsgewalt mit 2 Wochen Haft, welche als verbüßt zu erachten waren, und mit 2 Wochen Gefängnis bestraft.
  2. Das Dienstmädchen Selma May aus Sontop war des Diebstahls angeklagt, sie kam mit einem Verweise davon
  3. Der wegen Jagdvergehens angeklagte Reinhold Abraham aus Cichagora wurde freigesprochen.
  4. Reinhold Günther und Eigentümersohn Hermann Schlinke aus Cichagora waren wegen Körperverletzung angeklagt. Ersterer wurde mit 3 Mk. bestraft, letzterer dagegen freigesprochen.
  5. Die Eigentümerfrau Zeuschner und die Arbeiter Otto Kurz und Albert Fiedler aus Paprotsch waren des Diebstahls beschuldigt. Erstere wurde mit einer Woche, letztere mit je einem Tage Gefängnis bestraft.
  6. Der Eigentümer Otto Girndt aus Neuborui erhielt wegen gleichen Vergehens drei Tage Gefängnis.
  7. Der Eigentümer Albert Lischinski aus Neurose wurde wegen Sachbeschädigung zu 5 Mark Geldstrafe verurteilt
  8. Der frühere Eigentümer August Rosenau in Neuborui und dessen Ehefrau waren wegen Bedrohung und Körperverletzung angeklagt. Ersterer wurde zu 2 Wochen Gefängnis, letztere zu 5 Mark Geldstrafe verurteilt.
  9. Die Eigentümerfrau Zeuschner aus Paprotsch wurde wegen Diebstahls zu einer Woche Gefängnis und zu 5 Mark Geldstrafe verurteilt.
  10. In der Privatklagesache des Ausgedingers Gebauer aus Glinau gegen den Eigentümer Reinhold Wolke wegen Beleidigung nahm der Kläger seine Klage zurück.
  11. In einer zweiten gegen Wolke anhängig gemachten Privatklage wurde er mit 6 Mark bestraft.
  12. In der Privatklagesache Leske gegen die Witwe Bengsch zu Neutomischel wurde letztere wegen Beleidigung zu 10 Mark verurteilt, und auf deren Widerklage wurde Leske mit 5 Mark betraft.

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Schöffengerichtssitzung vom 21. Februar 1906  – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen waren die Herren Besitzer Sägner-Sempolno und Steinke-Bukowiec.

Es standen folgende Sachen zur Verhandlung:

