
Relief über dem Eingang des ehemaligen Amtsgerichtes – Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit; die Waage für die sorgfältige Abwägung der Sachlage, die Augenbinde für die Unparteilichkeit fehlt, das Richtschwert für die Durchsetzung mit der nötigen Härte – Bild: EA
Nachstehend sind die Verhandlungspunkte und Urteile der Schöffengerichtssitzungen vom Juli bis Dezember 1905 wiedergegeben.
Entnommen wurde die Berichterstattung dem Neutomischler Kreisblatt des Jahres 1905.
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Schöffengerichtssitzung vom 19. Juli 1905 – Vorsitzender Herr Amtsrichter Dr. Brasack, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen waren die Herren Besitzer Förster-Konkolewo und Sägner-Sempolno.
Es standen folgende Sachen zur Verhandlung:
1. Der Eigentümer Wilhelm Klemke aus Neuborui war angeklagt, fremde Tauben auf seinem Grundstück geschossen und sich dieselben rechtswidrig angeeignet zu haben. Die Beweisaufnahme ergab nur Sachbeschädigung in drei Fällen. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 15 Mark verurteilt. 2. Das Dienstmädchen Hulda Luch hier hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe von 10 Mark Einspruch erhoben, welche Strafe sie sich wegen heimlichen Verlassens ihres Dienstes bei dem Restaurateur Schulz zugezogen hatte. Sie wurde der Uebertretung der Gesindeordnung für schuldig befunden, wegen ihres jugendlichen Alters jedoch nur mit einem Verweise bestraft. 3. Die Privatklage des Ortlieb Heinrich-Neuborui gegen Eigentümer Heinrich Fischer ebendaselbst wurde durch Vergleich erledigt. 4. In der Privatklagesache Morzynski gegen Kern waren beide Parteien nicht erschienen, weshalb der Privatkläger mit seiner Klage abgewiesen wurde.* * *
Schöffengerichtssitzung vom 30. August 1905 – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat von Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen waren die Eigentümer Gebauer-Scherlanke und Bäckermeister Liepelt-hier.
Es standen folgende Sachen zur Verhandlung:
1. Der Eigentümer Robert Beitsch aus Cichagora war angeklagt, die Jagd auf fremden Gebiet ausgeübt zu haben. Er wurde dafür mit 20 Mk. bestraft, und es wurde außerdem noch auf Einziehung des Gewehres erkannt. 2. Die Strafsache gegen den Arbeiter Johann Nowack aus Glinau wegen Hausfriedensbruches wurde vertagt. 3. Der Maler Heinrich Linke aus Altborui erhielt wegen Körperverletzung der Wwe. Zeuschner ebenda eine Woche Gefängnis. 4. Die Klage gegen Gepäckträger Raschke wegen Körperverletzung wurde vertagt. 5. Der Eigentümersohn Johann Nyga aus Bolewitz wurde wegen Entwendung von Runkelpflanzen in Anbetracht seiner Jugend nur mit einem Verweise bestraft. 6. Die Privatklagesache Gustav Seide zu Komorowo-Hauland gegen den Altsitzer Schramme ebendaselbst wurde durch Vergleich erledigt, indem der Beklagte die Tragung der Kosten übernahm. 7. In der Privatklagesache Welke gegen Goldmann war niemand erschienen, weshalb der Kläger mit seiner Privatklage abgewiesen wurde. 8. In Erledigung der Privatklage des Eigentümers Albert Pflaum zu Paprotsch gegen den Eigentümer Gustav Prüfer ebenda wegen Beleidigung wurde der Beklagte mit 10 Mk. bestraft.* * *
Schöffengerichtssitzung vom 12. September 1905 – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen waren die Herren August Roy aus Paprotsch und Sperling aus Konkolewo.
