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Der ehemalige Schwarze Adler / Ausschnitt aus AK Sammlung Wojtek Szkudlarski
“Im Jahr 1871 dehnten die Artikel 57 ff. der Reichsverfassung die in Preußen seit 1814 geltende allgemeine Wehrpflicht auf ganz Deutschland aus. So hatte nun „jeder Deutsche“ mit vollendetem 20. Lebensjahr 7 Jahre lang dem Heer oder der Marine anzugehören. Um im Allgemeinen wissenschaftliche und gewerbliche Ausbildung so wenig wie möglich durch die allgemeine Wehrpflicht zu stören, war es jedem jungen Mann überlassen, schon nach dem vollendeten 17. Lebensjahr, wenn er die nötige moralische und körperliche Qualifikation hatte, freiwillig in den Militärdienst einzutreten. Alle Wehrpflichtigen waren, wenn sie nicht freiwillig in die preußische Armee eintraten, vom 1. Januar des Kalenderjahres an, in welchem sie das 20. Lebensjahr vollenden, der Aushebung unterworfen (militärpflichtig). Sie hatten sich zu diesem Zwecke bei den zuständigen Ersatzbehörden regelmäßig zu melden, bis über ihre militärische Verwendung entschieden wurde, jedoch höchstens zweimal jährlich” (2)
Am Freitag, den 16. Mai 1902 wurde im Amtlichen Teil des Kreisblattes von Neutomischel wie folgt bekannt gegeben:
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