  1. Der domizillose, zurzeit hier in Untersuchungshaft sitzende Arbeiter Stuck wurde wegen Bettelns mit 3 Wochen Haft, welche als verbüßt zu erachten waren, und wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt mit 4 Wochen Gefängnis, welche noch zu verbüßen sind, bestraft.
  2. Gegen den Fischer Martin Gorny aus Kosten war ein Strafbefehl in Höhe von 3 Mk. wegen unberechtigten Fischens erlassen worden. Durch seine Berufung erzielt er in heutiger Verhandlung seine Freisprechung.
  3. Der Maurer Joseph Hampel aus Wonsowo wurde wegen Diebstahls zu einem Tag Gefängnis verurteilt.
  4. Die Eigentümerfrau Martha Roy aus Paprotsch wurde wegen begangener Mißhandlung und Beleidigung zu einer Gesamtstrafe von 30 Mk. verurteilt.
  5. Der Eigentümer Dienegott Roy aus Scherlanke hatte sich beim Antritt seines Knechtes nicht dessen Entlassungsschein vorzeigen lassen und deswegen einen Strafbefehl erhalten. Seinen hiergegen erhobenen Einspruch zog der Genannte heute wieder zurück.
  6. Der Knecht August Rosenau aus Glinau hatte ebenfalls richterliche Entscheidung wegen eines erhaltenen Strafbefehls in Höhe von 10 Mk. beantragt, den er dadurch verwirkt hatte, daß er sich, ohne vorher seinen Dienst zu kündigen, anderweit vermietete. Auch er zog seinen Einspruch wieder zurück.
  7. Der Arbeiter Joseph Pawlicki aus Bolewitz wurde, weil er zu dem diesjährigen Musterungsgeschäft nicht erschienen war, auf Grund der Wehrordnung mit einer Mark bestraft.
  8. Der Eigentümer Stephan Majorek aus Neufeld hatten gegen einen Strafbefehl in Höhe von 5 Mk. Einspruch erhoben; er wurde freigesprochen.
  9. Der Eigentümer Joseph Czaplicki aus Groß-Lipke wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 10 Mk.verurteilt.
  10. Das Dienstmädchen Auguste Kurz aus Glinau hatte einen Strafbefehl erhalten, weil sie den bei dem Eigentümer Bielke-Glinau angenommenen Dienst nicht angetreten hatte. Sie wurde freigesprochen, weil sie bei der ersten Herrschaft nicht gekündigt hatte.
  11. Der Häusler Joseph Janelt aus Klein-Lipke war des Hausfriedensbruches und der Beleidung angeklagt. Wegen des ersteren Vergehens wurde der Angeklagte freigesprochen, wegen Beleidigung aber mit 3 Mark bestraft.
  12. In der Privatklagesache Blank gegen Emma Schäfer zu Scherlanke und gegen Ferdinand Müller ebenda nahm Ersterer die Klage zurück.
  13. In der Privatklagesache des Vogts Reinhold Kries aus Wonsowo gegen die Arbeiterin Woitkowjak ebenda wurde die Angeklagte mit 6 Mark bestraft.

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Schöffengerichtssitzung vom 07. März 1906  – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen Herr Eigentümer Förster-Konkolewo und Herr Sattlermeister Lehmann-Neutomischel.

Es wurden folgende Sachen verhandelt:

  1. Der Abdecker Karl Kempe aus Neutomischel war des Betrugs in mehreren Fällen angeklagt und wurde mit 50 Mark bestraft.
  2. Der Eigentümer Franz Münge aus Witomischel wurde wegen Mißhandlung seines Dienstjungen mit einer Strafe von 3 Mark belegt.
  3. Joseph Blankowiak und Johann Lissek aus Witomischel wurden wegen Jagdvergehens zu je 30 Mark verurteilt, auch wurde auf Einziehung des Gewehres erkannt.
  4. Der Eigentümer Franz Zeidler aus Grudno hatte sich der Körperverletzung schuldig gemacht und wurde dieserhalb zu einer Geldstrafe von 10 Mark verurteilt.
  5. Der Arbeiter Gottlieb Weber aus Scherlanke erhielt wegen Mißhandlung und Bedrohung eine Geldstrafe von 10 Mk.
  6. Der Fleischer Albert Starnatzki aus Kirchplatz Borui hatte Fleisch in den Handel gebracht, das nicht vorschriftsmäßig besichtigt war und hatte außerdem den dortigen Fleischbeschauer beleidigt. Es traf ihn eine Gesamtstrafe von 40 Mark.
  7. Der Rentenempfänger Otto Kurz aus Paprotsch wurde zu einer Geldstrafe von 20 Mark verurteilt, weil er die Eigentümerfrau Zeuschner mißhandelt hatte.
  8. Gustav Rose hatte sich nicht rechtzeitig angemeldet und dieserhalb einen Strafbefehl von 3 Mark erhalten, wogegen er Berufung eingelegt hatte, welche verworfen wurden
  9. Es sind angeklagt: 1. Eigentümer Otto Girndt aus Neuborui, 2. Altsitzerin Johanna Girndt, 3. Altsitzer Wilhelm Girndt, 4. August Rosenau, 5. Emilie Rosenau, 6. Oskar Rosenau und 7. Arbeiter Heinrich Rosenau wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und außerdem 4.-7. des Diebstahls an Feldfrüchten. Dieselben wurden sämtlich freigesprochen mit Ausnahme des Heinrich Rosenau, welcher wegen Beleidigung des Gendarmen mit 40 Mark bestraft wird, an deren Stelle im Nichtvermögensfalle eine Haftstrafe von 8 Tagen tritt.

