Die ersten Anordnungen zur Hebung der hygienischen Zustände in Neutomischel – 1904

Der östliche Teil der Hinterstraße - Bild: Maennel Archiv

Der östliche Teil der Hinterstraße – Bild: Maennel Archiv

In Neutomischel hatte von Oktober 1903 bis in den Februar 1904 hinein eine Ortsbesichtigung in Bezug auf die hygienischen Zustände in der Stadt und deren Umgebung, durch den damaligen Kreisarzt Dr. Buddee stattgefunden. Diesen Bericht haben wir in den Beiträgen

wiedergegeben.

Hatte Dr. Buddee seinerzeit zwar geschrieben, dass Neutomischel sich vor vielen anderen Städten durch Ordnung und Sauberkeit auszeichnete, so wurden dennoch einige gravierende Übelstände festgestellt.

Dr. Buddee beließ es allerdings auch nicht bei der Feststellung, sondern er drängte in einem Schreiben vom März 1904, welches er an den Landrat von Daniels sandte, auf deren Beseitigung. In seinen „Vorschlägen“ finden sich zum Teil für die Verursacher kostspielige Umbauten, er droht sogar Bestrafung an.

Nachfolgend finden Sie die Transkription seines Schreibens zur Abstellung der Mißstände.

* * *

An den Herrn Landrat hier (Neutomischel) – Betrifft das Ergebnis bei der im vorigen Jahre stattgefundenen Ortsbesichtigung – Neutomischel, den 5. März 1904

In der Anlage überreiche ich das Ergebnis der Ortsbesichtigung von Neutomischel.

Zur Abstellung gefundener Mißstände sind folgende Maßnahmen erforderlich:

1. Der das Haus von Otto Maennel sen. in der Goldstraße durchziehende öffentliche Graben bedarf einer gründlichen Reinigung und allgemeinen Regulierung. Die Sohle des Grabens am Beginn d. s. unter dem Hause kann etwas höher gelegt und damit das Gefälle erhöht werden. Der Graben ist sodann nördlich vom Hause aus, aus Cementrinnen oder Röhren mit gleichmäßigem Gefälle herzustellen. Die verschiedenen ganz verfallenen Abortgruben und Dungstätten in der unmittelbaren Nachbarschaft dieses Grabens müssen in gemauerten gut cementierten Gruben gefaßt werden, eingefallene Mauern sind in Standt zu setzen, baufällige Gebäude wieder herzustellen.

Da dieser Graben bereits als ein Malariaherd bekannt ist, so ist auf seine Regulierung noch vor der heißen Jahreszeit auf jeden Fall zu dringen; insbesondere muß der Graben überall leicht zugänglich und zu reinigen sein; Neuverunreinigung durch benachbarte Aborte u. pp. Gruben muß ausgeschlossen sein.

2. Der hinter dem Gärtner’schen Grundstück einherziehende Graben ist ebenfalls in Cementrinnen zu fassen damit eine regelmäßige Reinigung möglich ist.

3. Der vom Rathause nach dem Landgraben ziehende Graben ist ebenfalls aus Cementröhren unterirdisch herzustellen; dabei kann ein größeres Gefälle sehr gut dadurch erzielt werden, daß die Ausflußöffnung (gegenüber dem Brauer Morzynski’schen Grundstücke tiefer gelegt wird.

Die ehemalige Goldstraße - rechts müssten die Gräben des Maennel'schen und Gärtner'schen Anwesen angelegt gewesen sein - AK Sammlung Wojtek Szkudlarski

Die ehemalige Goldstraße – rechts müssten die Gräben des Maennel’schen und Gärtner’schen Anwesen angelegt gewesen sein – AK Sammlung Wojtek Szkudlarski

4. Die Pflasterung des östlichen Teils der Hinterstraße, welcher oft unpassierbar ist, muß als ein dringendes Bedürfnis bezeichnet werden.