Es standen folgende Sachen zur Verhandlung:
1. Der Knecht Karl Krock aus Glinau und der Knecht Friedrich Krock aus Paprotsch wurden wegen Diebstahls von Eßwaren mit einem Verweise bestraft. 2. Der Arbeiter Johann Nowak aus Glinau erhielt eine Geldstrafe von 15 Mark wegen Hausfriedensbruchs auferlegt. 3. Den Gesindevermieter Karl Schmidt aus Neuborui traf eine Gefängnisstrafe von einer Woche wegen einfachen Diebstahls. 4. Der Eigentümer Gottfried Wolf aus Bolewitz hatte vom dortigen Distriktsamt einen Strafbefehl erhalten in Höhe von 10 Mark und dagegen Einspruch erhoben. Heute zog er seinen Einspruch wieder zurück. 5. Der Arbeiter Stanislaus Przybil aus Pollwis im brandenburgischen war wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei angeklagt. Wegen des ersteren Vergehens wurde er freigesprochen, betreffs des letzteren war Verjährung eingetreten. 6. Zu der Verhandlung in der Privatklagesache Silberberg-Grätz gegen Bederke waren die Parteien nicht erschienen. Die Klage wurde daher kostenpflichtig abgewiesen. 7. Die Privatklagesache Martin Kucz-Rose gegen Marianne Nowak ebenda wurde durch Vergleich erledigt. 8. Die Privatklagesache Steffan gegen Knop-Rose endigte ebenfalls durch einen Vergleich. 9. Die Privatklagen des Wilhelm Kutzner in Friedenhorst gegen Paul Schmidt in Neutomischel, Thomas in Zinswkowo und den Streckenwärter Damas wurden sämtlich durch Vergleich erledigt.* * *
Schöffengerichtssitzung vom 27. September 1905 – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen waren Herr Sattlermeister Lehmann und Herr Bäckermeister Lemberg, beide aus Neutomischel.
Es standen folgende Sachen zur Verhandlung:
1. Der Arbeiter Martin Lodka in Scherlanke wurde wegen Erregung ruhestörenden Lärms in Neutomischel mit 3 Tagen Haft bestraft. 2. Den Krämer Heinrich Zeidler aus Chraplewo traf eine Geldstrafe von 30 Mark wegen Uebertretung der Gewerbeordnung. 3. Die Sache Flieger wurde vertagt 4. Einen Tag Gefängnis erhielt der Arbeiter Rataiczek aus Cichagora z. Z. in Zeitz wegen Hehlerei. 5. Der Arbeiter August Rädiger aus Neuborui wurde wegen Mißhandlung des Tischlers August Schulz ebenda mit einer Woche Gefängnis bestraft. 6. Heinrich Schulz II aus Albertoske wurde mit 5 Mark bestraft, weil er die Eigentümerfrau Auguste Wende mit einem Stock gestoßen hat. 7. August Mayer aus Kozielaske wurde wegen Beleidigung und Mißhandlung des Eigentümers Lieder aus Witomischel mit 30 Mark Strafe belegt. 8. Der Schuhmacher Gustav Niederschuh aus Neutomischel war angeklagt, dem Schuhmacher Gustav Simon aus Kirchplatz 5 Mark entwendet zu haben. Die Tat konnte ihm nicht bewiesen werden, worauf seine Freisprechung erfolgte. 9. Die Privatklagesache August Neumann zu Glinau gegen den Arbeiter Johann Nowak ebenda wegen Beleidigung wurde durch Vergleich erledigt. 10. Die Privatklagesache des Dienstmädchens Stege gegen Männel endete ebenfalls durch Vergleich. 11. Die Privatklagesache des Eigentümers Sommerfeld gegen den Gastwirt Schmidt wegen Beleidigung findet ihre Erledigung dadurch, daß der Kläger seine Klage zurückzieht. 12. In der Privatklagesache des Valentin Schwiedt gegen den Arbeiter Trczeiczak aus Charlottenburg wegen Beleidigung wurde letzterer mit 5 Mark bestraft.* * *
Schöffengerichtssitzung vom 18. Oktober 1905 – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen Herr Stellmachermeister Steinke-Bukowiec und Förster-Konkolewo.