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Schöffengerichtssitzung vom 21. März 1906  – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen Herr Besitzer Sperling-Konkolewo und Herr August Roy-Paprotsch.

Es kamen folgende Sachen zur Verhandlung:

  1. Der Buchbindergehülfe Starczek hat seinem Chef Konrad Seeliger verschiedene Gegenstände entwendet und wurde deshalb mit 5 Tagen Gefängnis bestraft.
  2. Der Knecht Johann May aus Glinau hatte die Dienstmagd Krug beleidigt. Es traf ihn eine Strafe von 10 Mark event. von 2 Tagen Gefängnis.
  3. Romberke aus Scherlanke hatte einen Strafbefehl erhalten, weil er seine Tochter nicht zum katholischen Religionsunterricht geschickt hat. Gegen diesen Strafbefehl hatte er Berufung eingelegt, die er heute wieder zurückzog.
  4. Otto Hecke hatte einen Strafbefehl erhalten, weil er Schriftstücke gegen Bezahlung angefertigt hatte, wozu ihm die gesetzliche Erlaubnis fehlte. Gegen diesen Strafbefehl hatte er Einspruch erhoben, den er vor Eintritt in die Verhandlung zurückzog.
  5. Die Köchin Josepha Schubert aus Witomischel hatte rechtswidrig ihren Dienst verlassen und deshalb einen Strafbefehl in Höhe von 15 Mark erhalten, wogegen sie Berufung einlegt. Nach verhandelter Sache traf sie eine Strafe von 15 Mark.
  6. Die Handelsfrau Auguste Wendenburg und deren schulpflichtige Tochter Gertrud waren der Hehlerei beschuldigt, wurden aber freigesprochen.
  7. Die Privatklagesache des Karl Becker aus Scherlanke gegen Gustav Gärtner aus Neutomischel endete damit, daß der Kläger mit seiner Klage abgewiesen wurde.
  8. In der Privatklagesache der Holzhändlerfrau Gallas aus Paprotsch gegen den Eigentümer Otto Tepper ebenda nahm erstere die Klage zurück, letzterer übernahm die Kosten.
  9. In der Privatklagesache des Handelsmanns Lukas gegen den Schmiedemeister Reinhold Rex aus Friedenwalde zog ersterer seine Klage zurück.

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Schöffengerichtssitzung vom 04. April 1906  – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen Herr Bäckermeister Liepelt-Neutomischel und Herr Besitzer Kurz-Paprotsch.

Es wurden folgende Sachen verhandelt:

  1. Der Altsitzer Weber in Kl.-Lipke hatte einen Strafbefehl von 3 Mk. erhalten, weil er dem Eigentümer Maczyewicz Aeste von dessen auf der Grenze stehenden Bäumen abgeschnitten haben soll. Gegen diesen Strafbefehl hatte er Einspruch erhoben, welcher aber verworfen wurde.
  2. Der Knecht Franz Mrowka aus Wonsowo hatte wegen Uebertretung der Gesinde-Ordnung einen Strafbefehl erhalten, gegen den er Widerspruch erhob. Nach verhandelter Sache wurde die Strafe auf 5 Mark belassen.
  3. Die Schüler Joseph Nawrocki und Valentin Hoinisch aus Neutomischel waren des Geflügeldiebstahls beschuldigt; wegen ihrer Jugend wurde auf einen Verweis erkannt. Wegen Hehlerei in derselben Sache war gegen die Handelsfrau Emilie Bielke Strafantrag gestellt, die Angeklagte wurde aber freigesprochen.
  4. Der frühere Eigentümer August Rosenau II aus Neuborui wurde wegen Beleidigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu einer Gesamtstrafe von 3 Wochen Gefängnis verurteilt.
  5. Der Handelsmann August Kluge aus Neuborui wurde wegen Körperverletzung zu 20 Mark oder 4 Tagen Gefängnis verurteilt.
  6. Der Maurer Franz Misch aus Alttomischel wurde wegen Diebstahls mit 5 Tagen Gefängnis bestraft.
  7. In der Privatklagesache des Schuhmachers Simon zu Kirchplatz gegen die Malerfrau Zybulla ebenda wegen Beleidigung wurde letztere mit 5 Mark bestraft.
  8. In der Privatklagesache des Altsitzers Stanislaus Kwasniewski zu Alttomischel gegen die Eigentümerfrau Kurz wegen Beleidigung wurde der Kläger kostenpflichtig abgewiesen.
  9. Der Eigentümersohn Otto Zithier in Albertoske hat die Eigentümerfrau Wilhelmine Fenske wegen Beleidigung verklagt. Die Frau traf eine Strafe von 10 Mark.
  10. Die Privatklagesache des Maurers Günzel zu Konkolewo-Hauland gegen die Eigentümerfrau Schwang ebenda wegen Beleidigung endet mit der Verurteilung der Frau zu einer Strafe von 20 Mark oder 4 Tagen Gefängnis.
  11. Die Privatklage des Häuslers Wojciech Korbaneck in Bolewitz gegen den Eigentümer Stefan Kaczmarek und dessen Ehefrau wegen Beleidigung wurde vertagt.

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Schöffengerichtssitzung vom 18. April 1906  – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen waren die Eigentümer Herr Berthold Roy aus Glinau und Herr Reschke aus Scharke.

Es standen folgende Sachen zur Verhandlung:

  1. Der Eigentümer Wilhelm Schulz aus Grudno war angeklagt, durch sein Fuhrwerk der Frau Gutsch den Weg versperrt zu haben. Er wurde freigesprochen.
  2. Der Arbeiter Stefan Wijrwal aus Witomischel wurde wegen Beleidigung des Lehrers Wibiralski zu einer Strafe von 40 Mark verurteilt
  3. Der Knecht Reinhold Sucka aus Neutomischel wurden wegen Unterschlagung eines Hahns zu einem Verweise verurteilt. Der Schuhmacher Karl Kahl, der den Hahn von dem Knecht kaufte, war der Hehlerei angeklagt und wurde mit einem Tage Gefängnis bestraft.
  4. Der Eigentümer Ferdinand Redlich und Arbeiter Gottlieb Wald aus Paprotsch haben sich der Körperverletzung schuldig gemacht; Redlich bekam eine Woche, Wald 4 Wochen Gefängnis.
  5. Der Landwirt August Rosenau II aus Neu-Borui erhielt wegen Arrestbruchs 1 Woche Gefängnis.
  6. Der Schlossergeselle Michael Giercyk und der Maschinenhändler Vincent Adamczak, beide aus Opalenitza, waren wegen versuchten Betrugs angeklagt. Sie wurden freigesprochen.
  7. Die Privatklage des Eigentümers Werner aus Neurose gegen Frau Kruschel wurde durch Vergleich erledigt.

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Schöffengerichtssitzung vom 09. Mai 1906  – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, als Schöffen fungierten die Herren Saegner-Sempolno und Ortsschulze Gebauer-Scherlanke.

Es kamen folgende Sachen zur Verhandlung:

  1. Der zur Zeit hier inhaftierte Schuhmacher August Schneider wurde zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er sich des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung schuldig gemacht hatte.
  2. Der Knecht Richard Bunk aus Friedenwalde war der Sachbeschädigung und der Uebertretung des §366 angeklagt. Er wurde mit 5 Mark bestraft.
  3. Der Arbeiter Vincent Dremmel aus Grudno wurde wegen Körperverletzung mit 20 Mark bestraft.
  4. Den Altsitzer August Bläsing aus Neuborui traf eine Geldstrafe von 10 Mrk, weil er seinen Schwiegersohn Deutschmann mißhandelt hatte.
  5. Der Eigentümer Wilhelm Franke aus Neuborui erhielt 1 Tag Gefängnis wegen Diebstahls.
  6. Das Dienstmädchen Agnes Wilke aus Grätz wurde wegen Diebstahls zu 1 Tag Gefängnis verurteilt.
  7. Die Eigentümerfrau Kucz war der Uebertretung beschuldigt, wurde aber freigesprochen.
  8. Der Arbeiter Franz Piatkowski aus Bukowiec wurde wegen Hausfriedensbruchs mit 20 Mark bestraft.
  9. Die Privatklage Klose gegen Gastwirt Adam-Konkolewo wurde durch Vergleich erledigt
  10. In der Privatklagesache des Handelsmanns Kluge-Neuborui gegen den Eigentümer Heinrich Leske wurde letzterer mit 20 Mark bestraft.
  11. Die Privatklage des Gemeindevorstehers Reschke-Scharke gegen den Eigentümer Löchelt II wurde vertagt.

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Schöffengerichtssitzung vom 23. Mai 1906  – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen Herr Steinke-Bukowiec und Herr Heinrich-Sontop.

Es kamen folgende Sachen zur Verhandlung:

  1. Der Stellmacher Franz Kupczyk, der Arbeiter Valentin Kupczyk und der Arbeiter Stanislaus Nowak waren angeklagt, den Arbeiter Drag aus Bukowiec mißhandelt zu haben. Der erstere wurde mit 10 Mk., die beiden letzteren mit je 20 Mk. belegt.
  2. Die Schüler Joseph Nawrocki und Valentin Henicz aus Neutomischel wurden wegen gemeinschaftlichen Diebstahls mit einem Verweise bestraft.
  3. Die Eigentümerfrau Auguste Zeuschner aus Paprotsch traf eine Strafe von 10 Mk. wegen Hausfriedensbruches.
  4. Der Arbeiter Andreas Piechota aus Paprotsch und dessen Ehefrau waren wegen gemeinschaftlichen Betruges angeklagt. Ersterer wurde freigesprochen, letztere zu einem Monat Gefängnis verurteilt.
  5. Der Knecht Wilh. Weimann aus Paprotsch hatte einen Strafbefehl von 10 Mk. erhalten, weil er seinen Dienst verlassen hatte, ohne dazu berechtigt zu sein. Er hatte Einspruch erhoben, den er aber wieder zurückzog.
  6. Der Arbeiter Paul Müller aus Klein-Lipke erhielt wegen Kaninchen-Diebstahls einen Tag Gefängnis.
  7. Die vier Dienstjungen Bruno Joachim, Krause, Otto Ey und Otto Dach aus Friedenwalde hatten Strafbefehle erhalten, weil sie groben Unfug verübt haben sollten. Sie hatten richterliche Entscheidung angerufen und erzielten ihre Freisprechung.
  8. Die Schülerin Anna Marchewka aus Züllichau wurde wegen Diebstahls mit einem Verweise bestraft.
  9. Der Arbeiter Karl Schmidt aus Friedenwalde hatte die Briefträgerfrau Meißner mit dem Verbrechen des Totschlags bedroht und wurde deswegen mit einer Woche Gefängnis bestraft.
  10. Eine Privatklage wurde zurückgewiesen, weil der Kläger nicht zum Termin erschienen was; eine zweite Privatklage wurde durch Vergleich erledigt.

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Schöffengerichtssitzung vom 06. Juni 1906  – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen Herr Roy-Paprotsch und Herr Förster-Konkolewo.

