Unwissenheit schützt vor Strafe … 1903

Gewichte - Bildquelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gewichte.JPG?uselang=de

Gewichte – Bildquelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gewichte.JPG?uselang=de

Bei einer durch den früheren Aichmeister Gutsche bei  dem Kaufmann Gustav Timm in Wiosker-Hld. vorgenommenen Revision der Gewichte wurden einige kleine Gewichte, die das vorschriftsmäßige Gewicht nicht hatten, vorgefunden.

Timm erhielt dieserhalb einen Strafbefehl vom Kgl. Distrikts-Amt, gegen den er richterliche Entscheidung antrug. Diesen Antrag stützte er auf die Behauptung, die fraglichen Gewicht ca. 3 Monate vor der Revision für neu gekauft und sich deshalb in dem Glauben befunden zu haben, daß die Gewichte vorschriftmäßig seien, umsomehr, als dieselben den Aichungsstempel trugen.

Diesen Angaben schenkte der Gerichtshof Glauben und sprach den Angeklagten frei.

In der Begründung wurde angeführt, daß sich nur derjenige strafbar mache, der wissentlich falsche Gewichte gebraucht, was jedoch bei dem Angeklagten nicht der Fall war, weil er, da er die Gewichte bei der Revision erst drei Monate in Benutzung hatte, von der Richtigkeit derselben überzeugt sein konnte.

Gegen dieses Urteil legte die Königl. Staatsanwaltschaft Berufung ein, welche jedoch, da sich der Gerichtshof der Ansicht des Vorderrichters anschloß, verworfen wurde.

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Ansässig waren im Jahr 1903 im Wiosker Hauland Johann Gustav Adolph Timm, geb. 09. Februar 1862 zu Albertoske und dessen Ehefrau Wanda Ernestine geb. Gierke, geb. 30 Oktober 1865 ebenfalls zu Albertoske, welche sich nach ihrer Eheschliessung im Jahr 1885 im Wiosker Hauland angesiedelt hatten

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Quellen, soweit nicht direkt im Text oder in Bildbeschreibungen angegeben: Großpolnische digitale Bibliothek Poznan (http://www.wbc.poznan.pl/dlibra) – “Amtliches Kreis-Blatt für den Kreis Neutomischel” 1913-03-13, Personenstandsunterlagen  Staatsarchivs Poznan (http://szukajwarchiwach.pl/)