Es standen folgende Sachen zur Verhandlung:
1. Der Eigentümer Händsche aus Punkenhauland wurde wegen Jagdvergehens mit 30 Mark bestraft, auch wurde auf Einziehung des Gewehrs erkannt. 2. Der Eigentümer Girndt-Neuborui, der wegen Körperverletzung seines Dienstjungen angeklagt war, wurde freigesprochen. 3. Der Eigentümer Stephan Kazmierczak aus Bolewitz war wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung und Körperverletzung angeklagt. Es traf ihn eine Geldstrafe von 15 Mark. 4. Karl Schmidt in Altborui war angeklagt, den Eigentümer Lüdke daselbst gemißhandelt zu haben. Die Sache wurde vertagt. 5. Der Maler Heinrich Linke in Altborui war angeklagt, den Gefangenen-Aufseher Lachmann in Neutomischel im Amte beleidigt zu haben. Er wurde deswegen mit einer Woche Gefängnis bestraft. 6. Eine Woche Haft trifft den Einwohner Lottka aus Scherlanke, weil er durch Lärm in Neutomischel groben Unfug verübt hat. 7. Der Eigentümer Gotthold Winter aus Chichagora waren wegen Beleidigung und Mißhandlung der Frau Martha Roy angeklagt. Er wurde freigesprochen. 8. Ebenfalls freigesprochen wurde die Marianna Maczyewicz, die wegen Hausfriedensbruchs angeklagt war. 9. Der Eigentümer Stephan Fliege aus Bolewitz hatte gegen seinen Strafbefehl, der ihm in Höhe von 10 Mark vom Distriktsamt wegen Uebertretung der Baupolizei-Verordnung zugestellt worden war, Einspruch erhoben und erzielte seine Freisprechnug. 10. Die Verhandlung der Privatklagesache Chmischalski gegen Heinicz und umgekehrt Heinicz gegen Chmischalski aus Wonsowo endet damit, daß die Klage und die Widerklage zurückgenommen wurden und jede Partei ihre Kosten übernimmt. 12. In der Pfivatklagesache der Magdalena Dudeck gegen Manock und umgekehrt Manock gegen Dudeck erfolgt beiderseits Freispruch. Jede Partei trägt ihre Kosten* * *
Schöffengerichtssitzung vom 08. November 1905 – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen waren Herr Reschke-Scharke und Herr Saegner Sempolno.Bemerkt sei noch, daß dieser Sitzung der Herr Erste Staatsanwalt aus Meseritz beiwohnte.
Es wurden folgende Sachen verhandelt:
1. Der Arbeiter Lottka aus Scherlanke hatte in Neutomischel ruhestörenden Lärm verursacht und wurde deswegen mit 3 Tagen Haft bestraft. 2. Der Tischlergeselle Max Olschewski aus Neutomischel wurde wegen Erregung ruhestörenden Lärms, Sachbeschädigung und Körperverletzung zu 23 Mark Strafe verurteilt 3. Der Arbeiter Hermann Daniel aus Glinau war des Diebstahls angeklagt; er wurde freigesprochen 4. Die Eigentümertochter Katarina Mis aus Witomischel hatte einen Strafbefehl in Höhe von 2 Mark erhalten, weil sie einige Birnen entwendet haben sollte. Sie hatte Einspruch erhoben, wurde jedoch mit einem Verweis bestraft. 5. Ebenfalls mit einem Verweis wurde das Küchenmädchen Janischewsky aus Bollwitz bestraft, weil es sich verschiedene Gegenstände von geringem Wert widerrechtlich angeeignet hatte, die aber dem rechtmäßigem Eigentümer wieder zurückgegeben worden sind. 6. Der Arbeiter Peter Staniszewski aus Drebiskirchen bei Wismar hatte zwei Fahrräder gestohlen und wurde deswegen mit 10 Tagen Gefängnis bestraft. 7. Der Holzarbeiter Reinhold Franke erhielt wegen Sachbeschädigung eine Strafe von 10 Mark 8. Die Handelsfrau Anna Kunikiewicz aus Neutomischel traf eine Strafe von 5 Mark wegen Hausfriedensbruch. 9. Gleichfalls wegen Hausfriedensbruch wurde der Arbeiter Hermann Franke aus Neuborui mit 10 Mark Strafe belegt. 10. Der Eigentümer August Blinowa aus Paprotsch wurde wegen Jagdvergehens mit 30 Mark bestraft, auch wurde auf Einziehung des Gewehrs erkannt. 11. Der Fuhrmann Reinhold Weber aus Neutomischel, der Eigentümer Paul Müller aus Kozielaske und dessen Ehefrau waren des Hausfriedensbruchs, ferner der Körperverletzung und Beleidigung der Eigentümer Stenschke’schen Eheleute in Scherlanke beschuldigt. Weber wurde mit 40 Mark, die beiden anderen Angeklagten mit je 10 Mark bestraft. 12. Anna Grocholewski, Gottlieb Rau und Ernestine Rau, sämtlich aus Scherlanke, waren der Körperverletzung des Ehemannes der ersteren angeklagt. Die Grocholewski wurde mit 10 Mark bestraft, Gottlieb Rau wurde freigesprochen und Ernestine Rau traf eine Geldstrafe von 3 Mark.* * *
Schöffengerichtssitzung vom 29. November 1905 – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen Herr Besitzer Reinhold Roy aus Glinau und Herr Bäckermeister Liepelt aus Neutomischel.