Es kamen folgende Sachen zur Verhandlung:

  1. Der Ausgedinger Wilhelm Kuß in Schichagroa war angeklagt, dem Eigentümer Fischer mehrere Erlen beschädigt zu haben, er wurde dieserhalb mit 10 Mk. bestraft.
  2. Der Knecht Wilh. Franke aus Neutomischel wurde mit zwei Wochen Gefängnis bestraft, weil er dem Schneidermeister Schirmer zwei Paar Hosen entwendet hatte.
  3. Der Eigentümer Wilhelm Seide aus Friedenwalde hatte seine Mutter und seine Stiefschwester beleidigt. Es traf ihn eine Strafe von 15 Mk.
  4. Der Ausgedinger Valentin Marchewka in Wonsowo war des Jagdvergehens angeklagt. Er wurde zu einer Strafe von 30 Mk. verurteilt, auch wurde auf Einziehung des Gewehres erkannt.
  5. Die Handelsleute Koza, Perz und Kandula aus Bukowiec waren angeklagt, den Handelsmann Tonke aus Zielenzig beim Viehhandel betrogen zu haben. Koza wurde allein schuldig befunden und mit 50 Mk. bestraft.
  6. Der Eigentümer August Steinborn aus Neurose hatte einem Gehilfen des Schornsteinfegermstr. Jeenicke das Reinigen des Schornsteins verweigert und dieserhalb einen Strafbefehl von 10 Mk. erhalten, gegen den er Einspruch erhob. Nach verhandelter Sache wurde die Strafe wieder auf 10 Mk. festgesetzt.
  7. Der Arbeiter Paul Weimann aus Paprotsch wurde wegen Vergehens gegen fremdes Eigentum zu drei Tagen Gefängnis verurteilt.
  8. Der Knecht Wilh. Weimann aus Paprotsch bekam 14 Tage Arrest, weil er seinen Brotherrn mißhandelt hatte.
  9. Der Handelsmann Wandke aus Neutomischel hatte Privatklage erhoben gegen den Handelsmann Wendenburg wegen unlauteren Wettbewerbes. Der Beklagte wurde mit 6 Mk. bestraft.
  10. Der Gastwirt Oskar Richter hatte den Arbeiter Bielke aus Blake mißhandelt und wurde deshalb mit einer Strafe von 5 Mk. belegt.
  11. In der Privatklagesache des Gemeindevorstehers Reschke gegen Löchelt in Scharke wurde der Beklagte wegen Beleidigung mit 50 Mk. und dessen Gegenklage auf erstere mit 10 Mk. bestraft.
  12. Die Privatklagen Sauer gegen Grünberg in Sempolno und Kaczmarek gegen Korbanek wurden vertagt.

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Schöffengerichtssitzung vom 20. Juni 1906  – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen Herr Bäckermeister Liepelt-Neutomischel und Herr Eigent. Sperling-Neuborui

Es kamen folgende Sachen zur Verhandlung:

  1. Der frühere Eigenthümer Gustav Pohl in Glinau wurde wegen Holzdiebstahls zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt.
  2. Der Schuhmacher August Winkler aus Glinau hatte gegen einen Strafbefehl, den er wegen Uebertretung des §361 Abs. 8 des St.-G.-B. erhalten hatte, Einspruch erhoben und erzielte seine Freisprechung.
  3. Der Eigentümer Gustav Meißner aus Scherlanke und sein Sohn waren des Jagdvergehens angeklagt. Nach verhandelter Sache wurden sie freigesprochen.
  4. Der Eigentümer Müller aus Neuborui erhielt wegen Entwendung von Hopfenstangen 3 Tage Gefängnis.
  5. Der Eigentümer Joseph Czaplitzki aus Großlipke war des Jagdvergehens angeklagt, wurde aber freigesprochen.
  6. In der Privatklagesache des Eigentümers Ferdinand Siegismund zu Sontop gegen den Lehrer Karl Lehmann daselbst, wegen Ueberschreitung des Züchtigungsrechts wurde letzterer freigesprochen und dem Privatkläger die Kosten auferlegt.
  7. In der Privatklagesache Kitzelmann gegen Wende in Albertoske wurde der Beklagte mit 6 Mark bestraft.

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Quelle: Großpolnische digitale Bibliothek Poznan (http://www.wbc.poznan.pl/dlibra) – Amtliches Kreis-Blatt für den Kreis Neutomischel 1906 / Ausgaben Januar – Juni