5. Das Haus von Otto Hecke in der Hinterstraße ist, in seinem westlichen Teile jedenfalls, stark baufällig und zu schließen.

6. Baufällig ist ferner das Haus des Schuhmachers Zeidler am Alten Markt; ob dasselbe noch in bewohnbaren Zustand gebracht werden kann, muß von einem Bausachverständigen untersucht werden.

7. Auf das Schlafstellenwesen ist zu achten. Es muß dahin gestrebt werden, daß für die Lehrlinge etc. ausreichend große, genügend helle, trockene, geschlossene Räume beschafft werden. Jede Benutzung dieser Schlafträume zu anderen Zwecken (Aufbewahrung von Mehl, Gemüse etc., ist streng zu bestrafen.

8. Der Hof von Ferdinand Lüdke (Singer) muß gepflastert und sauber gehalten werden. Eine gemauerte und cementierte Abort- resp. Dunggrube ist anzulegen.

9. Das Gleiche gilt für den Hof des Fleischers Gustav Schmidt. Hier ist auch für die Abortgrube eine dichte feste Bedeckung notwendig.

10. Auf dem Hunold’schen Hofe (Rudolf Macus) muß eine gemauerte und cementierte Grube für den Dunghaufen hergestellt werden.

11. Das Gleiche gilt für die Abortgrube auf dem Hofe der Wwe. Basch. Es ist hier dafür zu sorgen, daß durch einen gepflasterten Rinnstein überfließende Abwässer in diese Grube abgeleitet werden. Die versumpften Stellen sind aufzufüllen und trocken zu legen.

12. Auf den Höfen des Bäckers Kaulfuss und von Otto Hecke (Hinterstraße) sind gemauerte, cementierte und gut gedeckte Abortgruben herzustellen.

13. Der alte offene Ziehbrunnen auf dem Hofe von Otto Hecke ist zu schließen.

14. Der Schlächter Janott ist wegen fortgesetzter Verunreinigung seines Hofes zu bestrafen; auf Reinlichkeit dieses Hofes ist ganz besonders streng zu achten, nachdem bereits ein Typhusfall hier vorgekommen ist.

Der ehemalige Alte Markt mit den Vorderansichten der Gebäude Kaulfuss und Hecke - AK Sammlung W. S

Der ehemalige Alte Markt, links im Hintergrund mit den Vorderansichten der Gebäude Kaulfuss und Hecke – AK Sammlung Wojtek Szkudlarski

15. Aus dem Kupczyk`schen Schlachthause führt eine Öffnung direkt auf den Hof hinaus in einen Rinnstein, der schließlich in den öffentlichen Graben mündet. In dem Rinnstein wird noch über 20 m vom Schlachthause entfernt blutige Flüssigkeit gefunden, während in der Senkgrube nur alte faulige Flüssigkeit steht. Die auf dem Hof frei mündende Öffnung ist unter Controlle zuzumauern, eventl. ist K. in Strafe zu nehmen.

16. Die Reinigung bzw. Entleerung der zu den Schlachthäusern gehörigen kleinen Senkgruben geschieht im Allgemeinen viel zu selten. Eine Controlle wäre hier sehr am Platze.

17. In den meisten Gast- und Schankwirtschaften fehlt die Polizei-Verordnung betr. Reinigung pp. des Trinkgeschirrs. Die Beschaffung und Befolgung dieser Vorschriften ist zu überwachen.

18. Der Fleischer Singer hat die Genehmigung zum Einrichten eines Schlachthause erhalten, ohne daß mir der Antrag zur Prüfung vorgelegen hat. Ich bitte feststellen zu lassen, aus welchem Grund des unterblieben ist.

Der Kreisarzt – gez. Dr. Buddee

* * *

Quelle: Staatsarchiv Poznan – Stadtakten/Akta Miasta Nowy Tomysl 4385/0195 Ortsbesichtigung