Es wurden folgende Sachen verhandelt:
1. Der Eigentümer Otto Heyder aus Altborui hatte einen Strafbefehl in Höhe von 5 Mark erhalten, weil er seinen schulpflichtigen Dienstjungen vom Schulbesuch ferngehalten hatte. Er hatte gerichtliche Entscheidung beantragt, zog aber seinen Antrag heute wieder zurück. 2. Pauline Bergmann aus Düsseldorf, früher in Glinau, war des Hausfriedensbruchs und des Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt. Sie wurde dieserhalb mit 2 Wochen Gefängnis und drei Tagen Haft bestraft. 3. Der Knecht Richard Jocholke aus Neutomischel war des Diebstahls beschuldigt. Er wurde freigesprochen. 4. Die Sache des Arbeiters Weymann aus Gronsko, der wegen Unterschlagung angeklagt war, wurde vertagt. 5. Der Eigentümer Franz Zeidler aus Grudno wurde wegen Beleidigung und Sachbeschädigung zu einer Gesamtstrafe von 18 Mark bestraft 6. Der Knecht Joseph Mai aus Brody, früher in Chraplewo, wurde wegen Beleidigung des Vogts Knobel und Inspektors Holz mit 30 Mark bestraft. 7. Der Tischlermeister Nawrot in Bolewitz war wegen Trunksucht u.s.w. angeklagt. Die Sache wurde vertagt. 8. Derselbe war auch wegen Hausfriedensbruchs angeklagt, und traf ihn dieserhalb eine Strafe von 10 Mark.Es gelangen dann noch vier Privatklagesachen zur Erledigung, eine davon wird abgewiesen, ein Beklagter wird zu 10 Mk. verurteilt, die beiden letzten enden durch Vergleich.
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Schöffengerichtssitzung vom 20. Dezember 1905 – Vorsitzender Herr Amtsgerichtsrat v. Grabski, Amtsanwalt Herr Bürgermeister Franke, Schöffen waren die Herren Ortsschulze Gebauer aus Scherlanke und August Roy aus Paprotsch.
Es standen folgende Sachen zur Verhandlung:
1. Die Angeklagte Rataiczak aus Bukowiec war unentschuldigt dem heutigen Termin ferngeblieben, weshalb ihre demnächstige Vorführung beschlossen wurde. 2. Der Malergehilfe Oswald Gehrke aus Neutomischel wurde wegen Sachbesschädigung und Beleidung zu einer Gesamtstrafe von 10 Mark verurteilt. 3. Der Arbeiter Karl Schmidt aus Altborui wurde wegen Körperverletzung in einem Falle mit einer Woche Gefängnis bestraft, wegen eines zweiten Falles aber freigesprochen. 4. Der Eigentümer Gustav Quast aus Schwarzhauland wurde wegen Unterschlagung einer Taube mit 10 Mark bestraft. 5. Die Arbeiterfrau Agnes Mania aus Rose erhielt wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruches 6 Mk. Strafe. 6. Tischler Nawrot aus Bolewitz war der Uebertretung des § 361 Abs. 5 des R.-St.-B. angeklagt. Nach verhandelter Sache wurde er freigesprochen. 7. Ebenfalls freigesprochen wurde der Arbeiter Stephan Weimann aus Gronsko, der wegen Betruges und Diebstahls angeklagt war. 8. Der Knecht Richard Rau aus Neutomischel hatte kürzlich einen Strafbefehl von 6 Mark erhalten, weil er die Anordnungen seiner Herrschaft nicht befolgt. Gegen diesen Strafbefehl hatte er Einspruch erhoben, den er heute wieder zurückzog. 9. Der Gepäckträger Otto Raschke aus Neutomischel war der Körperverletzung beschuldigt und wurde dieserhalb mit 15 Mark bestraft. 10. Der Eigentümer Robert Neumann und der Eigentümer August Giering aus Cichagora waren der gegenseitigen Körperverletzung angeklagt und wurde jeder zu 20 Mark Strafe verurteilt. 11. Der Knecht Valentin Lenski von hier war der vorsätzlichen Körperverletzung angeklagt. Er wurde mangels hinreichender Beweise freigesprochen. 12. Der Eigentümer Otto Heyder-Neuborui hatten seinen schulpflichtigen Hütejungen vom Schulbesuch zurückgehalten; der Angeklagte hat hierfür eine Schulstrafe von Mk. 3,60 zu zahlen. 13. Der Eigentümer August Kurz aus Friedenhorst nahm seine Privatklage, die er wegen Beleidigung gegen die Arbeiterfrau Grunwald-Paprotsch angestrengt hatte, im Vergleichswege zurück, während die Beklagte die Kosten zu tragen hat.* * *