Der Tod des Gottfried Meißner – aus der Chronik im Sterbebuch der evgl. Kirchengemeinde Rakwitz 1758

Ausschnitt aus der im Kirchenbuch überlieferten Chronik - Quelle: http://szukajwarchiwach.pl/53/3843/0/-/2/str/1/16/15#tabSkany

Ausschnitt aus der im Kirchenbuch überlieferten Chronik – Quelle: http://szukajwarchiwach.pl/53/3843/0/-/2/str/1/16/15#tabSkany

Gottfried Meißner  war zum Beginn des Jahres 1758, nachdem das gegen ihn wegen Gotteslästerung verhängte Todesurteil durch Begnadigung aufgehoben worden war, aus der Stadt Rakwitz ausgewiesen worden.

Pfarrer Krumbholz hatte seine ersten Aufzeichnungen beendet mit den Worten: “ Die ihm Umfange, nach erhaltener Lebens-Schenckung, merklich gewesene Lebens-Beßerung dieses Mannes dauerte nicht lange. Er fieng bald wieder an, sich zu betrinken und unordentlich zu leben.“

Letztlich wurde Gottfried Meißner aber für ein Verbrechen hingerichtet, dass er nicht begangen hatte . . .

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Nach Ostern fügte es sich, dass zwei Bauern von Ruchodzic von freyen Stücken der Stadt Obrigkeit meldeten: es habe oft erwehnter Gottfried Meißner, als sie letzthin in Schlawe gewesen, ausdrücklich und öffentlich zu ihnen gesaget, sobald die Ernte vorbei wäre, wollte er kommen und Rackwitz anzünden.

Welche Aussage vermeldete Bauern auch auf dem Rathauße beschworen. Kurz vor Johannis kam Nachricht ein, daß Meißner sich in hiesigen Gegenden hätte blicken lassen, und bald darauf, dass er in „Rostarzewo“ wäre.

Dahin lieffen nun zwar sein Weib und Stief-Kinder alsobald, um ihn zu warnen, daß er sich hier nicht blicken lassen möchte; allein er kam alles Warnungs ohngeachtet ongescheut in die Stadt. Weil nun der Magistrat besorgte, er möchte seine Drohung ins Werk setzen wollen, so ward er arretiert, verhört, mit denen Bauern confrontirt, und weil er alles läugnete, torquiriert. Da er dann gestand, er habe es zwar zu den Bauern gesagt, sei aber niemahls Willens gewesen, es zu thun, am wenigsten aber sei  er aus der Ursach hierhergekommen, um es jetzo zu vollstrecken. Allein dies konnte ihn nicht erretten, sondern weil sein vorher geführtes Leben notorisch ruchlos gewesen war, so wurde er als ein declarierter Mordbrenner zum Todet verurteilet, und den 25. Juni 1758 wirklich enthauptet.

Ich konnte abermahls die Erlaubnis nicht erhalten, ihn zum Tod zu bereiten, doch blieb er, aller Zudringungen unerachtet, bei der Evangelischen Religion, nachdem er sich selbst gantz christlich zum Tode bereitet hatte.

Verschiedene Evangelische Bürger waren stets in der Komorke bei ihm und beteten mit ihm. Auch fingen dieselben, sobald sie nur um die Ecke des Marktes herum gekommen waren, mit dem Delinquenten an Sterbenslieder zu singen, und begleiteten ihn also bis zur Richte Stätte.

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Quelle: Kirchenbuch Rackwitz – Archiwum Państwowe w Poznaniu, Fond: Akta stanu cywilnego Parafii Ewangelickiej Rakoniewice (pow. wolsztyński) [1714-1766] http://szukajwarchiwach.pl/53/3843/0/-/2